Rein interessehalber, wie ist eigentlich die rechtliche Situation wenn man in eine Verkehrskontrolle gerät und die Haube öffnen muss bzw. auch der Innenraum durchsucht werden soll? Klar, Fahrzeugpapiere und Ausweis zeigen muss man, meines Wissens muss man aber ausser dem Namen sonst keinerlei weitere Auskunft geben.
Um Privaträume zu durchsuchen benötigt die Polizei auch hierzulande so etwas wie einen "Durchsuchungsbefehl". Ein Auto ist ja eigentlich im entferntesten Sinn auch ein Privatraum. Wie sieht es da aus, kann man sich weigern die Haube zu öffnen bzw. das Auto durchsuchen zu lassen und eine gerichtliche Anordnung abwarten?