Motorhaube anheben

  • Salü zäme


    Am Konichiwa Meeting standen von der "GRC" diverse Spassmaschienen herum <sabberlappen> . Bei einigen war die Motorhaube leicht angehoben (ca. 1-2cm), damit die warme Luft besser "entkommt". Dies würde ich bei EP3 auch gerne machen :-D . Ist der Arbeitsaufwand hoch und brauche ich dazu spezielle Teile?
    Werde ich mit der Rennleitung und dem STVA Probleme bekommen?


    Danke für Antworten


    Gruss
    Meiertier

    Ich bin auch eine Signatur


  • Wir machens mit Doh-Dohs, kriegst du in jedem Skateboardshop! Die federn noch ein bisschen, aber theoretisch klappts natürlich auch mit Unterlegsscheiben :)


    Bin mir nicht mal sicher, ob ich bei meinem längere Schrauben drin habe oder nicht <amkopfkratz>

    Einmal editiert, zuletzt von SpoonN1 ()

  • Dann werde ich das mal ausprobieren. Ich nehme an, es wird um einiges besser kühlen als vorher? Wenns regnet, muss ich dann Angst haben, dass ich irgendwann einen Motorschaden habe, da Wasser in den Motorraum fliesst? <confused>

    Ich bin auch eine Signatur

  • Warum besser kühlen, gehst du damit auf die Strecke? Im normalen Strassenbetrieb ist das völlig übertrieben


    wegem dem Wasser brauchst du dir keine Sorgen machen ;)

  • Track ist irgendwann geplant :-D Ich fand es optisch eben auch recht interesant <thumbsup>

    Ich bin auch eine Signatur

  • Denke bei einen Ep3 ist übertrieben, da grösste Hitze mit dem Krümmer gleich unten nach hinten weggeht.


    Beim B-Motoren wird es sinnvoller sein.


    Für Alltag würde ich es sein lassen.

  • Habe aber immer noch den originallen Krümmer dran :(
    Wäre der Aufwand gross die Motorhaube anzuheben?

    Ich bin auch eine Signatur

  • Denkt einfach immer daran, dass eine angehobene Motorhaube eine Modifikation des Fahrzeuges darstellt.
    Ich weiss nicht ob es illegal ist, aber die Polizei findet hervorstehende Kanten meistens nicht so toll.
    Im Strassenverkehr würd ichs sein lassen.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Ich werde mal dem STVA Frauenfeld eine Mail schreiben, und fragen was die dazu meinen :-D
    Sobald ich eine Antwort habe, werde ich diese hier veröffentlichen


    Gruss
    Meiertier

    Ich bin auch eine Signatur

  • Ich vermute ich kenne die Antwort auch schon <cry> Aber ich habe auch gerade nach der gesetztliche Grundlage gefragt und vielleicht beantwortet ja ein Globi mein Mail :-D

    Ich bin auch eine Signatur

  • Meine Glaskugel sagt mir, dass du entweder keine Antwort bekommst, oder nur eine sehr kurze mit dem Verweis auf Art. 34 VTS. :D

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Ich nehme an du spielst auf den Abs. 2 a und b an?
    Mal sehen, ob deine Glaskugel recht behält? ;)

    Ich bin auch eine Signatur

  • Absatz 2 generell. "Namentlich" bedeutet, dass die aufgelisteten Änderungen sicher dazugehören, die Liste aber nicht abschliessend ist.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Ich klinke mich hier mal ein. Wäre das Anheben der Haube für mich vielleicht eine Lösung? Ich fahre B18 im ED9 mit Hasport-Haltern aber der Motor geht immer noch ein bißchen an der Haube an. Erstens hobelt es mir den Ventildeckel blank und zweitens überträgt das sicher einiges an Vibration. Unterlagscheiben sind schon drunter aber ich kann ja nicht beliebig viele reinzementieren da mir die Schrauben für meinen Geschmack sonst nicht mehr genug Gewindegang haben.

  • Entweder haube höher legen, oder härteren Motorenlager montieren, so dass der Motor nicht mehr bewegt. Aber da hast du automatisch wieder Vibrationen überall.

  • Meine Glaskugel sagt mir, dass du entweder keine Antwort bekommst, oder nur eine sehr kurze mit dem Verweis auf Art. 34 VTS. :D


    Ich glaube du musst deine Glaskugel reparieren ;)


    Unten ist das Mail vom STVA Frauenfeld:


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    --------------------------------------------------------------------------------
    Von: Dominik Meier [mailto:meierdominik233@hotmail.com]
    Gesendet: Mittwoch, 31. August 2011 15:48
    An: Faxeingang 258 Strassenverkehrsamt TG
    Betreff: Abänderung Motorhaube



    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Änderung an der Motorhaube. Ist es erlaubt, diese mit Unterlegsscheiben ca. 1 bis 2 cm anzuheben, damit ich eine bessere Kühlung des Motors bekomme. Darf das Fahrzeug ohne Kontrolle in den Strassenverkehr eingefügt werden oder muss dies zuerst durch die MFK abgenommen/kontrolliert werden? Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wird dies entschieden?

    Vielen Dank für eine Antwort

    Freundliche Grüsse
    Dominik Meier


    ----------------------------------



    Sehr geehrter Herr Meier
    Grundsätzlich sind Aenderungen an der Motorhaube prüfungspflichtig / nicht mehr erlaubt.
    Je nach Jahrgang des Fahrzeuges sind folgende Normen nachzuweisen:

    1. Allenfals Einhaltung der Geräuschnormen ( Vorbeifahrtslärmmessung / bei DTC oder Facts )
    2. Keine zusätzliche Gefährung von Fussgängern ( Frontaufprallschutznorm / Prüfprotokoll DTC oder Facts )
    3. Keine zusätzlichen Kanten etc.

    Motorhauben haben heutzutage auch Fangsicherungen montiert damit sie bei einem Unfall nicht nach hinten in die Windschutzscheibe verschoben werden.
    Funktioniert diese Sicherung noch, wenn Sie die Motorhaube anheben ?

    Um genauere Angaben machen zu können, müssten wir von Ihnen die Fahrzeugmarke / Typ und 1. In Verkehrssetzung wissen.
    Die gesetzlichen Grundlagen sind in der VTS vorhanden. Nachzulesen in http://www.astra.admin.ch .
    Die Prüstellen DTC oder Facts haben eigene Hompages. Prüfprotokolle für Vorbeifahrtslärmmessungen und Frontaufprall / Fussgängerschutz sind mit grossen Kosten verbunden.

    Freundliche Grüsse
    Roland Früh

    _______________________________________

    Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau
    Roland Früh
    Verkehrsexperte
    Kreuzlingerstrasse 36
    8580 Amriswil

    Telefon: +41 71 414 07 82 (Direkt)
    Telefon: +41 71 414 07 86 (Zentrale)
    Telefax: +41 71 414 07 85

    E-Mail: roland.früh@stva.tg.ch
    Homepage: http://www.stva.tg.ch
    _______________________________________




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    Von: Dominik Meier [mailto:meierdominik233@hotmail.com]
    Gesendet: Mittwoch, 31. August 2011 15:48
    An: Faxeingang 258 Strassenverkehrsamt TG
    Betreff: Abänderung Motorhaube



    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Änderung an der Motorhaube. Ist es erlaubt diese mit Unterlegsscheiben ca. 1 bis 2 cm anzuheben, damit ich eine bessere Kühlung des Motors bekomme. Darf das Fahrzeug ohne Kontrolle in den Strassenverkehr eingefügt werden oder muss dies zuerst durch die MFK abgenommen/kontrolliert werden? Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wird dies entschieden?

    Vielen Dank für eine Antwort

    Freundliche Grüsse
    Dominik Meier

    Ich bin auch eine Signatur

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