Meine Frage muss etwas suspekt wirken, aber es interessiert mich halt
Ein Bekannter hat mir gestern erzählt, dass er neulich mitten in der Nacht in einem Dorf, in dem keine Menschenseele unterwegs war, von der Polizei angehalten und gebüsst wurde, weil er nicht geblinkt hat, als er aus dem Kreisel 'rausgefahren ist. OK, ich nerve mich auch, wenn ich abbremse und so ein Sack fährt ohne zu blinken aus dem Kreisel, aber mitten in der Nacht ohne Verkehr ist das ja grundsätzlich kein Problem, da lasse ich es manchmal auch sein.
Ich habe dann im Scherz zu ihm gesagt, er hätte ja den Cop fotografieren können und für sich eine "Hall of Fame" anlegen. Er meinte, dass man das sicher nicht dürfe und die Cam oder das Fotohandy dann von der Polizei sicher eingezogen würden und man mit einer Anzeige rechnen müsste.
Nun, ich bin kein Jurist, aber ich meine solange man das Foto nicht veröffentlicht hat doch niemand eine Handhabe, dagegen vorzugehen.
Das sagen unsere Polizisten und Juristen hier im Forum, wie ist dir Rechtslage?