Brauch dringend eure Hilfe. Wie läuft das genau mit dem Zeugnisverweigerungsrecht?

  • Hallo Miteinander


    Brauch mal dringend eure Hilfe. Bin echt am verzweifeln…
    Bin seit einigen Wochen auf Kriegsfuss mit einem Polizisten
    Habe heute wieder eine Parkbusse von ihm bekommen.


    Wollte nun Einspruch einlegen und auf mein Zeugnisverweigerungsrecht (Paragrafen 15 des kantonalen Verkehrsabgabegesetzes berufen. In der Tat wurde das Fahrzeug nicht von mir geparkt. Ich hatte Besuch von meiner Familie aus Deutschland.


    Reicht es beim Einspruch, wenn ich einfach nur auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufe oder muss ich auch gleich auf mein Aussageverweigerungsrecht berufen? Muss ich meine Familienmitglieder erwähnen die in Fragen kommen könnten? Weiss ehrlich gesagt nicht wie ich das am besten formulieren soll und was ich genau verweigern muss?


    Was folgt danach?


    Habe interessanten Artikel gefunden. Da steht aber am Schluss http://www.nzz.ch/2006/02/03/zh/articleDJOSA.html


    „Zwar müsste laut Vogel das Ordnungsbussenverfahren - beispielsweise wegen einer Parkbusse oder wegen zu hoher Geschwindigkeit - bei einer Aussageverweigerung des Autohalters weiterhin eingestellt werden. Aber der Halter könnte dazu verpflichtet werden, den fehlbaren Lenker seines Autos zu nennen. Auf das Zeugnisverweigerungsrecht für Familienangehörige könnte er sich fortan nicht mehr berufen. Somit könnte er wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) bestraft werden. Vogel weist darauf hin, dass es bei der angestrebten Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechts für Familienangehörige lediglich um den Bereich von Ordnungsbussen geht. Unangetastet bliebe der Familienschutz bei allen anderen Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.“


    Müsste ich bei einem Verfahren somit den Lenker mitteilen? Wenn ja wird der dann gebüsst? Bei bei dem falsch geparkten Fahrzeug handelt es sich um mein Firmenfahrzeug. Mitarbeiter habe ich aber keine.



    Ach ja hab den Polizisten, der auch mein Nachbar ist heute nochmals gesehen und habe ich gesagt das ich Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen werde und er dann gerne herumforschen kann wer das Vergehen von meinen Verwandten in Deutschland begangen hat. Er meint das könne ich aber meine Verwandten könnten sie trotzdem nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht beziehen und seien verpflichtet eine Aussage zu machen. Stimmt das? Wenn das stimmt könnten sie sich doch auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen? Wie gehe ich am geschicktesten vor? Wäre für jeden Tipp sehr dankbar.


    Besten Dank für eure Hilfe
    Gruss



    Stefan



    PS. Habe Verkehrsrechtschutz, hofffe das die bei einem Gerichtsfall die Kosten auch übernehmen <confused>

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch einmal davon Gebrauch machen wollen, daraufhin hätte ich angeben müssen, wer von meiner Familie alles Zugriff auf mein Fahrzeug hat. Da mir das dan zu blöd wurde, habe ich schliesslich den 100er bezahlt und das nicht weiter gezogen.


    Ich sehe aber nicht ein, warum du wegen einer Parkbusse so ein Theater machst. Gib deinen Verwandten in Deutschland an, dann können sie das an ihn weiterleiten.


    Ich habe umgekehrt auch schon eine Busse (93 Euronen) aus Deutschland nicht bezahlt und auch auf die Mahnungen nicht reagiert, Folgen hatte das keine.

  • Wenn du schon eine Rechtsschutzversicherung hast, dann klär das doch direkt dort ab. Dann hast dus auch aus erster Hand, ob sies übernehmen und was dich und deine Familie erwarten würde.


    Falls es die Versicherung übernimmt, gut. Falls nicht, dann kannst du dich immer noch privat darum kümmern. Nur kostet ein Jurist/Anwalt mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Vielfaches von der Parkbusse.


    Mit dem Text hier, den Abklärungen mit der Versicherung, der Koordination mit der Familie und dem ganzen zeitlichen und nervlichen Stress und Aufwand der dabei entsteht, kommts aber letztlich so oder so aufs Gleiche heraus:


    Ich sehe aber nicht ein, warum du wegen einer Parkbusse so ein Theater machst.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Wie wärs mit Verantwortung übernehmen? Wenn du nicht selbst falsch parkiert hast dann gib demjenigen Bescheid der das Auto von dir hatte. Ist ja wohl das mindeste das man eine Busse die man mit einem geliehenen Auto bekommt auch selbst bezahlt...

    <baetsch>

  • Eine ausführliche und mehr oder weniger korrekte Antwort kann dir wahrscheinlich nur ein Jurist liefern.
    Die arbeiten aber nicht gratis. Stundenansatz für einen Anwalt schätze ich mind. CHF 200.--, abhängig davon wo du wohnst.
    Unter dem Strich fährst du günstiger, wenn du die Busse bezahlst, resp. das Familienmitglied darum bittest.

    "Aah, Autos. Wo wären wir ohne Autos? Und wie kämen wir dorthin?" -Charles Francis Harper-

  • Ich würd die busse auch bezahlen und mir das geld von dem holen der das auto parkiert hat, oder halbe-halbe machen oder whatever. parkbusse kost ja 40.- oder so, also easy.


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  • Seit der Gesetzesänderung lohnt es sicht nicht mehr, zu viel Aufwand für die 40 Franken.

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  • orca
    du musst keine Familienmitglieder angeben.

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