Poste den Preis fürs Gutachten will au haben des Gutachten! Auch gern per PM
Mugen Heckspoiler EP3
-
-
Wie habt ihr das mit der 3ten Bremsleuchte gemacht. Passt bei euch die originale ? Bei mir nicht...
-
Wie habt ihr das mit der 3ten Bremsleuchte gemacht. Passt bei euch die originale ? Bei mir nicht...
Der Mugen Dachspiler hat doch kein 3tes Bremslicht. Ich würde mich eher fragen wie es rechtlich aussieht, ob man das 3te Bremslicht einfach weglassen darf
-
Also ich hab da so ne seite gefunden aus DE, da ist der Seibon Carbon Spoiler viel billiger als auf andere Seiten
http://www.4-tuner.de/Honda-Tu…1-05-Hatchback::1475.html
hat auch ziemlich interessante sachen für Honda ich würd mal vorbeischauen
Kleine korrektur, habe meinen Mugen Wing am Januar bestellt und bis jetz noch nicht bekommen. Bei 4-Tuner.de werde ich nicht mehr bestellen die sind zu unseriös.
Nur so nebenbei als feedback damit die nächsten bescheid wissen -
Also mein Seibon MG Spoiler hat da eine Ausparung aber da passt nicht die originale. Muss jetzt was anderes finden . Rechtlich gesehen muss eine angebracht sein "bei uns in Deutschland" wie es in Östereich und schweiz aussiht weiss ich leider nicht.
Falls wer ne idee hatt gerne. Masse werden bald mal gemacht.
Gut zu wissen das mit 4 tuner. Aber die müssen den spoiler wohl auch erst aus den USA ordern daher wohl so lange wartezeit. -
3. Bremsleuchte ist obligatorisch für Fz ab Jg 96. (jg bin ich nicht ganz sicher, aber den ep3 betriffts garantiert)
Habe mir nach Montage des EK9 Wings eine univ. Leuchte gekauft (gibts zbsp von Hella). Die kanns du dann hinter der Heckscheibe irgendwo befestigen. -
Ok dachte inder Schweiz sei es nicht obligatorisch, aber dan habe ich mich da wohl geirrt...
Ich habe mir eine 3te b.leuchte vom ep1/2 geholt , die kommt auch hinter die scheibe. Leider wird sie zur Hälfte vom Seibon überdeckt, aber besser als nichts und ist halt schön in die original innenverkleidung eingeklippst. -
Ich hab mein Seibon Mugenstyle Heckflügel eingetragen ohne die 3te Bremslicht. Das hat noch niemand intressiert bei der MFK.
-
In der Schweiz nicht pflicht, aber wenn bremsleuchte vorhanden ist muss sie auch gehen.
-
passt bei euch die Leuchte von der länge in diese Lüke?
Meine OEM Leuchte ist einfach zu lang .... -
viel billiger als auf andere Seiten
Und da bist du nicht stutzig geworden
-
Das 3. Bremslicht ist in der Schweiz nicht obligatorisch: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a110.html
ZitatArt. 110 Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen
Erlaubt sind folgende zusätzliche Einrichtungen:
[...]
b.
hinten:
[...]
4.
ein zusätzliches Bremslicht [...] oder zwei zusätzliche, hoch angeordnete Bremslichter [...] -
Danke Bubi für die Korrektur. Wurde in diesem Fall falsch informiert von der MFK damals.
-
Sind hier evtl. nicht ECE Regelung massgebend, welche so im Recht gar nicht reflektiert sind?
-
Das kann durchaus sein, dass für die Zulassung irgendeine europäische Richtlinie übernommen wird. Weiss jemand in welcher Richtlinie das Obligatorium für die 3. Bremsleuchte steht, den genauen Wortlaut bzw. die Textstelle? Wikipedia meint ECE-R48 (was eigentlich auch Sinn mache würde), dort drin kann ich auf den ersten Blick aber nichts bzgl. dritter Bremsleuchte finden.
Was mich dabei allerdings etwas stört ist das bestehende Landesrecht, welches das dritte Bremslicht nach wie vor explizit als fakultativ bezeichnet. Ohne die genaue Regelung der ECE-Richtlinie zu kennen würde ich jetzt spontan darauf entscheiden, dass Fahrzeuge wohl ab einem bestimmten Jahr für die Zulassung ein drittes Bremslicht haben müssen, dies in der Schweiz aufgrund der oben zitierten Textstelle im schweizerischen Landesrecht danach aber wieder entfernt werden darf. Angabe aber ohne Gewähr!
-
Soweit ich mich erinnern kann, war die 3. Lückreuchte ab 2000 obligatorisch. Aber auch hier ohne Gewähr.
Ist nich die im ECE Dokument erwähnte S3 die 3.te Bremsleuchte?
-
Habs nochmals kurz angeschaut. Dazu muss ich sagen dass EU-Recht nicht gerade mein favorisiertes und bestes Rechtsgebiet ist. Wird sind ja nicht einmal Teil von Europa...
Here goes:Die ECE Regelung Nr. 48 verlangt in Ziff. 6.7.2.:
ZitatZwei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 und eine der Kategorie S3 oder S4 bei allen Fahrzeugklassen.
Mit S3 wird wohl die zusätzliche Bremsleuchte gmeint sein. Konkret definiert kann ich den Begriff S3 aber nicht finden.In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (Schweizer Landesrecht) wird die ECE Richtlinie Nr. 48 als auch für die Schweiz geltend bezeichnet (Art. 3a Abs. 1 i.V.m. Anhang 2).
Daraus folgt, dass auch Fahrzeuge in der Schweiz zur Zulassung eine "Einrichtung der Kategorie S3" (wohl drittes Bremslicht) haben müssen. Die erste ECE Richtlinie Nr. 48 wurde 1997 im Amtsblatt publiziert, d.h. das Obligatorium galt wohl frühstens für Neuwagen ab 1998.
Durch die Vermischung von Landesrecht und EU-Recht komme ich aber zu keinem klaren Fazit. Die VTS nennt die dritte Bremsleuchte in Art. 110 fakultativ, bezeichnet sie aber durch den Verweis auf die ECE Richtlinie gleichzeitig als obligatorisch für die Zulassung. Entweder ist die dritte Bremsleuchte auch in der Schweiz für alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998 ausnahmslos obligatorisch (und die Bundesbehörden waren zu faul/dumm den Text in der VTS zu ändern um Klarheit zu schaffen), oder es ist wirklich so gemeint, dass man zur Zulassung von Neuwagen die dritte Bremsleuchte braucht, diese dann aber in der Schweiz wieder demontiert werden darf.
Hier scheinen ja durchaus einige ihre Fahrzeuge mit Baujahr >1998 ohne dritte Bremsleuchte durch die MFK gebracht zu haben, oder?
-
Joo
Mein lupo bj2000 hat keine 3. Bremsleuchte...
Dann wird halt was anderes bemängelt -
als mein Mugen style eingetragen wurde, war auch keine 3te bremsleuchte montiert, war kein Problem.
Habe meine vom ep1/2 erst danach "nachgerüstet" . hab keinen bock dass mir einer in den Arsch donnert weil er mich zu spät Bremsen sieht
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!