Tacho einstellen

    • Offizieller Beitrag

    Hi Leute


    Wenn sich der Reifenumfang mehr als 3% verändert muss man ja den Tacho neu einstellen lassen. Wer macht das und was kostet sowas? Erhält man da eine Bestätigung für die MFK-Eintragung? Wer hat da Erfahrungen?


    Dank für eure Antworten :thumbup:

  • Unser täglich Wheelie schenk uns Heut und vergib den Überholten wie auch wir vergeben den Überholenden. Und führe uns nicht ins Kiesbeet sondern ermögliche uns die Bestzeit, denn dein ist der Speed der Fun und die Sensation in Ewigkeit.....

    2 Mal editiert, zuletzt von dc2 ()

  • Bis 8% ist bei uns in CH erlaubt ;)


    Solange der tacho schneller ist wie die wirkliche geschwindigkeit ja, das gegenteil darf nicht der fall sein!


    Und bis 8 % mehr bedeutet auch eine höhere "Laufleistung". Wer also viel fährt, bei dem macht sich das in den Serviceintervallen und dem Wiederverkaufswert bemerkbar :)


    Beim mopped muss das nicht speziell geprüft werden glaube ich... Jedenfalls gibts da elektronische Speedohealer wo man die Tachogeschwindigkeit anpassen kann. Für Seitentachos gibts Übersetzungen die zwischengeschraubt werden.

  • 8%? Ich dachte es sind 3% <amkopfkratz>


    Wenn der Umfang 8% weniger ist (also -8%), dann würde der Tacho weniger anzeigen und die Laufleistung würde weniger schnell steigen, oder? <rudi>


    die 8 % stimmen, Tachos müssen ja nur bis 10 % genau sein....


    Falsch, umdenken wie Jones schon sagt, kleinerer Abrollumfang bedeutet mehr Umdrehungen für den selben Weg = Tacho zeigt zu viel an.
    Wie gesagt, das darfst du auf jeden Fall, du darfst nur nicht grössere Montieren, jedenfalls nur so lange bis der Tacho die effektive Geschwindigkeit anzeigt. Wenn du schneller fährst als dir der Tacho sagt = fail.

  • - Neue Felgen dürfen die Spur eines Autos maximal um 2 Prozent verändern.


    - Die neue Felge darf den Radumfang um höchstens 8 Prozent verändern.


    - Die Reifen dürfen bei vollem Lenkeinschlag nichts berühren, die Freigängigkeit der Räder muss in allen Stellungen und Belastungszuständen gegeben sein.


    - Spitzen, rotierende Scheiben im Felgenstern (Spinning-Wheels) usw. sind verboten.


    - Die Kotflügel müssen die Laufflächen der Pneus überdecken.

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