Hallo Miteinander
Brauch mal dringend eure Hilfe. Bin echt am verzweifeln…
Bin seit einigen Wochen auf Kriegsfuss mit einem Polizisten
Habe heute wieder eine Parkbusse von ihm bekommen.
Wollte nun Einspruch einlegen und auf mein Zeugnisverweigerungsrecht (Paragrafen 15 des kantonalen Verkehrsabgabegesetzes berufen. In der Tat wurde das Fahrzeug nicht von mir geparkt. Ich hatte Besuch von meiner Familie aus Deutschland.
Reicht es beim Einspruch, wenn ich einfach nur auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufe oder muss ich auch gleich auf mein Aussageverweigerungsrecht berufen? Muss ich meine Familienmitglieder erwähnen die in Fragen kommen könnten? Weiss ehrlich gesagt nicht wie ich das am besten formulieren soll und was ich genau verweigern muss?
Was folgt danach?
Habe interessanten Artikel gefunden. Da steht aber am Schluss http://www.nzz.ch/2006/02/03/zh/articleDJOSA.html
„Zwar müsste laut Vogel das Ordnungsbussenverfahren - beispielsweise wegen einer Parkbusse oder wegen zu hoher Geschwindigkeit - bei einer Aussageverweigerung des Autohalters weiterhin eingestellt werden. Aber der Halter könnte dazu verpflichtet werden, den fehlbaren Lenker seines Autos zu nennen. Auf das Zeugnisverweigerungsrecht für Familienangehörige könnte er sich fortan nicht mehr berufen. Somit könnte er wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) bestraft werden. Vogel weist darauf hin, dass es bei der angestrebten Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechts für Familienangehörige lediglich um den Bereich von Ordnungsbussen geht. Unangetastet bliebe der Familienschutz bei allen anderen Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.“
Müsste ich bei einem Verfahren somit den Lenker mitteilen? Wenn ja wird der dann gebüsst? Bei bei dem falsch geparkten Fahrzeug handelt es sich um mein Firmenfahrzeug. Mitarbeiter habe ich aber keine.
Ach ja hab den Polizisten, der auch mein Nachbar ist heute nochmals gesehen und habe ich gesagt das ich Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen werde und er dann gerne herumforschen kann wer das Vergehen von meinen Verwandten in Deutschland begangen hat. Er meint das könne ich aber meine Verwandten könnten sie trotzdem nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht beziehen und seien verpflichtet eine Aussage zu machen. Stimmt das? Wenn das stimmt könnten sie sich doch auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen? Wie gehe ich am geschicktesten vor? Wäre für jeden Tipp sehr dankbar.
Besten Dank für eure Hilfe
Gruss
Stefan
PS. Habe Verkehrsrechtschutz, hofffe das die bei einem Gerichtsfall die Kosten auch übernehmen