Spoiler legel oder illegal?

  • Die Aussage das man damit nen Füssgänger aufgabelt find ich super. Fährt ihr den auf dem Gehweg?

    Minty Fresh B-Series

  • Fussgängerunfälle finden zum Glück nur auf Gehwegen statt. :rolleyes:

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • also ernsthaft soweit ich wiess ist der flügel verboten aber ich habe mal einen crx gesehn wo der drecks flügel eingetragen war er wollte mir aber nicht verraten wie er das gemacht hat PS: ich habe es selber im fahrzeugausweis gesehen!

  • Mann muss solche Heckflügel nicht eintragen wenn,


    1. Flügel darf nicht breiter sein an das Auto.


    2. Höhe Flügel max. 80mm


    3. Seitenteile max. abstand 20mm


    4. alle Kanten mind. R2.5
    hondaholics.com/attachment/2678/



    Habe selber den Impreza von Subipower durch die MFK gebracht.


    Heckflügel war aber nicht so hoch.

    2 Mal editiert, zuletzt von Luis ()

  • Der Flügel auf dem Bild sieht mir aber ganz stark nach Badtoys aus - und der hat ein DTC Gutachten (kostet dafür dann auch ordentlich was). ;)

  • Wollt grade sagen... mir wurde gesagt, es dürfe ne Kugel von 8cm (glaub ich) nicht unter dem Spoiler und dem Kofferraum durchpassen ;)


    Somit wärs so, wie er jetzt auf dem Subi montiert ist, auch illegal. Wie das mit den Kanten in einer 08/15 Polizeikontrolle rasch nachgemessen werden kann nähme mich wunder 8o


    Nicht falsch verstehen, aber ich hab mich damals sehr intensiv damit beschäftigt und die Gesetze haben meines Erachtens nach eher angezogen in den letzten paar Jahren, drum kann ichs mir kaum vorstellen (ausser es war Vitamin B im Spiel).

  • mich würde es auch wunder nehmen wie man so einen Spoiler eingetragen bekommt

  • diesen da!


    hab mal zufälligerweise ein gtr 34 ( <sabberlappen> ) bei der polizeikontrolle gesehen und etwas gelauscht... genau das was pro2 gesagt hat, wurde bemängelt. und das war dieser gt wing ;)

  • nochma zum thema fussgänger: wenn ich einen mit so einem Tempo mitnehm das er mir über die karre fliegt is es dem glaub ig egal ob er nochma an dem Flügel hängen bleibt oder nicht

    Ein Leben ohne Ziele ist kein Leben.

  • leute über was redet ihr hier eigentlich, das man solche flügel kaum eingetragen bekommt sollte ja wohl klar
    sein und einen durch die prüfungen zu bringen kostet wesentlich mehr als man denkt da reichen 5k nirgends hin
    und zum badtoys wing der hat zwar ein dtc gutachten aber das heisst noch lange nichts das eintragen liegt immer noch im
    ermessen des experten wenn er sagt nein ist ein dtc gutachten genau nichts wert



    mein gt wing ist zwar im ausweis eingetragen aber ihr glaubt nicht was für ne überzeugungskraft es gebraucht hat da mit der
    chef des amtes gnädig war doch seine aussage danach hat mich ehct erstaunt er sagte das er sich sicherlich beim dtc melden würde
    den für sowas ein gutachten auszustellen sei ja nur noch blödsinnig und er wüsse nicht ob er noch jemals so ein ding ientragen
    wird...

  • Naja der BadBoys-Wing wird sicherlich seine Legalität haben und sollte auch ner Polizeikontrolle standhalten - bei dem Preis. Der einzige Grund für mich die Abnahme damals nicht zu machen, war, dass mir die Möglichkeit fehlte, Profit daraus zu machen. Also sprich, das Teil nachher universell verkaufen zu können. So kann man die teure DTC-Prüfung irgendwann wieder rausholen <thumbsup>


    Noch so am Rande: Wenn der Flügel höher ist als die 8cm, dann muss er einfach entsprechend bei ner Kraft von 290N (hoffe ich hab das noch recht in Erinnerung) abreissen und dann mittels Fangseil am Auto hängenbleiben. Die Befestigung ist da das ausschlaggebende, weil da muss das DTC dann eben testen können, ob der Flügel nun auch bei der richtigen Kraft abreiss (das war der Punkt, wo ich vom zerstörten Flügel geredet hab :D). Wenn man diesen Test bei DTC bestanden hat, bekommt man auch solche GT-Wings wie der von BadBoys eingetragen.


    Ob das nun im Ermessen des Prüfers liegt, wage ich zu bezweifeln. Zumindest auf meinem Wissensstand, wäre eine Eintragung OHNE DTC im Ermessen des Prüfers, wenn er den Flügel z.B. nicht als gefährlich ansieht oder was weiss ich. Aber wenn man ein DTC mit entsprechenden Tests und dem ganzen Fangseil-Krimskrams dran hat, sind alle Vorschriften erfüllt und das "gefährliche" Teil wird vom Passanten, der über den Wagen kullert, abgerissen. DEN Grund muss mir also echt noch einer nennen, warum der Prüfer trotzdem noch nein sagen könnte. Somit könnte er ja auch bei ner Eintragung von einem KW mit DTC nein sagen, weil er nen zu kalten Kaffee zum Frühstück hatte oder? :D

  • nochma zum thema fussgänger: wenn ich einen mit so einem Tempo mitnehm das er mir über die karre fliegt is es dem glaub ig egal ob er nochma an dem Flügel hängen bleibt oder nicht

    überleg doch mal, was passiert, wenn dir z.b. ein fussgänger seitlich in die kiste läuft!


    und auch wenn einer über dein auto geschleudert wird, wird es ihm kaum egal sein, ob du ihm mit dem heckflügel im worst case noch den arm abschneidest...


    :rolleyes:


    dass DU es dir nicht vorstellen kannst, dass so ein flügel zu schlimmen verletzungen führen kann, heisst noch lange nicht, dass es nicht der fall ist! ;)


    es gibt tatsächlich viele regelungen, die fragwürdig sind! aber bei scharfen kanten am fahrzeug hat sich der gesetzgeber (ausnahmsweise ) durchaus überlegungen gemacht, die sinn machen!

  • Lustig ist daran aber immer, dass solche Bestimmungen nicht für alle gelten...der OEM Flügel an nem Evo z.B. reisst weder bei 290NM ab noch hat er ein Fangseil...

  • Lustig ist daran aber immer, dass solche Bestimmungen nicht für alle gelten...der OEM Flügel an nem Evo z.B. reisst weder bei 290NM ab noch hat er ein Fangseil...

    Genau! Das find ich auch daneben bei nem Porsche GT3 RS gehts ja auch...gut, mit dem Pörschu ist man wahrscheinlich so schnell, dass der aufgeladene Fussgänger gar nicht so schnell wieder runter kommt, dass er am Spoiler anhängen könnte :D

  • Wenn wir schon beim Geflügel sind...


    Der Flügel an einem Mercedes 190E 2.5 EVOII ist wohl die höchste Stehbar, die jemals in Serie an einem Auto verbaut wurde.
    Die Bedingung, dass dieser vom deutschen Tüv genehmigt wurde, war, dass ein erwachsener Mensch zwischen Heckklappe und Flügel durchpassen muss!!!


    Hier hätten wir also die Lösung: Wir machen einfach einen Flügel, der so weit in den Himmel hinaufragt, dass die armen, von uns überfahrenen Fussgänger locker flockig unten durchrutschen...

    "Aah, Autos. Wo wären wir ohne Autos? Und wie kämen wir dorthin?" -Charles Francis Harper-

  • Lustig ist daran aber immer, dass solche Bestimmungen nicht für alle gelten...der OEM Flügel an nem Evo z.B. reisst weder bei 290NM ab noch hat er ein Fangseil...


    Hab ich mir fast gedacht, aber ist cool das mal bestätigt zu bekommen <veryangry>


    Die Begründung vom EVO II Benz find ich echt mal geil <rofl><thumbsup>

  • wie schwer ist den der bad toys flügel ca? weil 290 N sind nicht gerade viel die er aushalten muss bevor er abbricht nicht? Aufm Track treten bestimmt sehr hohe belastungen für den Flügel auf, welcher vieleicht sogar mit dem eigengewicht fast abbricht. Deshalb evtl die vorgaben für den ori flügel, dass der auch aufm track was aushaltet

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