Hallo zusammen
Im Jahre 2006 habe ich Verkehrstechnisch ein bisschen mist gebaut und daher wurde ich von Staatsanwaltschaft zu 700.- Busse verurteilt. Ich habe die Sache dann damit abgeschlossen und bin sehr anständig geworden.
Ich hatte seither keine Probleme mehr mit der Polizei oder dergleichen. Arbeite 100% im Bereich Trading und habe ein Einzelunternehmen für Verkauf und Transport von Sicherheitselektronik wie elektrische Schliesssysteme und spezielle Hardware im Bankenbereich, spezialisiert auf Handels- und Bankensysteme welches erfolgreich von mir selbst Betrieben wird.
Nun, nach 5 Jahren habe ich einen Brief von der MFK Solothurn erhalten: Administrativverfahren gemäss Bundesgesetz...
Grund:
Schwere Widerhandlung
Ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren, missbräuchliche Verwendung von Nebellichter, Verursachen von vermeidbaren Lärm durch Hochdrehen des Motors, ohne Unfallfolge, mit PW.
Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h hielten Sie auf den Vorderwagen einen Abstand von nur 3-4 Meter ein, was einem zeitlichen Abstand von 0.288 Sekunden entspricht.
Mittelschwere Widerhandlung
Mangel an Aufmerksamkeit, Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, mit Unfallfolge, mit PW
Leichte Widerhandlung
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn mit PW
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 120 km/h
Nachfahrmessung: 167 km/h
Massgeblicher Wert nach Sicherheitsabzug: 150 km/h
Ehrlich, die Punkte tönen schlimmer als sie eigentlich waren. Aber nichts desto trotz sind dies die Punkte welche auf mich zu kommen.
Ist dies noch zulässig nach so einer langen Zeit?
Was muss ich erwarten?
Wie lange muss ich wohl abgeben?
Ich bin bei meinem Einzelunternehmen massgeblich auf den Führerschein angewiesen, dieser Gilt für mich als Existenz meiner Einzelunternehmung. Kann ich dies irgendwie geltend machen?
Wie soll ich vorgehen?
Danke für euren Rat.
Gruss
tschaga