Ich hätt gerne ne andere Kennzeichenbeleuchtung an meinem EP3. Respektive Xenonlockbirnen; schönes weisses Licht.
Gibt's sowas und ist das legal?
Kennzeichenbeleuchtung
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Wenns mir recht ist, spielt es keine rolle, wie du deine Nummer Beleuchtest.
Solange du keine Farben verwendest und die Nummer gut Beleuchtet ist solltest du keine Probleme haben.
Habe bei mir einfach LEDs zum Stecken verwendet.
Gruss Sagi -
LED's, guter Tip. Kannst du mir genauer sagen was das für Teile sind und die Montage.
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LED's sind nicht erlaubt, da die "Reflektoren" nicht für LED's gebaut und geprüft sind.
Ich hab bei mir die LED-Kennzeichenbeleuchtung von BMW verbaut, die sind dank den Prüfzeichen legal. -
Das mit den Reflektoren stimmt. Die LEDs sind halt eine billige und einfache lösung. Ich habe meine vom Conrad. Die haben die gleichen Sockel wie die Originalen Birnen. Ich kenne die Geprüften Beleuchtungen auch von früher bei den Rollern. Die gibts in verschiedenen arten. Hier ein beispiel: http://www.hubi-tuning.ch/cata…ct_info&products_id=12863
Die muss man dan einfach noch sauber anschliessen. -
Art. 109 Abs. 1 lit. b VTS
ZitatFolgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:
[...]
hinten: [...] eine Kontrollschildbeleuchtung.
Art. 75 Abs. 5 VTSZitatDie Kontrollschildbeleuchtung muss das hintere Kontrollschild möglichst gleichmässig beleuchten, so dass es nachts bei klarem Wetter aus einer Entfernung von wenigstens 20 m leicht abgelesen werden kann. Es darf kein direktes Licht von hinten sichtbar sein.
EDIT: NachtragZiff. 112 Anhang 10 VTS:
ZitatDie Lichter müssen folgende Farben haben:
Kontrollschildbeleuchtung weiss -
Ah ha, jo schaut gut aus. Ich glaube das bestelle ich mir.
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Art. 109 Abs. 1 lit. b VTS
Art. 75 Abs. 5 VTS
EDIT: NachtragZiff. 112 Anhang 10 VTS:
gibts auch noch so einen Text das die Leuchtmittel selbst über eine "E" Zeichen verfügen müssen?
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Ich habe gar keine birnen drin. Diese Tafel muss ja nicht noch besser sehbar sein
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gibts auch noch so einen Text das die Leuchtmittel selbst über eine "E" Zeichen verfügen müssen?
Gemäss Anhang 1 Ziff. 2.1 der TGV unterstehen obligatorische und fakultative Beleuchtungsvorrichtungen der Typengenehmigung. Ich leite daraus ab, dass somit auch die Leuchtmittel über ein E-Zeichen verfügen müssen. Angabe aber ohne Gewähr. -
Danke
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