Mal angenommen in nem Vertrag steht:
"Kündigungsfrist während Probezeit 7 Tage jeweils auf das Ende einer Arbeitswoche"
Bedeutet das bei einer heute eingegebenen Kündigung, dass man noch bis Ende nächster Woche dort zu arbeiten hat?
Mal angenommen in nem Vertrag steht:
"Kündigungsfrist während Probezeit 7 Tage jeweils auf das Ende einer Arbeitswoche"
Bedeutet das bei einer heute eingegebenen Kündigung, dass man noch bis Ende nächster Woche dort zu arbeiten hat?
Ja, eine Kündigung erfolgt immer auf Ende Woche im Falle der Probezeit, ansonsten auf Ende des Monats.
Soviel ich weiss ja! WIrd immer eine volle Wochen beendet.
Kannst auch früher, wenn beide Parteien einverstanden sind.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_215_4/a9.html
Während Probezeit kann jederzeit gekündet werden, unter Einhaltung der 7-tägigen Kündigungsfrist
Da in diesem Vertrag jedoch genäuere Bestimmungen erwähnt sind, gilt natürlich dies, wird häufig so vereinbart. Nach OR ist der Wochentag jedoch egal.
ZitatBedeutet das bei einer heute eingegebenen Kündigung, dass man noch bis Ende nächster Woche dort zu arbeiten hat?
jep
kooooooorrekt
ZitatSR 812.215.4 Verordnung über das Personal des Schweizerischen Heilmittelinstituts
Wenn schon dann: http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a335b.html
Inhaltlich aber trotzdem korrekt.
ach du meine Fresse, sorry
thx fürs korrigieren
Hehe ok danke Jungs dann hab ichs demfal richtig verstanden
da gibts ja eigentlich auch gar nichts falsch zu verstehen
Wollte nur mal wieder deine Stimme hören
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