Wer arbeitet auf einer Steuerverwaltung? Resp. kennt sich gut aus.. ich hab da ne Frage :)

  • hallo zusammen


    gibts hier leute die auf der steuerverwaltung arbeiten oder sich allgemein mit den steuern gut auskennen? die situation ist etwas kompliziert. es geht auch nicht um einen wahnsinnsbetrag sondern ums prinzip.


    ende november bin ich aus schwarzenburg/BE nach bösingen/FR gezügelt. logischerweise, so will es das schweizer gesetz werden somit alle steuern für das jahr 2009 in bösingen/FR fällig.


    soweit so gut. bei der anmeldung auf der gemeinde bekam ich gleich ein formular auf dem ich die zahlen der vorderen steuererklärung angeben musste damit man mich einschätzen kann. auch hier noch vollstes verständnis. kenne ich von meinen früheren umzügen. beim kanton freiburg ist ev. noch zu erwähnen das man gemeinde-, kantons- und bundessteuern separat zahlt. der kanton errechnet den geschuldeten betrag, ein prozentualer anteil (je nach gemeinde anders) muss dann an die gemeinde bezahlt werden. auch das leuchtet mir alles ein :)


    ende dezember kam dann ein schreiben der gemeinde ich solle innerhalb eines monates 3300.-- gemeindesteuern einzahlen. dies habe die schätzung ergeben. der kanton wollte vorerst kein geld von mir. diesen betrag habe ich umgehend und natürlich innerhalb der frist überwiesen.


    nun denn, das normale spiel halt.. steuererklärung ausfüllen und warten. dann vor einer woche kam die definitive abrechnung vom kanton und somit wie auch zu erwarten noch die definitve von der gemeinde. dies sah in gerundeten ungefähren zahle so aus.


    kanton definitiv 4650.-- (alles klar soweit)


    gemeinde definitiv 3260.--
    + kirche definitiv 535.--
    + zinsen 110.--
    - zahlung 3300.--


    = rest von ca. 600.--


    kann mir bitte einer erklären wieso ich der gemeinde 110.-- zinsen zahlen soll? ich arbeite auf ner bank aber das geht mir jetzt echt nicht rein!! ich habe dem kanton nie geld geschuldet. jede zahlung sofort eingezahlt. konnte ja schlecht schon im april letzten jahres in fribourg einzahlen wenn ich noch nicht mal wusste ob ich dort mal wohnen würde oder? ausserdem wollten weder kanton noch bund zinsen von mir..


    hab natürlich ne mail an die steuerverwaltung gesendet.. bin jetzt mal gespannt was rauskommt... bin gespannt auf die antworten von leuten die wissen von was sie reden ;) nicht irgendwelche doofen sprüche.. danke ! :)

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  • bin zwar nicht der profi aber hatte das gleiche problem in ZH!
    div. einzahlungsscheine bekommen. div. raten zahlbar zu bestimmten daten im jahr.
    der EZ mit dem gesamtbetrag war empfohlen zur zahlung per ende september. also die zig tausend franken auf den tag genau überwiesen.
    ein jahr später, ich wurde definitiv über 3000 höher eingeschätzt (und das nach 3 jahren in ZH ohne riesigen lohnzuwachs) und musste zur nachzahlung auch steuern für ein ganzes jahr zahlen (obwohl ich vorher ja nicht wusste, dass ich denen noch was schulde)


    du hast per ende dezember die 3000.-- bezahlt. von diesem termin bis zur def. einschätzung sind für den betrag, welchen du jetzt nachzahlen musst, ebenfalls zinsen angelaufen... also das gleiche prinzip wie bei mir...
    ich habs geschluckt und bezahlt, da man offebar nichts machen kann! :rolleyes:

  • beat: das ist so aber nicht richtig! weil du hast das geld ja nicht geschuldet!! sie haben dir nen einzahlungsschein gegeben mit nem betrag drauf und den schuldest du zu einem gewissen zeitpunkt! wenn es bis dann bezahlt ist ist deine schuld vorläufig beglichen. dann kommt der "rest" der errechnet wird. denn du wiederum zu einem zeitpunkt bezahlt haben musst. wenn du das ebenfalls machst ist es falsch "verzugszinsen" berechnet zu bekommen! du kannst ja nicht für etwas "schuldzinsen" verlangt bekommen wovon du nicht einmal gewusst hast das du es schuldest.. resp. noch nicht einmal klar war ob du überhaupt schuldest. zinsen fallen nur bei verspäteter zahlung an.


    hab meine antwort von der gemeinde bekommen. ist ein system-fehler der software. ich muss die zinsen nicht bezahlen.


    klar keiner ist fehlerfrei.. aber werde in zukunft bei den definitiven abrechnungen auf jedenfall besser hinschauen was mir da alles berechnet wird. es ist ja nicht die welt. aber sind immerhin 110.-- die ich lieber in ein schönes nachtessen mit meinem schatz investiere... oder um den eg zu reparieren :)

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  • mir wurde gesagt das sei korrekt so! habs mit der faust im sack bezahlt und zahle in zukunft einfach 4000.-- mehr ein als gefordert!


    ich frag mich aber, wie es sein kann, dass ich eine prov rechnung von ca. 6000.-- erhalte, wenn ich im vorjahr definitiv über 9000 zahlte!? :rolleyes:

  • schon ne schweinerei.. und keine ahnung ob das von kanton zu kanton auch wieder unterschiedlich sein kann oder darf.. aber ich hab ja dem kanton bern auch nicht gesagt:


    so herren gebt mir mein einbezahltes geld zurück ich muss es nach fribourg überweisen und hätte gerne 110.-- zinsen dafür.. ihr hattet das geld ja bereits und ich hab zinsen verloren :)


    oder kann einem kunden auch keine hypothek geben und sagen: unterschrift per 1.5. zahlung des betrages ab 1.7. und die zinsen trotzdem ab 1.5. nehmen weil er mir das geld ja sowieso geschuldet hätte ab 1.7. :) das stichwort hier heisst doch verzugszinsen! auf schulden zahlt man verzugszinsen.. schulden hat man nur wenn man darauf aufmerksam gemacht wurde / resp. eine rechnung nicht fristgerecht bezahlt hat... alles andere sind ja schätzungen und auf denen kann keine berechnung basieren in meinen augen. deshalb sind die einschätzungen auch immer tiefer als die definitive abrechnung... wenn alles normal läuft und niemand arbeitslos wird etc.

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  • ich frag mich aber, wie es sein kann, dass ich eine prov rechnung von ca. 6000.-- erhalte, wenn ich im vorjahr definitiv über 9000 zahlte!? :rolleyes:


    Genau, selles doch zersch mal luege was ide def. zahlt worde isch und de anhand dere d'prov mache..........aber nei ergend en Betrag ige, das mer nächer schön nachzahlen chan..... :pinch:

  • genau! im 1. oder 2. jahr chani das ja no verstah aber nid, wenni knapp 4 jahr dert wohne!

  • Die Sollzinsen sollten sich in etwa ausgleichen mit den Habenzinsen, die du vom alten Wohnort bekommst. Dort hast du ja schon einbezahlt und kriegst das Geld ja auch rückerstattet wenn du wegziehst (inkl. Habenzinsen).


    110.-- tönt aber definitiv komplett falsch und viel zu hoch. Egal ob Soll oder Haben. Der Zins im Thurgau ist 1.5%, in anderen Kantonen glaub sogar 2%.
    Ich hab vom Thurgau im letzten Jahr 60.-- Zins bekommen (für einen Bruchteil vom Jahr) und mein Steuerbetrag ist "leicht" höher ;-)


    Jetzt in ZH hab ich extra auf der Gemeinde nachgefragt, bis wann ich einzahlen muss um Sollzinsen zu vermeiden. Es hiess: Gesamtzahlung Ende September.
    Die einzelnen Raten wären Juni/September/Dezember. Doch dann zahlt man ab September Zins auf die letzte Rate.


    Die einzige Wahl die man hat ist, genug einzuzahlen!
    Ich hab früher auch immer ein paar Tausender zu viel einbezahlt um auf der sicheren Seite zu sein. Doch die alte Gemeinde akzeptiert seit 2009 nur noch ca. 1000.-- mehr als provisorisch. Den Rest überweist sie einfach zurück.
    Dann bleibt einem nur noch, eine Zwischenveranlagung zu verlangen wegen "wesentlicher Veränderung der Finanzverhältnisse".


    mfg
    Ihr Steuerberater ;-)



    PS:
    Hier auf die Schnelle was aus Küsnacht gefunden 4.5%!! :-O
    http://www.kuesnacht.ch/xml_1/…n/d265/d716/d906/f910.cfm

    Zitat

    Zinssatz
    Der Regierungsrat hat beschlossen, den Verzugszins für nicht bezahlte definitive Steuerrechungen von 2% auf 4,5% zu erhöhen. Der erhöhte Verzugszins gilt ab Kalenderjahr 2008. Der so genannte Vergütungszins und der Ausgleichszins werden weiterhin 2 Prozent betragen. Vergütungszins erhalten diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Steuern vor 30. September eines Steuerjahres (Verfalltag) begleichen. Ausgleichszins ist der Zins, der für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuerforderung und der Zustellung der Schlussrechnung erhoben wird. Der Vergütungszins oder der Ausgleichzins kommt auch dann zur Anwendung, wenn Steuerpflichtige aufgrund eines Unterschiedes zwischen der provisorischen und der definitiven Steuerrechnung auf den Verfalltag zuviel oder zu wenig bezahlt haben.

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