Snowmobile

  • Servus Freunde des gepflegten Wintersports :D


    Ich bin mir mit nem Kollegen zusammen am überlegen, ein Snowmobile zuzulegen und wollte mal fragen, wer sich mit den Dingern etwas auskennt hier? Gibts da bei ner Occasion viel zu beachten, abgesehen von den üblichen Dingen wie bei nem Motorrad oder Auto? Ist der Antrieb über die Raupe wartungsintensiv?


    Z.B. was meint ihr zu denen hier:


    http://www.motorradhandel.ch/d…m_occ&form_vorf&form_vorj


    http://www.motorradhandel.ch/d…m_occ&form_vorf&form_vorj


    Achja noch ne Anschlussfrage... wie sieht es mit der Legalität aus, also wo darf man mit dem Teil überall fahren? Weil der Grund für den Kauf ist folgender, dass ich von nem Kollegen mit dem Board unter den Füssen dahinter hergezogen werden kann - so in ner Art wie mit nem Wakeboard, einfach halt mit nem Snowboard :) Darf man mit dem Teil grundsätzlich auf oder neben der Strasse fahren?


    Greetz
    Renato

    Einmal editiert, zuletzt von Pro.2 ()

  • Art. 71 Abs. 1 VRV


    Zitat

    Führer von Motorfahrzeugen und Fahrrädern sowie Mitfahrende dürfen keine Fahrzeuge und Gegenstände stossen, ziehen oder schleppen. Untersagt ist auch das Ziehen von Skifahrern, Sportschlitten u. dgl. sowie das Führen von Tieren. Erwachsene Radfahrer dürfen jedoch mit der gebotenen Vorsicht einen Hund an der Leine führen.


    Auf privatem Gelände kannst du grds. machen was du willst. Aber wenn du nicht ne Skipiste oder dergleichen besitzt macht ein Schneemobil in der Schweiz keinen Sinn.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Kleiner Hinweis:
    Manche Quads lassen sich auch mit Raupenantrieb ausstatten, somit wärst Du nicht vom Schnee abhängig ;)

  • Danke Bubi, somit wär klar dass es verboten ist - hab ich mir auch gedacht. Naja aber seis drum, das mit dem Ziehen von Skifahrern seh ich als kleineres Problem. Das grössere Problem was ich sehe ist, ob man mit dem Snowmobil überhaupt auf der Strasse fahren darf oder nicht?


    Ein Quad mit Raupen wäre auch was cooles, aber da muss man wohl mehr wie 10 Mille investieren denk ich mal <sad>

  • Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass Schneemobile als Raupenfahrzeuge in die Kategorie Ausnahmefahrzeuge fallen (Art. 26 Abs. 1 VTS). Für die Verwendung von Ausnahmefahrzeugen auf öffentlichen Strassen brauchst du eine schriftliche Bewilligung (Art. 78 Abs. 1 VRV).

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Du kannst damit nur auf nem privaten Berg rumfahren. Auf der Strasse bringt dir das ding nix.

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