nicht beherrschen des Fahrzeuges / Hinterradfahren

  • Gute Definition von Bubi <thumbsup>


    So ähnlich ergings nem Kollegen, der mit dem Quad-Bike ständig auf 2 Rädern fuhr, was ähnliches Können voraussetzt wie das Wheelie-fahren beim Motorrad - die Cops haben fast genau gleich argumentiert und ich konnte meinen Kollegen zum Glück noch beruhigen, der ist fast ausgetickt als die ihm gesagt haben, das sei nichtbeherrschen des Fahrzeugs <rofl>

  • Bubi, ich kann bei deinen Texten kaum mehr unterscheiden, was du geschrieben hast und was du aus einem Gesetzestext kopiert hast ;) Vielleicht wenn der Text sinn macht, dann ist er von dir?! :thumbup:


    Gut dass beim Gummiparagraphen "Nicht Beherrschen des Fahrzeuges" das Strafmass auch gummig angewendet wird :-D

  • Bubi, ich kann bei deinen Texten kaum mehr unterscheiden, was du geschrieben hast und was du aus einem Gesetzestext kopiert hast ;)


    Hier drin ist was Bubi schreibt für die meisten "das Gesetz" würd ich mal so frech sagen :D

  • Hier drin ist was Bubi schreibt für die meisten "das Gesetz" würd ich mal so frech sagen


    +1 <good>


    Bubi der Jurist :thumbsup:

    Ich bin auch eine Signatur

  • hatte eine ändliche situation wie du vor ca. 2 jahren. bei mir war es lustigerweise nicht, nichtbeherschen des fahrzeuges sondern irgendwie starkes beschleunigen und aufstellen aufs hintterrad. leider war meine busse allerdings viel höher.


    ps. habe auch schon von fällen gehört von gefahr eines schwingenbruchs^^

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