Führerausweisentzug

  • glaube das die Verwarnung schon eingetragen wird.


    Habe mir für heute Mittag mal frei genommen und werde mal ein paar Telefonate machen, vllt. krieg
    ich ja was raus, weil mit dem Führerschein auf Probe kennt sich wirklich niemand aus...

  • Wird bei so einem Entzug eigentlich ein Eintrag ins Strafregister gemacht?
    Wann wird überhaupt ein solcher gemacht im Verkehrsgesetz?


    Der Eintrag ins Strafregister ist so sicher wie das amen in der kirche, wen es zu einer Anzeige (nicht OBV) kommt, sprich ab 250 Franken Bussgeldbetrag, soweit ich informiert bin...
    Mal schauen, wir haben sicher ein paar experten hier...
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  • Also so wie ich das sehe wirst ca.4-6 Monate abgeben. Da du noch bewährung hast. Kannst so ein Raserkurs machen, kostet ca. 270 Fr. dafür giebst einen Monat weniger ab.


    Das du den Brief brauchst wegen der Arbeit ist denen ziemlich schnulle. Wenn du auf dem Stva reden kannst (wirst dazu eingelanden wenn du willst) musst dich gut verkaufen, so kannst ev noch was rausholen.

    Unser täglich Wheelie schenk uns Heut und vergib den Überholten wie auch wir vergeben den Überholenden. Und führe uns nicht ins Kiesbeet sondern ermögliche uns die Bestzeit, denn dein ist der Speed der Fun und die Sensation in Ewigkeit.....

  • Zitat

    Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der Probezeit
    Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.

    quelle: http://www.fahrschule-felber.ch/F_auf_Probe.html




    i würd itz auso langsam dr schalter umelege dass es klick macht süsch muesch z'nächscht mau alles (VKU, prüefig etc) nomau mache! ;)

  • Habe mir für heute Mittag mal frei genommen und werde mal ein paar Telefonate machen, vllt. krieg
    ich ja was raus, weil mit dem Führerschein auf Probe kennt sich wirklich niemand aus...




    Was ich dir zum thema ausweis auf probe sagen kann...die probezeit wird dir jedenfalls auch noch um 1 jahr verlängert. statt den 3 jahren die du eigentlich hättest, musst du jetzt no ein jahr zusätzlich warten bis du den unbeschränkten ausweis kriegst. musst einfach aufpassen das du dann nicht in der zeit den brief noch einmal los wirst...in diesem falle würde dann (so viel ich weiss) dir der ausweis entzogen und du wärst gezwungen 1 jahr zu warten und könntest erst dann wieder alles von neuem machen.




    aber zum thema jetzigem entzug...mindestens 3 monate haben ja einige schon erwähnt...da du in bewährung bis sozusagen, kann es durchaus sein das noch 1-2 monat dazukommen. wünsch es dir aber nicht. von dem her einfach mal aufs beste warten. rechtsschutz wäre eine sehr gute sache jetzt, falls du das hast



    edit: schade, jones war etwas schneller

  • Rechtschutz habe ich, werde ich sicher hinzuziehen.
    Werde jetzt heute Mittag mal auf dem ADMAS anrufen und mir das genau erklären lassen das
    mit dem Führerausweis auf Probe, dann werde ich den Rechtsschutz hinzuziehen.


    Falls euch das Thema interessiert kann ich ja weiter posten wenn ich News habe.

  • *moralpredigt an*


    Mal was anderes, die haben dich mit 123 km/h abzüglich Toleranz gemessen? Bei Nachfahrmessungen ist die Toleranz ja ziemlich hoch, resp. 8 km/h Abzug... dann hattest du eher echte 131 km/h druf da die Messfahrzeuge genau geeicht sind. Somit aufm Tacho also dann eher fast 140 km/h??? Auch wenns nur 130 km/h waren, hab ich da kein Verbarmen, sorry... An deiner Stelle: ab jetzt Fuss vom Gas oder auf die RS.


    *moralpredigt aus*

  • denn mit dem erklären und gut verkaufen kannst du dir wahrscheinlich abschminken.. meine freundin arbeitet als artzgehilfin welche oft auch bei op's dabei ist und hat notfalldienst wo es unter umständen um menschleben geht. ihr arbeitsweg mit dem auto ist rund 35minuten, mit dem zug um die 1h 30... gab kein erbarmen... und sie hatte auch noch nie was. dann ein unfall mit alkohol.. 4 monate weg..

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  • Rechtschutz unbedingt einschalten, die sollten die Gerichtskosten übernehmen. Und das ist schon einiges.

    Unser täglich Wheelie schenk uns Heut und vergib den Überholten wie auch wir vergeben den Überholenden. Und führe uns nicht ins Kiesbeet sondern ermögliche uns die Bestzeit, denn dein ist der Speed der Fun und die Sensation in Ewigkeit.....

  • *moralpredigt an*


    Mal was anderes, die haben dich mit 123 km/h abzüglich Toleranz gemessen? Bei Nachfahrmessungen ist die Toleranz ja ziemlich hoch, resp. 8 km/h Abzug... dann hattest du eher echte 131 km/h druf da die Messfahrzeuge genau geeicht sind. Somit aufm Tacho also dann eher fast 140 km/h??? Auch wenns nur 130 km/h waren, hab ich da kein Verbarmen, sorry... An deiner Stelle: ab jetzt Fuss vom Gas oder auf die RS.


    *moralpredigt aus*


    Vielen Dank für die Predigt, mir ist bewusst was ich getan habe und ich werde auch bestimmt nicht mehr im öffentlichen
    Verkehr mit so stark übersetzter Geschwindigkeit fahren, resp. mich an die signalisierte Höchstgeschwindigkeit halten.
    Was die Messfahrzeug angeht, die Toleranz habe ich im ersten Post mitgeteilt so viel mir ist.
    Das ganze ist mir logischerweise unangenehm. Wenn ichs ändern könnte würde ich es aber das kann ich jetzt nunmal nicht
    mehr...

  • Geht um nen Kollegen...



    Er hat ne ausgezogene Linie während eines Staus, innerorts überfahren.



    Mit was muss er dabei rechnen? Ihm wurde lediglich gesagt, dass es zum Richter geht und das er Post bekommt... <confused>

  • Laut TCS ist das Überfahren einer Sicherheitslinie eine schwere Widerhandlung, wobei wir wieder hier wären:


    SVG 16c


    Ergo mindestens 3 Monate. <what>


    Ich hoffe für dich, dass der TCS hier nicht in jedem Fall Recht hat (bei Motorrädern trifft das schon mal nicht zu) und aufgrund der Umstände (Stau) auf eine leichte Widerhandlung abgestellt wird (ergo mind. 1 Monat Entzug). Hier könnte in besonders leichten Fällen auch auf jegliche Bestrafung verzichtet werden (was aber wohl reine Utopie ist...).

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • ich hab noch gelernt das ne ausgezogene sicherheitslinie ne wand ist... :) und das beim überfahren resp. in meinem fall durchbrechen :) der check weg ist ist ja bekannt... ausnahmen bestätigen die regel..


    aber der gepostete link ist müll... da gehts nur um die "unfallfolgen".. und es gab ja keinen unfall.. würde ja sonst bedeuten das jeder der ein rotlicht überfährt 3 monate den check los ist ;)


    wär noch krass... :)

    ---

    Einmal editiert, zuletzt von Flo ()

  • *Ironiemode on*


    ich finde man sollte endlich mal die Strafmasse erhöhen bzw. die Administrativmassnahmen verschärfen
    alles viel zu lasch hier - unglaublich
    bei kleinsten Vergehen sollte SOFORT der Ausweis für mind. 1 jahr entzogen werden
    wie soll man die Menschen denn sonst dazu bewegen endlich mit den unattraktiven und unrentablen ÖV's zu fahren? (so wie der Moritz das gerne hätte)


    *Ironiemode off*

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • der gepostete link ist müll... da gehts nur um die "unfallfolgen".. und es gab ja keinen unfall.. würde ja sonst bedeuten das jeder der ein rotlicht überfährt 3 monate den check los ist ;)


    mit dem unterschied, dass die folge eines nichtbeachteten rotlichtes ohne unfall im OBV-Katalog enthalten ist (250.-) und die überfahrene sicherheitslinie nicht (ausser wie gesagt mit dem motorrad/fahrrad).
    somit ist auf die schwere der wiederhandlung abzustellen (leicht/mittel/schwer), wobei laut TCS die überfahrene sicherheitslinie eine schwere widerhandlung darstellt.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Also hab jetzt mal mit dem StvA Winterthur telefoniert nachdem ich beim Amt für Administrativmassnahmen
    von einer Recht genervten Mitarbeiterin abgewimmelt wurde.


    Die nette Dame beim StvA konnte mir dann einen fast Identischen Fall schildern und das ganze auch ein
    bisschen auf meinen Fall anpassen, Urteil wird wahrscheinlich wie folgt lauten:


    Ausweisentzug mind. 3 Monate, da ich den Check noch nie weg hatte und die Verwarnung schon etwas weiter
    zurückliegt, wird diese nicht gewichtet und ich kann mit einem max. Entzugsdauer von 4 Monaten rechnen.


    Weiter wurde gesagt das die möglichkeit Besteht einen Kurs zu absolvieren (Kostenpunkt ca. 300.-)
    und ich bei meinem Arbeitgeber ein Schreiben verlangen kann (falls es 4 Monate werden) die Entzugsdauer
    auf das Minimum reduziert.


    Aber im Endeffekt muss man immer auf den Goodwill des Richters hoffen.


    Na dann hoff ich mal...

  • mit dem unterschied, dass die folge eines nichtbeachteten rotlichtes ohne unfall im OBV-Katalog enthalten ist (250.-) und die überfahrene sicherheitslinie nicht (ausser wie gesagt mit dem motorrad/fahrrad).

    das finde ich ja wieder super
    für Autos ist die Linie eine Wand, fürs Töff bzw. Velo zwar auch, ist aber wesentlich weniger schlimm
    wieder mal ein super schwammiges Gesetz


    eine Frage an die Experten:
    in den meisten Kreiseln ist ja innenrum eine Sperrfläche aufgemalt
    wie ist es hierbei beim überfahren? auch 3 monate weg?
    kaum ein Bus, LKW oder grösseres FZ schafft es hier nicht die Sperrfläche zu überfahren, weil ja alles solche Mickey-Maus Kreisel sind

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • das finde ich ja wieder super
    für Autos ist die Linie eine Wand, fürs Töff bzw. Velo zwar auch, ist aber wesentlich weniger schlimm
    wieder mal ein super schwammiges Gesetz


    na logisch ists weniger schlimm, motorräder und fahrräder sind ja auch einiges schmaler, wendiger und agiler als autos, gefährden sich im regelfall nur selbst und stellen somit eine kleinere gefahr für den verkehr dar.
    und was ist daran schwammig? schwammig wärs ja gerade dann, wenn nicht differenziert würde. stell dir mal vor wie viele motorradfahrer keinen ausweis mehr hätten, weil die alle an der ampel (logischerweise) nach vorne fahren.


    aber hauptsache unzufrieden mit der gesamtsituation und sich darüber aufgeregt <holy>.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

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