Eure Meinung zu diesem Angebot

  • Hallo Ihr PC-Freaks


    Würde gerne eure Meinung zu diesem Dell-Angebot hören:


    klick


    das klingt doch gut oder:


    Zitat

    GRATIS Verdoppelung des Einstiegsspeichers!!!


    und


    Zitat

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    what you mean?


    weiss leider nicht genau auf was ich bei notebooks achten muss... <rotaeye>


    ich brauche das notebook hauptsächlich zuhause für internet, media-dateien, bildbearbeitung etc.


    thanx for your infos! :)


    gruzzi


    Jery, dessen sofa morgen geliefert wird! <hurray>

  • also ich finde, das er nicht gerade billig ist.


    ausserdem was ich persönlich beachten würde ist, das du einen mobile cpu drinhast.


    ein laptop sollte für unterwegs da sein, oder im sommer auf den balkon oder wie auch immer.


    was bringt mir da ein P4 mit 3GHz obwohl mir ein 1.5GH centrino reicht und mit dem centrino die akku doppelt oder dreimal so lange hält.

  • Schau unbedingt auf Centrino, wie James sagt. Und achte darauf dass ne lange Akkulaufzeit angegeben ist. Am wichtigsten: informier dich unbedingt wie laut der Lüfter ist. Kann manchmal recht nervig sein und wird nirgends angegeben wie laut das Ding ist <grmpf>

  • ok thanx schonmal für die infos!


    Zitat

    Original von Pro.2
    Schau unbedingt auf Centrino, wie James sagt.


    ich hab immer gedacht ein centrino sei schlechter als ein pentium?


    man sollte also nicht unbedingt auf die taktfrequenz achten (egal ob 1.5 GHZ oder 3 GHZ)?

  • @Jery


    wie gesagt nimm den HP widescrrem mit centrino, sehr langer akkulaufzeit und spezial Laptop prozessor den du nicht hörst!!! für 2'000.- statt 3'000.-

  • Zitat

    Original von Nusch
    @Jery


    wie gesagt nimm den HP widescrrem mit centrino, sehr langer akkulaufzeit und spezial Laptop prozessor den du nicht hörst!!! für 2'000.- statt 3'000.-


    für das wofür ich den brauche brauch ich nicht so ein monster! <rotaeye>


    vorallem kommt da noch das betriebssystem etc dazu. <nooo!>

  • Jaja, nimm Centrino.. hast du immer auch WLAN schon mit drin und Akku hält wirklich lang..


    spyker, der grad ein Maxdata-Notebook bestellen muss..

  • Zitat

    Original von Jery
    ich hab immer gedacht ein centrino sei schlechter als ein pentium?


    Naja, logo ist ein 1.5er Centrino nicht so schnell wie ein P4 3.2 Ghz, aber du wirst es dir danken, dass du trotzdem nen Centrino genommen hast, wenn du auf dem Balkon ne ganze Kiste Bier gesoffen hast und der Akku nach 3 Stunden immer noch läuft <nooo!>
    Mein Notebook hat nur nen PII 1.5 GHZ, aber der Akku ist nach 1-1.5 Stunden leer. Nützt eigentlich fast nix mein Notebook, drum auf jeden Fall eins mit Centrino, weil eben auch grad WLAn etc. schon einbebaut ist ;) <thumbsup>




  • verwechsle nicht centrino mit celeron ;)


    celeron ist die langsame version vom P4 sprich, mit weniger cache


    centrino ist ein spezieller Pentium Mobile Prozessor

  • Zitat

    Original von Jery


    für das wofür ich den brauche brauch ich nicht so ein monster! <rotaeye>


    vorallem kommt da noch das betriebssystem etc dazu. <nooo!>


    betriebssysteme sind kein problem.... <sick> ;)

  • Zitat

    Original von Nusch
    betriebssysteme sind kein problem.... <sick> ;)


    Genau. Windows XP gibts gratis alles bei Emule.de <holy> :D Office und co auch :)

  • Zitat

    Original von Pro.2


    Genau. Windows XP gibts gratis alles bei Emule.de <holy> :D Office und co auch :)




    Urheberrecht und Konsequenzen


    Seit Juli 1993 sind in der Schweiz Computerprogramme aus- drücklich urheberrechtlich geschützt. So werden in Artikel 2 Absatz 3 URG Computerprogramme ausdrücklich als Werke anerkannt, denen urheberrechtlichen Schutz zukommt.


    Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:


    Programme in jeder Gestalt sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, darunter ist auch in Hardware integrierte Software zu verstehen.


    Allein der Urheber oder Rechteinhaber hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Ändern, Verbreiten und Vermieten eines Softwareproduktes, Dritte dürfen dies grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Rechtsinhabers tun. Etwas anderes gilt nur in den Fällen der Artikel 12 Absatz 2 URG i.V.m Artikel 17 URV, sowie Artikel 21 und 24 URG.


    Nur die Erstellung einer Sicherungskopie ist erlaubt (Artikel 24 URG), sofern sie von dem zum Gebrauch des Programms Berechtigten erstellt wird.


    Ansonsten gilt: Eine Anwendung - eine Lizenz. Etwas anderes gilt nur, wenn der jeweilige Lizenzvertrag ausdrücklich die Nutzung auf einem Zweitgerät (z. B. Notebook) zulässt.


    Bei illegalem Einsatz von Software haftet grundsätzlich das Unternehmen selbst. Im Rahmen der so genannten Organhaftung haftet das Unternehmen für seine Organe, d.h. seine gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Verwaltungsrat etc.). Dabei haftet das Unternehmen in demselben Umfang wie das handelnde Organ selbst. So haftet z.B. das Unternehmen auch ohne Verschulden auf Unterlassung von Urheberrechtsverletzungen, auf Schadensersatz dann, wenn seine Organe fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Fahrlässig handelt ein Organ schon dann, wenn es der unter den gegebenen Umständen erforderlichen Sorgfalt nicht genügt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es seinen untergebenen Mitarbeitern keine geeigneten Arbeitsanweisungen gibt, um die Einhaltung der Lizenzbestimmungen sicherzustellen. Das Unternehmen kann für ein Fehlverhalten von Mitarbeitern, die nicht Organe sind, auch durch die so genannte Geschäftsherrenhaftung zur Verantwortung gezogen werden.


    Unternehmen haften für die unerlaubten Handlungen ihrer Angestellten im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie alle notwendigen Vorkehrungen zur Vermeidung eines Schadens getroffen haben. Dementsprechend müssen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit so sorgfältig organisieren, dass für alle wichtigen Aufgabengebiete eine klare Kompetenzordnung und Beaufsichtigung besteht. Erfüllt das Unternehmen diese Anforderungen nicht, hat es für den verursachten Schaden einzustehen.


    Geschäftsführer und Vorstände etc. eines Unternehmens können auch persönlich haftbar sein für Urheberrechtsverstösse im Unternehmen, wenn sie selbst eine Verantwortlichkeit für die Rechtsverletzungen trifft. Neben der zivilrechtlichen Haftung auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz können sie sich auch strafbar machen, wenn sie an der strafbaren Handlung teilgenommen haben. Darüber hinaus kann selbstverständlich jeder einzelne Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden, der selbst Urheberrechtsverletzungen begeht oder sich an solchen beteiligt, also z.B. eine Raubkopie auf einen Rechner aufspielt oder eigene Software für derartige Zwecke zur Verfügung stellt.


    Auch private Anwender, die Software illegal einsetzen, haften grundsätzlich auf Schadensersatz, Unterlassen und Vernichtung der illegalen Raubkopien. Sie können sich auch dem Anspruch auf Vernichtung der zur Herstellung verwendeten Einrichtungen (z. B. CD-Brenner) ausgesetzt sehen (Artikel 58 StGB). Erfolgt der Einsatz der Raubkopien vorsätzlich, so macht sich der Anwender auch strafbar gem. Artikel 67 URG.






    Konsequenzen von Urheberrechtsverstössen


    Vorsätzliche Verletzungen des Urheberrechts sind strafbar und werden durch die Strafuntersuchungsbehörden verfolgt. Das heisst: In Unternehmen, bei denen mehr Lizenzen eingesetzt werden als tatsächlich erworben wurden, machen sich die Täter sowie unter Umständen die Organe (Geschäftsführer, Verwaltungsrat etc.) des Unternehmens ggf. strafbar und müssen mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Das Risiko sind hohe Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bei gewerbsmässigem Handeln (Art. 67 und 71 URG).


    Daneben bestehen die zivilrechtlichen Ansprüche des Herstellers auf Schadensersatz, Unterlassen, Vernichtung der Raubkopien etc. Aus der Nutzung illegaler Software können erhebliche Schadensersatzforderungen des verletzten Rechteinhabers resultieren. Hinzu kommen meist erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten. Besonders bei Netzwerken ist daher auf eine ausreichende Anzahl von Lizenzen zu achten. Besonders bei der Software-Nutzung im Netzwerk gilt: Lizenzprogramme sind preiswerter!


    Die Voraussetzung für die eigene Sicherheit im Unternehmen ist ein gutes Software-Management. Informationen dazu erhalten Sie hier: Software-Management


    Rechtsverbindlichkeit
    Die auf der Lizenzierungs-Webpage von Microsoft dargestellten Informationen sind Hinweise, die das Verständnis für den Einsatz von Softwarelizenzen verbessern sollen. Microsoft weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, sondern als erklärende Informationen zu verstehen sind. Die einzig rechtsverbindlichen Lizenzinformationen sind in den entsprechenden Endbenutzer-Lizenzverträgen (als Beilage zu Softwarepaketen oder in Form von Lizenzverträgen) zu finden.

    Einmal editiert, zuletzt von James ()

  • Zitat

    Original von Pro.2


    Genau. Windows XP gibts gratis alles bei Emule.de <holy> :D Office und co auch :)


    stimmt auch wieder... <holy>

  • Zitat

    Original von JamesUrheberrecht und Konsequenzen


    <sleeping> Mit Bill Gates hab ich kein Mitleid <sleeping>

  • Haha, Speedsta jetzt tu nicht so als wüsstest du von nix <holy> <laughing>


    Waswaswas? Wo bin ich? Wer hat mir mein Gebiss geklaut? <laughing>

  • Zitat

    Original von Jery


    ich brauche das notebook hauptsächlich zuhause für internet, media-dateien, bildbearbeitung etc.


    Also wenn du das Notebook als Desktop Replacement brauchst, also keinen anderen PC mehr hast, und das Notebook nicht irgendwo mitnehmen willst, bringt jetzt ein Centrino gar nichts, er ist nur langsamer und teurer.


    Das kann ich dir empfehlen:


    -> http://www.littlebit.ch/de/index_d.cfm


    und dann Maori P71.


    Oder das hier: (das Companion habe ich mir kürzlich gekauft)


    -> http://www.targa.de/


    und dann auf Produkte / Mobile PC's.


    Die Dinger sind auch extrem leise, selbst der Lüfter hörst du kaum und die Akkulaufzeit ist immerhin ca. 2.5 Stunden (Officebereich). Der Nachteil dabei ist nur, dass es nur in Deutschland erhältlich ist.


    Gruss
    cyberscout

  • centrino ist übrigens nicht der prozessor sondern die bezeichnung für eine "technologie" als ganzes. kernstück ist schon der prozessor, aber das label "centrino" hat ein gerät nur, wenn auch ein chipsatz mit integriertem funk-modul von intel zum einsatz kommt.


    das ganze bedeutet speziell "mobile technology", also eben funk-netzwerk und geringerer stromverbrauch, sprich mehr akku-laufzeit.


    da die generation des prozessors eine neue ist, hat sich auch die taktfrequenz geändert. d.h. jedoch nicht dass ein neuer p4-m(obile) mit 1.5GHz nur halb so schnell ist wie ein herkömmlicher p4 mit 3GHz! sie sind ähnlich schnell, wobei es auch wieder etwas auf den einsatz-zweck drauf an kommt.


    dies nur so als zusatzinfo ;)

  • Zitat

    Original von spyker
    spyker, der grad ein Maxdata-Notebook bestellen muss..


    aha .. auch Maxdata Reseller ;)

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