salü
hoffe jemand von euch kann mir helfen.
bin zurzeit mit meinem vermieter in eine streit, wo es darum geht das ich im winter trotz aufgedrehter heizung gerade mal um die 19° in der wohnung habe..habe dem vermieter mitgeteilt, auf eine mitzinsreduktion zu verzichten, wenn sie mir die nebenkosten erlassen.
da ich meine freundin noch bei ihren eltern wohnt, ist sie meistens am wochenende bei mir. da mein vermieter nun erfahren hat, das meine freundin "regelmässig" bei mir ist, wollen sie nun rückwirkend die nebenkosten für 2 personen berechen...
ist dies gesetzlich erlaubt? darf er das? die wohnung beläuft sich ja laut mietvertrag nur auf eine Person
gruss martin