Unfallversicherung

  • Kennt sich damit jemand aus? Habe folgende Frage: Angenommen, ein vor ca. 3 Jahren passierter Unfall (Sportunfall mit Verletzung am Knie) wird erfolgreich behandelt (Physiotherapie) und jetzt tritt das Problem wieder auf, ohne dass ein weiterer Unfall stattgefunden hätte oder sonstige Einwirkungen.


    Wie lange kann ich die Abdeckung der damaligen Unfallversicherung beanspruchen, dafür gibts doch sicher irgend ein Limit oder wie sieht das aus?

  • Auf den ersten Blick konnte ich im Gesetz keine Limite finden. Solange der Unfall (rechtzeitig und formell korrekt) gemeldet wurde, hast du grds. Anspruch auf die Heilungskosten. Auch wenn die Therapie erst Jahre später erfolgt.


    Habe im Moment aber gerade keine Zeit, die Frage genauer anzusehen. Komme evtl. morgen dazu. Alternativ kannst du ja einfach mal bei deinem Arbeitgeber oder direkt bei der Unfallversicherung anfragen.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Hab gehofft dass du drauf antwortest :D


    Problem ist eben, dass ich nicht mehr bei dem Arbeitgeber bin (bin aber noch Aktionär von denen, falls das hilft <rofl> ).


    Gemeldet wurde alles korrekt, dann hatte ich ein paar Monate Therapie und war ne zeitlang ohne Probleme. Jedoch jetzt wo ich wieder mehr Sport angefangen hab zu machen, fings wieder an drum kam ich auf die Frage. Weil beim jetzigen Arbeitgeber kann ich ja keinen Unfall anmelden, weil der ca. 2 Jahre vor meinem Einstieg eingetreten ist :|


    Easy, ich werd mal schauen ob ich irgendwie noch an die Versicherung kommen kann oder sonst halt über den Arzt wo ich damals war. Aber schonmal gut zu wissen, dass es grundsätzlich keine Frist dafür gibt, merci :)

  • Ich mache jetzt dann ne Firma mit Schwerpunkt HHBB consulting auf. :D


    Konnte mich nochmals ein paar Minuten damit befassen. Das Unfallversicherungsgesetz hält in der dazugehörigen Verordnung explizit folgendes fest:


    Zitat

    Art. 11 UVV (Rückfälle und Spätfolgen)


    Die Versicherungsleistungen werden auch für Rückfälle und Spätfolgen gewährt, für Bezüger von Invalidenrenten jedoch nur unter den Voraussetzungen von Artikel 21 des Gesetzes.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Cool, also demnach keine zeitliche Befristung <thumbsup> Dann werd ich mal den damaligen Quacksalber aufsuchen :)
    Danke Bubi, also wenn das mit deiner Firma was werden sollte, stell ich mich mal als Aktionär zur Verfügung - scheint ne gefragte Materie zu sein :D

  • Hatte (habe) das gleiche "problem", resp. es war kein Problem, bei mir läufts auch noch über die Unfallversicherung vom alten Arbeitgeber. Der Unfall war auch schon über 1 Jahr her, aber wenn Probleme nacher auftreten gehts immer noch über die alte Versicherung.

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