Führerausweisentzug

  • aso, wenn ein Töff ganz über die linie fährt, ein Auto hingegen nur mit den linken Rädern ist klarerweise das Auto das gefährlichere obwohl gleich viel über die Linie "ragt" - äussert logisch...äusserst

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • und die polizei büsst hauptsächlich diejenigen autofahrer, die aus versehen mit den linken rädern die sicherheitslinie gestreift haben... :rolleyes:

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • hauptsächlich oder nicht ist wurscht, wenn dann bei sowas der Ausweis 3 mon weg ist oder?
    und "aus Versehen" interessiert wohl kaum einen Polizisten bzw. Richter oder STVA - könnte ja jeder behaupten


    also zählt das nicht als "überfahren"?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • es geht nicht um die differenzierung zwischen absicht und versehen sondern um den unterschied von autos und motorrädern. und der ist klar gegeben.


    und jetzt wieder back to topic. kannst ja in deinem thread auf diesen krassen missstand in unserer gesellschaft hinweisen <aetsch>

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Bist Du jetzt auch unter die Polizisten gegangen?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • [ironie ] langsam wimmelts hier von denen / deren supportern [/ironie ]

  • Ich habe vor 19 Jahren noch so gelernt, man darf ein landwirtschaftliches Fahrzeug und Mofa/Velo überholen, auch wenn links von mir eine Sicherheitslinie ist. Dann darf ich sie überfahren. Habe sie bis jetzt auch immer überfahren. Das stand bis jetzt auch immer so in den Regeln. Oder muss ich mich heut eines besseren belehren? Klar ist sie eine Wand, aber was soll ich warten, bis die Linie wieder gestrichelt ist und erst dann kann man das obgenante Fahrzeug überholen? Wäre ja voll ein Witz.
    Früher war, als mein Bruder noch das L hatte, das war vor praktisch 21 oder 22 Jahren: Ueberfahren der Sicherheitslinie 650 bis 700 Franken Busse und 2 Monate Scheck weg.
    Ich kann mich glücklich schätzen, habe ich doch fast das Jubiläum hinter mir: Vorgestern vor 19 Jahren habe ich die AutoPrüfung geschafft, seitdem fahre ich wohl nicht bussenfrei, aber hatte noch nie den Scheck weg. Holz alänge.

  • Wie alt darf eine Busse+Gerichtskosten sein, damit der Rechtsschutz die Gerichtskosten noch übernimmt?

  • Ich habe vor 19 Jahren noch so gelernt, man darf ein landwirtschaftliches Fahrzeug und Mofa/Velo überholen, auch wenn links von mir eine Sicherheitslinie ist. Dann darf ich sie überfahren. Habe sie bis jetzt auch immer überfahren. Das stand bis jetzt auch immer so in den Regeln.


    In welchen Regeln stand/steht das?


    Die Sicherheitslinie darf auch zum Überholen von Velos, Traktoren und dergleichen nicht überfahren werden.
    Ein Überholverbot dagegen darf missachtet werden, um ein einspuriges Fahrzeug oder Motorfahrzeuge, die weniger als 30km/h fahren können zu überholen.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Ich hab nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber nur ein kleiner Tip von mir bezüglich Ausweis auf Probe, riskier auf keinen fall in der weiteren Probezeit noch nen Entzug. Kollege von mir ist 2x zu schnell gefahren, im Bereich wie du. Seit 2 Jahren den Ausweis weg, Busse von ca. 2000.- und ab nächste Woche darf er wieder beginnen den Nothelfer usw. zu machen.Nur als Info an dich, weil viele die Strafen unterschätzen oder nicht kennen.

  • So viel ich mich errinnern mag, stand das damals in dem hiesiegen Lernbüchlein. Die Regeln können sich aber in den letzten Jahren auch geändert haben.
    Okay, ja habe es verstanden und im google bei TCS nachgelesen. Dann werd ichs wohl nie mehr tun, sonst kommts auch mich teuer zu stehen. Und Unwissen schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
    Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von Phoenix12 ()

  • Für das überfahren einer durchgezogenen Sicherheitslinie gibts keine Ordnungsbusse, sondern eine Anzeige und der Richter entscheidet. Es ist also wesentlich ob man dabei jemanden gefährdet hat etc. Ich habe auch schon mal eine doppelte Sicherheitsline überfahren und das Linksabbiegen verboten missachtet, das hat ca. 350.-- gekostet ;)

  • genau importtuner! ;)
    wer zur hölle sagt, dass bei einer sicherheitslinie für 3 monate der ausweis weg ist? :rolleyes: :rolleyes:

  • ja...wer zur Hölle sagt...

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • aha klar - also ist das Überfahren einer Sicherheitslinie jetzt doch nicht nach SVG 16c zu ahnden oder wie?
    Entschuldige wenn ich es nicht kapiere - mein XMV steht mir im Wege

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Das Überfahren der Sicherheitslinie ist nicht im OBV-Katalog enthalten, also kommt es zur Anzeige.


    Der Richter entscheidet dann über die Höhe der Busse und darüber, ob der Ausweis nach Art. 16 ff. SVG entzogen werden muss, wobei er in leichten Fällen (Art. 16a SVG) auf den Entzug verzichten kann (Art. 16a Abs 4 SVG).


    Das Beispiel von ImportTuner zeigt, dass der TCS wie erwartet nicht in jedem Fall Recht hat und bei minimaler Gefährung der anderen Verkehrsteilnehmer nur eine Busse ausgesprochen und auf den Entzug verzichtet wird.


    Ich hoffe jetzt ists klar.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • das mit der sicherheitslinie überfahren = führerschein entzug , ist auch so ein kapitel für sich.
    ein bekannter, hat bei einer TANKSTELLE , die sperrfläche überfahren , weil sein tankdeckel auf der rechten seite war. die polizisten hielten ihn an. daraufhin musste er seinen führerschein abgeben.


    ich verstehe es einfach nicht, nach welchen regeln die ganze materie geregelt wird ! ? bei schrittempo in einer tankstelle die sperrfläche zu überfahren ist ja nicht lebensgefährlich,oder? auch zum gesunden menschenverstand einzelner polizisten lässt es zu wünschen übrig, wenn man wegen solchen schei**e den check abgeben muss. ja ja , ich weiss, die polizisten mahcen nur ihren job.


    nun meine frage:
    wieso musste er seinen check abgeben ? meine mutter überquerte vor einigen jahren eine DOPPELTE sicherheitslinie, wurde mit 800fr bestraft, aber den führerschein durfte sie behalten.


    wie entsteht sowas ? je nach lust und laune des richters ?

  • genau sowas verstehe ich unter schwammige Gesetze
    letztendlich hängt es nur vom Richter wie hoch die Bestrafung ist
    und der Richter kann die jeweilige Situation ja besonders gut beurteilen...im nachhinein
    da kommt dann oft wieder das: "sie hätten sich ja denken können, dass..." - oder "sie hätten damit rechnen müssen, dass "
    im nachhinein ist jeder schlauer


    und nochwas zu Polizisten machen nur ihren Job (nur meine bescheidene Meinung)
    wer Polizist wird, wird es aus einem bestimmten Grund
    echte verbrechen so wie es uns hollywood zeigt mit action, peng und kawumm gibts ja hier nicht - was belibt also viel übrig?
    den "raser" der 10 km/h zu schnell fährt mit Blaulicht zu verfolgen oder hardcore-parkbussen austellen oder so Sachen halt...


    und wenn man dann mitbekommt wie oft man eigentlich eher wegen lächerlichkeiten schikaniert wird dann kann man sich den Rest denken

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

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