Hallo Leute
Immer wieder werden Fahrzeuge "ab MFK" angeboten, die es eigentlich gar nicht sind. Grundsätzlich bedeutet ja "ab MFK", dass der Wagen frisch vorgeführt ist. Im erweiterten Sinn kann das auch bedeuten, dass das Auto ohne vorzuführen eingelöst werden kann. Damit dies der Fall ist, darf die MFK bei einem Auto das älter als 10 Jahre alt ist nicht länger als 12 Monate zurück liegen, sonst wird man bei einem Halterwechsel umgehend zu vorführen aufgeboten.
Leider habe ich keinen Link zu der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Kann mir einer unserer Rechtsspezialisten hier weiterhelfen?
Thanx