Wenn du mit 300 durch ein Dorf bretterst, wird keine Versicherung zahlen.
Zudem zitierst du irgendwas aus dem Internet ohne die Versicherung oder die Quelle anzugeben.
Wenn du mit 300 durch ein Dorf bretterst, wird keine Versicherung zahlen.
Zudem zitierst du irgendwas aus dem Internet ohne die Versicherung oder die Quelle anzugeben.
Arbeitest du bei der Axa? Dann kannst du ja mal intern nachfragen, ob sowas bezahlt würde..
Als Versicherung würde ich einfach sagen, dass das Verhalten nicht mehr grobfahrlässig sondern vorsätzlich war. Mal schauen wie viel eure super Grobfahrlässigkeitsklausel dann noch wert ist.
Das Argument "wer für Datenschutz ist, hat was zu verbergen" ist auch lustig. Privatsphäre ist ja schliesslich unnötiger Luxus. Stellt eure privaten Daten doch alle auf facebook, myspace oder wo auch immer online. Mal schauen wie lange ihr das toll findet.
civicek4jdm, soll ich deine Adresse und Handynummer hier reinschreiben? Hab sie problemlos im Internet gefunden und du hast ja auch nichts zu verbergen...
Super jetzt kommt Bubi wieder ums eck . Was haben meine Daten mit einem Crash Recorder zu
tun?????????
Deine Daten wo du wohnst und unter welcher Nummer man dich erreichen kann sind genauso privat wie deine täglichen Einkäufe, wann und wo du in die Ferien gehst, unter welchen Krankheiten du leidest und welche Pornoseiten du regelmässig besuchst. Genauso geht es niemanden etwas an, wann, wohin und auf welche Art und Weise du Auto fährst.
Sammelt jemand Daten über dich oder, schlimmer noch, erstellt Datenprofile, dann kannst du sicher sein, dass sie in den wenigsten Fällen zu deinem Vorteil verwendet werden. Aus diesem Grund geht es auch nicht darum, ob man etwas zu verbergen hat oder nicht, sondern darum, möglichst wenig seiner persönlichen Daten preiszugeben.
Versicherungen sind keine non-profit-Organisationen und schon gar nicht die Heilsarmee. Die ganze Sache muss also letztendlich zu einem Plus in der Rechnung führen. Wer sich dessen bewusst ist, verzichtet dankend auf die paar Franken Prämienvorteil im Jahr und spart bei einem Schaden dafür unter Umständen zehntausende von Franken. Wer sich keinen Crashrecorder einbauen lassen will hat folglich nicht etwas zu verbergen, sondern betrachtet nüchtern das Aufwand/Ertragsverhältnis.
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Ich habe den vertrag in schwarz auf weiss das es nur 10sek vor und 10sek nach dem unfall aufzeichnet.
Fertig schluss und aus.
Klar wenn du das so im Vertrag hast wirds wohl so sein mit den genannten Sek.-Aufnahmen und nicht mehr..............
Es kan jeter Kritisieren was er will. Ich habe in beiden Autos einer und werde ihn nach dem 25 Lebensjar entfernen lassen und habe in den 3 Jahren 900.- gespart. Die verbiligung gilt nur bis 25.
Das sind satte 25.- im Monat! Alle Achtung
BigBrother hättest du aber bestimmt mehr verdient
Das sind satte 25.- im Monat! Alle Achtung
BigBrother hättest du aber bestimmt mehr verdient
Tja ich habe aber keinen BIG BROTHER im Auto
Natürlich nicht. Denn die Versicherung will von dir als Gegenleistung zum Einbau des Geräts nur weniger Prämie, damit sie im Falle eines Unfalls deine Unschuld beweisen und dir möglichst viel Versicherungsleistungen erbringen kann. Nie käme eine Versicherung auf die Idee, die Daten gegen dich zu verwenden um die Leistungen möglichst zu kürzen.
ZitatAlles anzeigen
Bei grobfahrlässiger Verursachung von Verkehrsunfällen
und Kollisionen verzichtet die xxx bei den abgeschlossenen
Versicherungen auf ihr Rückgriffs und
Kürzungsrecht, es sei denn, der Fahrzeugführer
hat das versicherte Ereignis nach Alkohol-, Drogen oder
Medikamentenmissbrauch verursacht.
massiv überhöhte Geschwindigkeit ist also kein Grund um die Leistungen zu kürzen
Am Besten die jeweiligen Beschreibungen der Versicherunge lesen und auch auf ihren Seiten die AVB anschauen. Dann wirst du praktisch bei jeder finden, dass auch übersetzte Geschwindigkeit ein Punkt sein kann. Ich hab die letzten paar Tage viele Versicherungen miteinander verglichen und hab den Punkt mehrfach angetroffen, weshalb ich diesen Bereich nicht auch noch versichern werde. Es lohnt sich höchstens für die Versicherung, wenn ich noch mehr versichere.
Grundsätzlich ist die Diskussion sicher legitim, aber meines Wissens halten die Crash Recorder nur Längs- und Querbeschleunigung fest, nicht aber die Geschwindigkeit. Letzteres wäre nur über ein GPS-Signal möglich und ich bezweifle, dass so ein Gerät irgendwo unter der Rücksitzbank GPS-Empfang hat.
Der Vorteil für die Versicherung ist sicher in den Fällen zu suchen, wo die Unschuld anhand der Daten aus dem Crashrecorder bewiesen werden kann. Wer selber schon mal das Theater bei einer Auffahrkollision oder einem Parkrempler erlebt hat, weiss was ich meine. Ich kenne auch Fälle wo auf einem Parkplatz ein Fahrzeug in ein stehendes anderes Fahrzeug gefahren ist und die fehlbare Fahrerin dann behauptet hat, es wäre umgekehrt gewesen. Mit dem Crashrecorder hätte man dort einfach beweisen können, dass man sich nicht bewegt hat.
Hier noch ein Artikel, den ich zu dem Thema gefunden habe: Crash Recorder in der Praxis
Im vorliegenden Fall hätte die Versicherung für den Schaden des Fahrzeugs aufkommen müssen, nun muss sie es nicht. Die Daten des Crash-Recorders wurden somit auch in diesem Fall nicht aus humanitären Gründen verwendet, sondern um der Versicherung Geld zu sparen. Dass sie das Gerät dazu verwendet, die Schuld des Versicherten bzw. die Schuld eines Dritten zu beweisen ist offensichtlich und logisch. Fragwürdig ist jedoch, ob die Versicherung die aufgezeichneten Daten auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers verwendet, wenn dabei Mehrkosten entstehen würden. Besteht in den Vertragsbedingungen ein Anspruch, dass die Daten zur Klärung verwendet werden? Das Zitat
ZitatDas ist der schweizweit erste Fall, bei dem ein Crash-Recorder die Unschuld einer Autolenkerin abschliessend beweisen konnte
zeigt für mich, für wen die Rechnung letztendlich aufgeht.
Ich glaube es ist allen klar, dass Versicherungen nicht karitative Einrichtungen sind, die aus humanütären Gründen handeln. Schlussendlich geht es darum mehr Prämien zu kassieren als Schäden zu bezahlen, das ist auch ohne Crash Recorder der Fall.
Es ging mir mit meiner Aussage nur darum, dass die Versicherung mit den Daten des Crash Recorders nichts anfangen kann, ausser im Schadenfall, denn die Längs- und Querbeschleunigung sagt ja für sich nichts aus.
Danke Orca
Es ist ja jedem seine entscheidung ob man so ein crash recorder einbaut
Es ging mir mit meiner Aussage nur darum, dass die Versicherung mit den Daten des Crash Recorders nichts anfangen kann, ausser im Schadenfall, denn die Längs- und Querbeschleunigung sagt ja für sich nichts aus.
Klar tun sie das. Anhand von Längs- und Querbeschleunigung kann ich sehr wohl sage, ob jemand zu schnell ist oder nicht.
ZitatAlles anzeigen
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Bilder vom aufgeknackten nicht mehr benötiten Craschrecorder meines Coupes R.I.P
Ich finde auch die Aussage geil, dass der Rekorder nicht ständig aufzeichnet.
Der Rekorder zeichnet nicht auf, ich fahre los. Der Rekorder zeichnet immer noch nicht auf. Ich habe einen Unfall. Der Rekorder hat eine eingebaute Zeitmaschine, damit er 20 Sekunden in die Vergangenheit reisen kann, um die Daten vor dem Unfall aufzuzeichen, da er ja nicht ständig aufzeichnet...
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