Geld geliehen was nun?

  • Schon okay? Ich würds nicht machen:


    Zitat

    Art. 179ter StGB


    Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen


    Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt, [...] wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.


    Und das Bundesgericht ist auch nicht gerade ein fan von versteckten Kameras.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Ich befürchte, dass hier das unter Juristen beliebte Sprichwort "Quod non est in litteris, non est in mundo" (Was nicht geschrieben steht, gibts nicht auf der Welt) gilt.
    Deinem Freund steht natürlich immer der Weg offen, mittels einer Betreibung sein Geld zurückzufordern.


    Schöne Grüsse,


    Tom

  • Ich würde ebenfalls schätzen, dass eine schriftliche Mahnung mittels eingeschriebenem Brief und eine nach einer First von mindestens 14 Tagen aufgesetzte (Frist im Schreiben angeben) Betreibung reichen sollte, um wieder an das geld zu gelangen. Ein kollege von mir hat eine garage. Er hat einen Satz Felgen inkl. Bereifung per Handschlag für 1500 Franken verkauft, der käufer hat dann aber nicht bezahlt - dann hat er ihn auch betrieben und das geld zurückerhalten...

  • Theoretisch dürfte ein vorgehen wie von blackraven aufgezeigt reichen...


    aaaber wenn der andere nicht der dümmste ist macht er einen Rechtsvorschlag und du musst dann vor dem Richter beweisen, dass diese Forderung gerechtfertig und sein Rechtsvorschlag nichtig ist. Hast du das erreicht steht dir dein Geld zu.(Was eventuell dann auch noch heisst "Bitte hinten anstehen") wenn du pech hast bist du nur einer von vielen...
    Wie du das aber beweisen willst weiss ich nicht. Denn so steht Aussage gegen Aussage. Wobei der Richter und das nötige Verfahren um den Rechtsvorschlag aufzuheben ja auch nicht gratis ist, geschweige denn von den Nerven.


    Nimmt er die Betreibung entgegen ist die sache ja eh klar.


    Ich würde probieren ihn zu betreiben, wenn er Rechtsvorschlag macht würde ich wie bereits erwähnt die sache abhaken und "froh" sein, dass es "nur" 1000.- waren. Das nächste mal dann bitte mit schriftlichem Vertrag....

    Cheap and fast won't be reliable
    Reliable and cheap won't be fast
    Fast and reliable won't be cheap

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  • ich würd immernoch zesi's lösung durchziehen
    keine risiken... keine ilegalen sachen...
    obs dann vor gericht wirklich rechtskräftig ist egal kanns dir sein der aufwand/kosten entsprechen weit weniger als die anderen lösungen. falls es ja nicht klappen sollte kannst du immernoch die weiteren lösungen antasten :-D ich hab jetzt keine ahnung wieviel das andere kosten würde. jedoch muss für alles ein schriftlicher beweis da sein also
    ist ja ganz einfach oder?

  • Genau...
    mein Vorschlag funktioniert aber leider nur so gut, wie der andere dumm ist. BtW einfach mal ausprobieren <good><cheers>

    Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende. <nono>

  • Wir haben den Brief mitdem nicht ganz korrekten Schuldenbetrag mal abgeschickt, aber bisher hat unser Preller noch keine Reaktion gezeigt. Werden jetzt mal abwarten vllt. kommt ja noch etwas.

  • Ich würd's mal so sagen. wo nichts da ist kann man nichts holen. Wenn er die Kohle schlicht nicht hat, hilft auf keine Drohung oder Betreibung. Das er ein neues Opfer sucht um dem Kollegen sein Geld zurückzugeben ist unwahrscheinlich.


    Das fiese daran ist, es gibt Leute die machen sowas mit Berechnung und voller Absicht. Leien sind Geld und wissen genau das sie es nicht zurückzahlen können. Und kaufen sich dafür nen richtig grossen LCD. Scheisse ist das! Habe zurzeit auch die Ehre mit so einer Person...!!! Derjenige der helfen will in einer angeblichen Notsituation ist der angeschissene. Toll <verysick>

    Für Tippfehler übernehme ich keine Verantwortung-))

  • Wenn er die Kohle schlicht nicht hat, hilft auf keine Drohung oder Betreibung


    Leien sind Geld und wissen genau das sie es nicht zurückzahlen können. Und kaufen sich dafür nen richtig grossen LCD.


    Betreibung hilft schon, der teure grosse LCD kann gepfändet und u.U. auch verwertet werden. Und falls vorübergehend gar kein Vermögen da ist, kriegt man immerhin einen Verlustschein.


    Klar gibts Fälle, in welchen bis in alle Ewigkeit rein gar nichts mehr zu holen ist. Bei Privatpersonen müsste der Schuldner dann aber auch bis an sein Lebensende ein sehr bescheidenes Dasein führen.


    Betreibung = <thumbsup>
    Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.


    EDIT: Nicht zu vergessen ist auch die Warnfunktion für Dritte durch den Eintrag im Betreibungsregister.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    Einmal editiert, zuletzt von Bubi ()

  • so ähnlich hab ich mal für etwas mehr als nen Tausender ein paar Plattenspieler + Mischpult verkauft. Mann war ich doof damals... Der Käufer kam aus dem andern Ende der Schweiz, hat mir vorgeschlagen auf Raten zu bezahlen. Alles in allem 300.- hab ich bekommen, mehr nicht. Nix Vertrag und sonstwas gemacht :( Das war MEIN Lehrgeld, sowas hab ich nie wieder gemacht... man kann einfach nicht jedem trauen, traurig aber wahr :(

  • Hab früher über Ricardo Modchip für PS1/PS2 und Xbox immer per Rechnung verschickt, bis ich einmal einen Zahlung nicht bekamm.
    Beweisen konnte ich nichts, da die Briefe dazumal per A-Post verschickt wurde. Der andere sagte einfach: Er Habe nichts erhaltet.


    Seit daher mache ich nur per Vorkasse und verschicke es per Packet oder Abholung oder Schriftlich einen Schuldschein(Vertrag) ;)

  • Genau...
    mein Vorschlag funktioniert aber leider nur so gut, wie der andere dumm ist. BtW einfach mal ausprobieren


    Sooo hab die ganze Sache mal ausprobiert, kam natürlich nichts zurück...
    Aber mein Mitbewohner hat auf seinem Handy SMS von dem Typen gefunden indem er ihn auf spätere Daten vertröstet. Sind SMS rechtskräftig?

  • Sooo hab die ganze Sache mal ausprobiert, kam natürlich nichts zurück...
    Aber mein Mitbewohner hat auf seinem Handy SMS von dem Typen gefunden indem er ihn auf spätere Daten vertröstet. Sind SMS rechtskräftig?


    nein sms sind nicht rechtskräftig.

  • Sind SMS rechtskräftig?


    Im Zivilverfahren musst du das Gericht von deinem Rechtsanspruch überzeugen. Das Gericht würdigt die dafür vorgelegten Beweise nach freier Überzeugung (§ 148 ZPO ZH).


    Die zulässigen Beweismittel sind Parteibefragung, Zeugenbefragung, Gutachten von Sachverständigen, Urkunden und Augenschein. Diese Liste ist grundsätzlich abschliessend (numerus clausus der Beweismittel). Digitale Dokumente (SMS, emails, etc.) können jedoch entweder dem Urkunden- oder Augenscheinbeweis zugeordnet werden.


    Folglich stellt sich weniger die Frage nach der Zulassung als Beweismittel, sondern mehr nach der Beweiskraft (die Frage, wie sehr sich das Gericht vom entsprechenden Beweismittel beeinflussen lassen darf).


    Sind digitale Beweismittel auf nicht überschreibbaren Datenträgern gespeichert, mit einer digitalen Signatur versehen und weisen sie weitere Sicherheitsmassnahmen auf (Protokollierung, etc.), so steigt ihr Wert im Zivilprozess.


    Auf deinen Fall bezogen: SMS sind grundsätzlich als Beweis zugelassen (kleiner Exkurs: hatte kürzlich eine Gerichtsverhandlung, in welcher u.a. E-Mails Beweismittel waren). Ob dein SMS als Beweis ausreicht (dies meinst du wahrscheinlich mit rechtskräftig, oder?), hängt davon ab, was genau drin steht und in welcher Form es gespeichert ist. Wenn es in "Originalform" im Posteingang liegt und darin steht, dass der Typ dir Geld schulde, hast du vor Gericht sicher schon mal eine gute Grundlage zu beweisen, dass er dir Geld schuldet. Falls aber nichts über die Höhe des geschuldeten Betrags steht, musst du diesen andersweitig beweisen.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Genau das habe ich gemeint, danke Bubi.


    Im SMS steht nichts von einem Betrag sondern es wird nur erwähnt dass er "das Geld" nicht habe und mein Mitbewohner ihm noch ein paar Tage Zeit geben soll.

  • Was zumindest schon mal beweisen würde, dass er zum Zeitpunkt der SMS deinem Mitbewohner Geld geschuldet hat. Bei entsprechender Würdigung des Gerichts würde dies die Beweislast umkehren, d.h. der Schuldner müsste dann beweisen, dass er die Schuld mittlerweile beglichen hat.


    Das Problem bezüglich der Höhe des Betrags ist damit noch nicht gelöst. Wenn sich dein Mitbewohner jedoch auf Zeugen (dich?) berufen kann, welche die Höhe der Schuld belegen können und der Schuldner vor Gericht dazu noch einen schlechten Eindruck macht (die Parteibefragung ist nicht zu unterschätzen), könnte auf dem Rechtsweg zumindest ein Teilerfolg erzielt werden.


    Probieren kann mans, mit etwas Glück einigen sich die Parteien bereits vor dem Friedensrichter auf eine akzeptable Summe.

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  • Tja leider haben die das untereinander gemacht, Zeugen gibts keine, jetzt schauen wir mal weiter haben da anscheinend einen Kollegen der den Typen auch kennt vllt. kann der einen Treffen arrangieren :huh:

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