Scheiben Tönen und die MFK

  • auswahl ist freigestellt. was du nicht darfst sind die vorderen seitenscheibe und frontscheibe tönen.

  • ich schliess mich da auch an.
    hier wäre noch ne Gute addresse

  • War auch da.
    Wirklich super sache !! :thumbup:

    und falls wir uns nicht mehr sehen.


    guten morgen, guten tag und gute nacht.

  • die front sowie seitenscheiben dürfen meines wissens auch einen gewissen %satz getönt sein, bei den seitenscheiben glaub ich waren das 18% und frontscheibe bin ich mir nicht mehr ganz sicher...
    die hinteren scheiben kannst du so dunkel tönen wie du willst, aber nicht zu empfehlen ist folie aus dem baumarkt... bezahlste lieber was und bist zufrieden. billigfolie wird nach einer gewissen zeit violett und bietet keinen richtigen schutz gegen uv strahlung. :D

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  • die front sowie seitenscheiben dürfen meines wissens auch einen gewissen %satz getönt sein, bei den seitenscheiben glaub ich waren das 18% und frontscheibe bin ich mir nicht mehr ganz sicher...
    die hinteren scheiben kannst du so dunkel tönen wie du willst, aber nicht zu empfehlen ist folie aus dem baumarkt... bezahlste lieber was und bist zufrieden. billigfolie wird nach einer gewissen zeit violett und bietet keinen richtigen schutz gegen uv strahlung. :D

    habe ich auch schon gehöhrt man muss aber bei der metas bern eine abnahme machen lassen für die vordere tönung.

  • frontscheibe wusst ich nicht...
    vordere seitenscheibe jeh nach kanton 0-19%
    tg und sg zb 15, ag 0 sonst ab250.-
    hatten im ag sogar schonmal im skoda fabia von meinem vater mit der orginalen tönung der forderen seitenscheibe problem mit den kollegen in blau...


    was aber seit 1.1.12 wieder erlaubt ist, wens bei der frontscheibe im oberen bereich ein pfeil hat, kannst du bis dahin eine tönungsfolie/blendstreifen/schriftzug in der grösse hinmachen.......

  • voraussetzung zum tönen der hinteren seitenscheiben (steht wirklich so in den Richtlinien),das fahrzeug muss auf beiden Seiten Seitenspiegel haben. sonst ist es nicht erlaubt. das geht vorallem an alle die nur mit 1 seitenspigel fahren;)


    ich frag mich ob man gebüsst werden kann wenn man die folie drauf hat seit eh und je ,und einem der spiegel abgebrochen wird. sei es durch vandalismus oder unfall oder parkschaden...? müsste man theoretisch die folie runterrissen wenn kommisar oberhänsli einen aufhält?! <ROFL>

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  • Haha.. Wir hatten in der schulzeit tatsächlich n polizist namens oberhänsli.... Grins



    ne wen ein spiegel abgebrochen wird, muss der ersetzt werden und nicht die tönung weggerissen werden...
    Das wäre dan ein verkehrstechnischer mangel......


    Kommst auch in der mfk mit abgebrochenem spiegel oder kabuttem glas nicht durch....

  • also i habe gemeint dass 2 spiegel nicht zwingend nötig sind nur fahrer und innenspiegel.


    sprich 1 spiegel kaputt=legal solange die hinteren scheiben nicht getônt sind.

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  • Wen du 2 Seitenspiegel hast brauchst du kein Rückspiegel
    Das weiss ich.
    Das andere kan gut möglich sein jedoch musst du in abmontieren wen er kaput ist, verletzungsgefahr sagen sie immer

  • was aber seit 1.1.12 wieder erlaubt ist, wens bei der frontscheibe im oberen bereich ein pfeil hat, kannst du bis dahin eine tönungsfolie/blendstreifen/schriftzug in der grösse hinmachen.......

    Meinst du so einen Pfiel? Dann könnte ich ja fast 25cm von meiner scheibe komplett abkleben??

    das heisst so ein Sticker wär dan komplett legal?

    Bist du sicher <amkopfkratz>


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  • Das wär interessant zu wissen so einen hab ich auch:-)

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  • in DE kannst und darfst bis zum pfeil tönen oder Aufkleber draufknallen. Aber hier hab ichs noch nicht gehört dases erlaubt sein soll.

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  • Meinst du so einen Pfiel? Dann könnte ich ja fast 25cm von meiner scheibe komplett abkleben??

    das heisst so ein Sticker wär dan komplett legal?

    Bist du sicher <amkopfkratz>



    jap genau diesen pfeil.
    Ab 1.1.12 wieder erlaubt...
    Hab irgendwo sogar noch die blätter der richtlinien gespeichert....


    Alles legal, zumindest dieses jahr....

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