Salü zeme,
Auf meinem DTC-Gutachten fürs KW Gewindefahrwerk steht dass ich die Kotflügel bearbeiten muss, wenn ich mehr als die gesetzlich maximal erlaubte Tieferlegung schrauben will. Nun stelle ich mir die Frage: Ab wann sind die Kotflügel bearbeitet? Rein theoretisch sollte es ja auch bei extremen tieferlegungen nicht streifen, solange man nicht extrem breite Felgen fährt. Die MFK konnte mir da keine genaue Aussage machen, als ich sie bei der letzten Kontrolle darauf angesprochen hatte.
Reicht es wenn ich MINIMAL bördle? Wichtig ist ja bloss dass es nirgendwo streift, oder?
Bzgl. bördeln ... wie bördle ich am besten? Will keine Rostblasen in einem halben Jahr.
Was stelle ich mit der Plastikverkleidung im vorderen Radkasten an? Die kann ich ja schlecht umfalzen
Gruss und danke