Schon okay? Ich würds nicht machen:
ZitatArt. 179ter StGB
Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen
Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt, [...] wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Und das Bundesgericht ist auch nicht gerade ein fan von versteckten Kameras.