• Hallo,


    ich weiss nicht, ob Ihr mir helfen könnt.
    Ich habe Vor ca. einem halben Jahr eine Anfrage für Teile gemacht (telefonisch),
    Der Mensch an am anderen Ende der Leitung meinte, das er die Teile (Bildform) sehen müsste, um zu sagen ob er da ran kommt und was die kosten, oder nicht.


    Nach Rücksprache mit meiner Werkstatt, habe ich die Sache wieder verworfen.


    Kurz darauf kam von der Firma wo ich die Teile angefragt habe eine Email, das meine Teile da wären und Ich sagen müsste, ob ich sie abhole oder liefern lasse möchte.
    Ich war etwas Verwirrt, da ich ja nur eine telefonische Anfrage (mit Bildern per Email) gemacht habe.
    Fehler meiner Seite war, das ich in die Email nicht Ausdrücklich geschrieben habe, das es sich um eine Anfrage handelt.
    Aber auch nicht das es ein Auftrag ist.
    Also habe ich die Sache einfach ruhen lassen, ohne zu reagieren, weil in der Email weder meine Anschrift noch sonst irgendwas stand.
    Heute habe ich dann wieder eine Email erhalten, was mit den Teilen ist, und das Sie sie extra für mich bestellt haben. Wenn ich sie nicht mehr will, wollen sie mir trotzdem 25 % berechnen.


    Nun endlich meine frage: Reagieren oder Ignorieren ?
    Ich kenne da die schweizer Rechtslage nicht.
    Wäre über Infos dankbar.


    LG Micha

    ☆Ønly☆Green☆©


  • Bin da kein Experte, aber meiner meinung nach hast du ja nie für etwas zugestimmt.


    Zwar kann wohl ein mündlicher vertrag gemacht werden ohne einen preis zu nennen (z.B "preis nach Aufwand") aber bei spezifischen Teilen macht man den ja im normalfall vor der Bestellung ab. Wenn du nicht eindeutig gesagt hast "bitte bestellen Sie" sondern nur gefragt hast ob sie die besorgen können dann seh ich das nicht als problematisch an. Die haben dich imo falsch verstanden und die Ware bestellt ohne das du sie je wolltest und das auch nie speziell erwähnt hast das du die willst.
    Einfach nicht reagieren ist vielleicht nicht grad die feine art, aber mit dem ganzen bis vor's gericht ziehen würd ich auch nicht. Womöglich behauptet der andere dann noch das du die eindeutig bestellt hast, dan ahst du den salat.


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  • vor Gericht würde ich nicht gehen ...
    mir geht es da ums Prinzip .. die 400 chf sind nicht das ding .. aber die art und weise, die stört mich ..
    wenn die teile jetzt mehr gekostet hätten, wäre ich wohl im zickzack gesprungen .. so denke ich .. grass drüber wachsen lassen, bis ein Esel kommt und das wieder weg futtert :D
    Ganz davon ab, bestelle ich nicht Spezielle Teile ohne eine Adresse des Kunden ..


    Ich wollte einfach wissen was andere darüber denken und wie sie handeln würden...

    ☆Ønly☆Green☆©


  • mach ihm ne sachliche mail, dass es sich wohl um ein missverständnis seinerseits handeln muss, da du nur eine anfrage / offerte hattest und nie einer bestellung zugesagt hast, andernfalls soll er deinen auftrag vorlegen bzw beweisen, dass du bestellt hast


    danach abwarten...gibt viliecht noch weitere mails aber für 400fr wirds auch er nicht weiterziehen, da der aufwand zu gross ist.

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

  • andernfalls soll er deinen auftrag vorlegen bzw beweisen, dass du bestellt


    Das gleiche hätte ich dir jetzt auch empfohlen.
    Ich arbeite im Verkauf und würde nie etwas bestellen ohne die Adresse und Unterschrift des Kunden bzw. Anzahlung.
    Ich denke wenn es so ist wie du schilderst bist du auf dernsicheren Seite.



    :thumbsup:

  • da fällt mir noch ein..
    falls er es vor gericht zieht, ist er in der Beweispflicht. Also wen in deinem ersten Mail nichts von einem Auftrag / Bestellung steht kann er es nicht beweisen und hätte somit keinen erfolg


    fazit: du musst nicht zahlen ;-)

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

  • Ein Vertrag kann auch ohne die genaue Bezeichnung als Auftrag/Kauf zustande kommen. Ohne den genauen Wortlaut des E-Mail-Verkehrs zu kennen, kann hier niemand abschliessend beurteilen, wie die Rechtslage in deinem konkreten Fall ist. Die beste Lösung ist es, wie bereits schon genannt wurde, freundlich mit der Gegenpartei eine Lösung zu finden. Alternativ kannst du den genauen Wortlaut der angeblichen Bestellung mit einem Juristen/Anwalt besprechen, welcher dir dann sicher bald mal sagen könnte, wer von wem nun was verlangen kann.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • hi zusammen,


    meine Email habe ich noch, seine aber nicht.


    Wie gesagt, seine erste Mail war "Teile da, kosten xxx,xx CHF"


    in meiner Email ist auch nur der Link drin (wie die Teile aussehen) und die Daten zu meinem Fahrzeug, damit ich den richtigen Preis/die richtigen Teile angeboten bekomme.
    Wenn einer am Telefon sagt "ich brauche einen Preis für Teile" sollte das eigentlich klar sein was er will. Ich habe auch nie etwas bestellt ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden.
    Ich werde einfach mal warten was da so noch kommt. Er kann mich ja anrufen wenn was ist ... ach nee, er hat ja meine Telefonnummer garnicht .. dann soll er halt eine Rechnung schicken .. ach nee, er hat ja keine Anschrift ..
    also was soll es ..


    vielen dank erstmal für die Nachrichten ..

  • Weshalb gleich so unkooperativ? Die andere Partei hat offensichtlich das Gefühl, dass du denen Geld schuldest. Also schreib doch einfach eine nette, kurze Mail, dass du die Teile nie bestellt, sondern nur nach Preisen gefragt hast. Kostet dich nichts ausser 5min Zeit. Und damit sollte das Missverständnis beseitigt sein. Vorausgesetzt, du hast wirklich nichts bestellt (wie bereits geschrieben geht das grundsätzlich auch informell).
    Klar kannst du jetzt auch auf Assi machen und dich einfach nicht mehr melden. Fürs Klima zwischen dir und der anderen Partei ist dies aber sicher keine besonders gute Basis für eventuelle (Rechts-)Streitigkeiten in der Zukunft.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Hey Leute,


    Rechtliches: Das telefonieren während dem Fahren ist nicht erlaubt, Logisch. Weiss aber jemand wie das mit Walkie Talkies geregelt ist? Ist das in der gleichen Kategorie oder nicht. Man hält das Teil ja nicht andauernd in der Hand. <confused>

  • Ist eben doch das gleiche wie telefonieren


    Direkt verboten ist das Benützen eines Funkgerätes (oder Essen) im Auto auf den ersten Blick nicht. Ziff. 311 der OBV nennt klar nur das Verwenden eines Telefons als verboten. Damit fällt der Gebrauch von Funkgeräten (oder Esswaren) hauptsächlich unter die generelle Regelung von Art. 3 Abs. 1 VRV:


    Zitat

    Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird


    Der Vorteil ist, dass man ohne direktes Verbot im Sinne einer OBV-Ziffer mit der Polizei besser über den Einzellfall reden kann. Der Nachteil ist, dass die Busse, falls die Polizei der Auffassung ist, dass Art. 3 Abs. 1 VRV verletzt wurde, sicher höher ausfällt als diejenige von Ziff. 311, da ein solcher Fall das ordentliche Verfahren auslöst.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Jerry: .......... <what>


    Bubi: demnach ist's Ermessenssache, glaube aber dass die meisten Polizisten dies wie gesagt als Tonwiedergabegeräte betrachten d.h. Busse


    mediAz: immernoch im 9+3 oder 10 + 2 Uhr-System unterwegs? ;)

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