Freut mich dass hier drin fleissig diskutiert wird. Da wir aber etwas abdriften würde ich gerne noch ein paar inputs geben:
Geschwindigkeit und Verkehrssicherheit hängen direkt zusammen. Bei höheren Geschwindigkeiten sinkt die Fehlertoleranz, Bremswege werden länger, die kinetische Energie ist höher, Unfallwahrscheindlichkeit und -schwere steigen. Zudem werden die bestehenden Geschwindigkeitslimiten vom Volk gererell gut akzeptiert. Hier dürfte keine Änderung zu erwarten sein.
Dass das Raserproblem ein Medienproblem ist, kann durchaus argumentiert werden. Die Fachwelt ist sich auch weitgehend einig, dass Raser eine sehr kleine Hochrisikogruppe sind, welche nur einen Teil der gesamten Geschwindigkeitsproblematik ausmachen. Allerdings, gerade weil die Gesellschaft nun sensibilisiert oder gar manupuliert wurde, ist es m.E. wichtig, dass das Thema sauber diskutiert und die Öffentlichkeit beruhigt wird. Gesetzesänderungen und -verschärfungen treffen alle, somit sollte man das Thema Raser behandeln, auch wenn man zum Schluss kommt, dass das Problem nur ein sehr kleines ist.
Es lässt sich darüber streiten, ob der Raserbegriff als Legaldefinition ins Gesetz gehört. Dass die Polizei und Staatsanwaltschaft Geschwindigkeiten als ersten Ansatz nimmt ist m.E. zwar nicht Verwerflich (sondern logisch und auch wichtig um interne Weisungen aufzubauen), allerdings sehe ich einer gesetzlich verankerten Geschwindigkeitslimite sehr skeptisch gegenüber. Es wurde angesprochen, dass man ausserorts auf einer Passstrasse oder dergleichen zu schnell sein kann, ohne jemanden direkt zu gefährden. Sollte nicht die Drittgefährdung eine Komponente sein, welche bei der Gesamtbeurteilung berücksichtigt werden muss?
In diesem Zusammenhang drängt sich das Beispiel der Motorradfahrer auf. Motorradfahrer sind sehr schnell im doppelten Geschwindigkeitsbereich (über Sinn und Unsinn brauchen wir gar nicht gross zu diskutieren), bzgl. Drittgefährdung sind sie aber viel weniger gefährlich als Motorfahrzeuglenker. Drängt sich in diesem Beispiel nicht eine Diffenrenzierung auf?
Dies nur als Ansatz möglicher Unterscheidungen, welche gemacht werden müssen, um die Schuld des fehlbaren Lenkers zu beurteilen. Fixe und endgültige Limiten, ab denen eine gewisse Rechtsfolge eintritt, ist m.E. nicht mit dem Prinzip des Verschuldensstrafrechtes zu vereinbaren. Wie seht ihr das? Welche Komponenten sollten bei der Beurteilung einer (massiven) Geschwindigkeitsübertretung eine Rolle spielen?