Hi Leute
Man liest und hört ja letzens desöfteren dass in der Schweiz, nach dem Cassis de Dijon Prinzip, in Zukunft in der EU zugelassene Teile, Geräte usw. auch in der Schweiz "automatisch" zugelassen werden.
Weiss jemand wie das im Strassenverkehrsgesetz aussehen wird? Werden in Zukunft auch Teile welche in zB. Deutschland zugelassen sind problemlos in der Schweiz eintragbar sein, ohne irgendwelche Umwege über unsere Prüfanstalten?
Das würde ja ganz neue Möglichkeiten eröffnen