Versicherungtechnische Frage

  • Ich habe ein occ. Wagen gekauft.
    Das Auto hat noch im ausweis: Halterwechsel Verboten, vorbesitzer hat Leasing, jedoch wird das auto nächste Woche aus dem Vertrag gekauft. Kann ich schon vorher einen Versicherungsnachweis holen?
    Darf ich theoretisch schon die Schilder von dem alten Fahrzeug montieren und rumfahren, Versicherungsschutz bestände ja schon.
    Oder ist das alles ein irrglaube, illegal und verursacht grosse Probleme?
    Danke für eure Hilfe.

  • Meines Wissens nach muss der Vorbesitzer zuerst den Eintrag löschen lassen, das geht nur mit so nem Zettel von der Leasinggesellschaft.

  • Ja das auf jedenfall, aber wenn ich schon den Versicherungsnachweis habe, und der beim STVA ist, sollte es gehen, jedoch ghört ja denn noch das auto der Leasingbank. Problem ist halt dass die Bank das Auto erst nächste Woche "freigeben" kann, und ich mag nicht mehr warten :-D

  • und warum klärst du das dann nicht einfach mit deiner Versicherung oder dem StVA ab <amkopfkratz>
    ich würd mich jetzt nicht auf Aussagen von anderen verlassen ;)

  • Und wenn der Versicherungsheini ein Versicherungsnachweis macht, damit du Auto mit dein Nummerschild überführen kannst (ohne Ausweis zu umschreiben), immer Schriftliche Bestätigung verlangen.
    Beim Personenschaden kann es sonst teuer werden und ohne Beweis bist du am kürzeren Hebel.


    Von daher würde ich warten, bis alles sauber geregelt ist und Ausweis umgeschrieben ist.

  • Ich habe noch gestern mit dem STVA telefoniert. Solange der Zettel von der Leasingbank nicht beom STVA ist kann ja der ausweis auch nicht umgeschrieben werden, das heisst, bis nächste Woche warten...

  • Hatte fast das gleiche problem... Der verkäufer wollte mir das auto bringen und kassieren, fahrzeugsausweis wollte er aber erst nach ner woche bringen wegen der letzten leasing rate die noch zu bezahlen war.


    Empfehle in zukunft das auto erst zu bezahlen wen das auto abgemeldet ist !
    Kann sein das er im leasingvetrag eine unverkäuflich klausel hat (d.h. die garage will das auto zurückhaben)... Dann ist das geld und das auto weg...


    Hattest also wirklich viel glück !

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

    Einmal editiert, zuletzt von Turki ()

  • Kann sein das er im leasingvetrag eine unverkäuflich klausel hat (d.h. die garage will das auto zurückhaben)


    Das stimmt so nicht, du meinst die Ziffer 178 (wars glaub ich)...die verhindert einfach, dass das FZ während der Leasing-Dauer nicht verkauft werden kann...sonst könnte man ja die erste Rate zahlen und den Wagen dann verkaufen und sich irgendwo ins Ausland absetzen oder so :D
    das heisst aber nicht, dass die Garage das Auto zurück haben will ;)

  • Das stimmt so nicht, du meinst die Ziffer 178 (wars glaub ich)...die verhindert einfach, dass das FZ während der Leasing-Dauer nicht verkauft werden kann...sonst könnte man ja die erste Rate zahlen und den Wagen dann verkaufen und sich irgendwo ins Ausland absetzen oder so :D
    das heisst aber nicht, dass die Garage das Auto zurück haben will ;)


    Nein nein ich meine nicht die Ziffer 178 "Halterwechsel verboten". Der ist klar, der gilt für die Zeit des Leasing.


    Anscheinend gibt es Leasingvertrage bei denen man das Auto nicht rauskaufen kann. Also die Garage das Auto wirklich wieder zuruck will. Ist ein Unterschied zum "Halterwechsel verboten" ;-)

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

  • Ach ja stimmt, das hab ich auch schon wo gehört


    dann kannst mein post als ungültig erachten :D sorry :pinch:

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