nicht beherrschen des Fahrzeuges / Hinterradfahren

  • Salü Zusammen


    Ich schildere kurz:
    ich habe noch das L und logischerweise auch noch in der Probezeit. Ich habe noch nie den Ausweis entzogen bekommen. (nur einmal eine Parkbusse und einmal 1km/h zu schnell. Und ich brauche den Ausweis bei der Arbeit (Automech in der Lehre).


    Ich bin ganz normal aus einem Kreisel (innerorts) rausgefahren, musste da aber kurz abbremsen und weil glaub ein Fussgänger über die Strasse musste (kein Fussgängerstreifen). Ich war halt im zweiten Gang und gab kurz gas und schon kam das Vorderrad. Polizei war ein wenig hinter mir ( war nur einer darin und in Zivilkleidung, aber mit Polizeiauto). Wollte das Motorrad dann bei mir Abstellen und plötzlich sah ich das Auto. Zuerst halt Ausweis zeigen blablabla. er nur so, dass ich extrem auf dem Hinterrad war. Aber das sicher nicht der Fall. Nunja, jetzt ruft er mich an und machen einen Termin ab.
    erstens: ich habe nach meiner Mutter Wissens, kein Rechtschutz. Kann ich morgens den noch abschliessen und ihn einschalten?
    zweitens: was kann ich machen, das der mir keine extrem Strafe aufbrummt. Abstreiten? weil die Kamera war sicher nicht an, auch wen?!
    drittens: was kann mir drohen? 1-3 Monate und vierstellige Summe? und bringt mir etwas, dass ich Automech bin?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke und Gruss

    Service Arbeiten, Reifen wechseln, sonstige Arbeiten Raum Bülach <------ PN 8)

  • 1. Kaum. Normalerweise sind nur Fälle gedeckt, die nach Abschluss der Police eintreten.
    2. Ohne Beweise kann er dir nichts anhängen bzw. kannst du es (mit guten Chancen) anfechten. Auf jeden Fall kein Schuldbekenntnis bzw. Strafbefehl unterzeichnen!
    3. Automech bringt wenig bis nichts. Busse und Ausweisentzug je nachdem was sie dir genau vorwerfen.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • zu eins: fast gedacht.
    zu zwei: ich habe gesagt, das ich ganz kurz auf dem Hinterrad war. Soll ich jetzt "lügen" und alles abstreiten oder einfach sagen, dass ich einfach nur kurz auf dem Hinterrad war? Unterschrieben oder so hab ich nichts. Und vorallem,er war alleine.
    zu drittens: werde ich indemfall sehen.


    danke dir schonmal.

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  • Ist halt so ne Lotterie. Wenn man sagt "ja, ich bin sehr kurz auf dem Hinterrad gefahren", dann gibt man theoretisch das Nichtbeherrschen des Fahrzeuges zu. Auch wenn das Vorderrad nur 2m lang 2cm ab Boden war.


    Kannst ja mal mit dem Polizisten darüber reden. Evtl. ist er cool drauf und will dir einfach ein Bisschen ins Gewissen reden. Wenn er Druck macht und den unfreundlichen Sheriff raushängen will, dann kannst ja auch du ein wenig bestimmter werden und ihn nach konkreten Beweisen fragen.


    Falls es zu einer Verurteilung wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges kommt, dann würde ich mit ein paar Hundertern und 3 Monaten rechnen.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • macht das also kein Unterscheid, ob 20cm oder 20m?
    Und ich glaube nicht, dass der mir nur ins Gewissen reden will!

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  • Also, so aus erfahrung kann ich behaupten das Dein Chef einen Breif schreiben kann und den Ausweisentzug von 6 auf 3 Monate von 3 auf einen Monat runter schrauben kann. Ist bei uns in der Werkstatt so.

    Honda Integra DC2 Durchschnitt: 7.37 Liter uf 100Km
    Honda Accord CW3 Durchschnitt 6.3 Liter uf 100Km

  • Eine Rechtsschutz greift in der Regel erst ab 3Monate nach Vertrags abschluss ;)


    Anscheinend hast du wider ein Super Hero Bünzli Polizist erwischt <sleeping>

  • Vorderrad in der Luft ist scheiss egal wie lange und wie, es gilt nach stvo als "Nicht beherrschen des Fhz."


    Ne schöne Scheisssituation. Du hättest nie was dazu sagen dürfen.

  • Gute Neuigkeiten: Entgegen meiner Befürchtung ist das Bundesgericht der Auffassung, dass das Nichtbeherrschen des Fahrzeuges nicht automatisch eine grobe Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz darstellt. Je nach den konkreten Umständen (v.a. Drittgefährdung und Verschulden) ist die Widerhandlung leicht, mittelschwer oder schwer. Liegt keine Drittgefährdung vor, so ist von einer Massnahme grundsätzlich abzusehen (BGE 1C_235/2007 vom 29. November 2007).


    Falls sich der Fall gemäss deiner Schilderung zugetragen hat, würde ich es als leichte Widerhandlung einstufen:



    macht das also kein Unterscheid, ob 20cm oder 20m?


    Sicher. Je gefährlicher die Fahrweise, desto höher die Strafe.


    Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass es gemäss Abs. 4 ein besonders leichter Fall ist und entsprechend auf eine Massnahme verzichtet werden soll (einfach schön brav Einsicht und Reue zeigen). Mit einem leichten Fall und einer Verwarnung (Abs. 3) könntest du wohl auch noch leben. Falls der Polizist dich aus irgendwelchen Gründen wegen einer mittelschweren oder gar schweren Widerhandlung verzeigen will, kannst du immer noch die mangelnden Beweise ins Spiel bringen.


    Also, so aus erfahrung kann ich behaupten das Dein Chef einen Breif schreiben kann und den Ausweisentzug von 6 auf 3 Monate von 3 auf einen Monat runter schrauben kann. Ist bei uns in der Werkstatt so.


    Bei der Bemessung der Entzugsdauer müssen die Umstände des fehlbaren Lenkers berücksichtigt werden. Die Mindestentzugsdauer darf aber auch dann nicht unterschritten werden. Somit ja, das Schreiben des Chefs bzw. der Beruf (oder andere Umstände) können einen Einfluss haben, falls die Entzugsdauer höher als die gesetzliche Minimaldauer ist. Hier dürfte aber (falls überhaupt) kaum mit mehr als der Minimalentzugsdauer zu rechnen sein. Somit wird der Beruf bzw. ein Schreiben des Chefs kaum einen Einfluss haben.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Sooo, war heute auf dem Posten. Hatten zusammen das Protokoll geschrieben. Alles recht zahm, kurzes Wheelie, keine Personen sichtbar, gute Strassenverhältnis, sehr korporativ.... etc. zu 90% gibt es "einfach" eine Busse und im schlimmsten Fall, ein Monat fahrverbot.

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  • es geht mit der Zeit leider immer besser. -.- hast du dein Mofi noch oder schon verkauft?

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  • Ja hab ich noch, gestern grad Oelwechsel, Filter, Bremsklötze gewechselt etc.


    Warte nun auf meinen neuen Satz Reifen, der leider etwas Verspätung hat :cursing: (der 5te Satz diesen Sommer)

  • naja,bei mir noch logischerweise der erste. Aber schon der dritte Ölwechsel diesem Monat. ^^ 500-700km Intervall. ;)
    also bist du dieses Wochenende nicht unterwegs? (:

    Service Arbeiten, Reifen wechseln, sonstige Arbeiten Raum Bülach <------ PN 8)

  • sooo, gestern die Busse bekommen. ich musste lachen, 100.- Busse und 90.- Schreibgebühr.


    Sachverhalt:
    Nichtbeherschen des Fahrzeuges und mangelnde Aufmerksamkeit - Fahren auf dem Hinterrad, über eine Distanz von ca. 20-30 Meter


    Übertretene Bestimmungen: Art. 31 Abs. 1 SVG; Art. 3 Abs. 1 VRV


    zum Glück habe ich nicht alles abgestritten, wäre sicher teurer gekommen.

    Service Arbeiten, Reifen wechseln, sonstige Arbeiten Raum Bülach <------ PN 8)

  • Freut mich für dich dass es am Ende so unspektakulär herausgekommen ist. <thumbsup>

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Freut mich auch für dich :) Immerhin hastes jetzt amtlich, dass du mindestens 20 Meter nen Wheelie fahren kannst :D

  • stimmt. <rofl>

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  • Freut mich für dich, dass die Busse nicht so hoch ausgefallen ist wie erwartet. ;)


    Anderseits frage ich mich, was sollst du nun daraus lernen? Du zahlst (gemäss deiner Beschreibung) für etwas, dass du gar nicht gemacht hast. Nicht beherschen des Fahrzeuges würde ich wohl für zutreffend sehen, wenn du durch zuviel Gas auf die Schnauze geflogen wärst :D


    Naja, ich war nicht dabei, kenne also die Situation gar nicht, jedoch frage ich mich einfach nach dem Sinn des Ganzen... <sleeping>

  • Das Fahren auf dem Hinterrad (oder auch das freihändige Fahren) wird von vielen Motorradfahrern als "Besonderes Beherrschen des Fahrzeuges" gesehen. Dies trifft zwar auf die technische bzw. feinmotorische Beherrschung des Motorrades zu, im Strassenverkehr ist es jedoch aus Sicherheitsgründen unerwünscht so zu fahren. Dass der Tatbestand unter "Nichtbeherrschen des Fahrzeuges" subsummiert wird, ist von der Terminologie her sicher etwas unglücklich gewählt.


    Mit der pauschalen Schlussfolgerung, dass 20-30m auf dem Hinterrad fahren nur 200.- kosten, wäre ich zudem etwas vorsichtiger. In diesem Fall kam es glücklicherweise so heraus, in anderen Verkehrs- und Gefährdungssituationen könnte die Strafe jedoch durchaus unangenehmer werden.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubi ()

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