Führerausweisentzug

  • ich habe jetzt auch schon ein paar fälle gehört, da wurde die Entzugsdauer (Ausgesprochen vom Amt für Administrativmassnahmen) nach einem Einspruch von 3 auf 1 Monat gekürzt (obwohl es die minimale Dauer von 1 Monat ja gar nicht mehr gibt) und jetzt kommts: weil die Busse welche vom Strassenverkehrsamt ausgestellt wurde, gemäss Betragshöhe nur ein Geringes vergehen war.


    Sehr objektiv.

  • kenn ich auch einen Fall
    mit einem einfachen Einspruch des Beschuldigten (nicht via Rechtschutz oder Anwalt) wurden 2 mittelschweren vergehen in ein leichtes Vergehen geändert
    schon auch komisch...zuerst bekommt man mal das volle Brett, wenn man sich wehrt gehts plötzlich auch mit weniger
    wenn man die Schnauze hält ist man selber schuld


    dürfte wohl ein System dahinter stecken:
    man versucht grundsätzlich mal die maximale Strafe anzusetzen, wenn der beschuldigte nix sagt dann ists es gut
    wenn schon dann geben wir halt nach
    das nennt man dann wohl "im Zweifelsfall für den Angeklagten"

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Entzugsdauer [...] gekürzt [...]
    Sehr objektiv.


    Leichte Widerhandlung = SVG 16a


    Besonders leichte Fälle --> Keine Massnahme
    Ohne Vorgeschichte --> Verwarnung
    Mit Vorgeschichte --> mind. 1 Monat


    IMO grundsätzlich objektiv...


    genau sowas verstehe ich unter schwammige Gesetze
    letztendlich hängt es nur vom Richter wie hoch die Bestrafung ist


    und deine optimierte variante der bestrafung bzw. der urteilsfindung lautet wie?

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • wenn man sich wehrt gehts plötzlich auch mit weniger
    wenn man die Schnauze hält ist man selber schuld


    das ist doch ein völlig logischer und alltäglicher aspekt des lebens <amkopfkratz>

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • das in ein paar Sätzen zu formulieren dürfte etwas schwierig werden ;)
    ich finde es halt schon schlimm dass man wegen solchen Lappalien schon Anzeigen bekommt bzw. dann schon ein Richter entscheiden muss
    da ist XMW schon lange nicht mehr

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Was ist daran objektiv wenn ein Richter eine Strafe verhängt aufgrund des Polizeiberichts und später anhand der verhängten Busse das Strafmass mindert? Ich als Fehlbarer darf doch wohl erwarten das sämtliche Amtsstellen nach den selben Massstäben urteilen. Der Richter sieht ja was ich verbrochen habe und was ich bezahlen muss, dann darf ich wohl erwarten dass er auch den Strafkatalog noch richtig lesen kann und nicht ich nachträglich noch überprüfen muss ob jetzt das alles so korrekt ist, weil wenn man was "verbrochen" hat möchte man im Normalfall alles so schnell wie möglich vergessen und abhaken.

  • wenn der richter nur eine seite gehört hat, verhängt er eine strafe gemäss des festgestellten sachverhalts (polizeibericht). aus genau diesem grund hat man das recht zur stellungnahme, dann entscheidet der richter aufgrund beider versionen.


    pädu: gesetze müssen auch in ein paar sätzen formuliert sein. aber anyway, ich hab zeit. komm schon, trau dich ;)

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • i am @ work - soviel zeit hab ich jetzt nicht

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • nein ich glaube ich lass das
    Euch interessiert eh nicht

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • nien ich glaube ich lass das
    Euch interessiert eh nicht


    interessieren schon, aber da ich das selbe sagen würde, wie du, lass ich es aus dem selben grund bleiben [MSIE_newline_end ]


  • das ist doch ein völlig logischer und alltäglicher aspekt des lebens <amkopfkratz>

    ach das findest Du logisch?
    ja stimmt, die meisten halten dann ja die Schnauze weil sie Angst haben - the system works ;)


    aber eines nicht vergessen, hier gehts um "Lappalien" nicht um Verbrechen

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • ach das findest Du logisch?
    ja stimmt, die meisten halten dann ja die Schnauze weil sie Angst haben - the system works ;)


    </amkopfkratz>aber eines nicht vergessen, hier gehts um "Lappalien" nicht um Verbrechen

    </amkopfkratz>
    Es geht um eine absolute unverhältnismässigkeit - gemessen an dingen, mit denen du dich im alltag strafbar machen kannst, ist das strassenverkehrsgesetzt einfach viel zu streng. respektive wird des auf eine idiotische art umgesetzt - wie dem auch sei - wer sich nicht wehrt, da kann ich nur meinen vorrednern zustimmen - ist absolut selber schuld. es gibt auch, in momenten wo die situation "klar" scheint, vor gericht noch möglichkeiten, sich herauszuwinden, bedingt aber ne rechtsschutzversicherung und nen findigen anwalt [MSIE_newline_end ]

  • der Punkt ist doch dass dass solche Lächerlichkeiten überhaupt vor Gericht kommen müssen
    anscheinend haben die sonst nicht viel zu tun...

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • der Punkt ist doch dass dass solche Lächerlichkeiten überhaupt vor Gericht kommen müssen
    anscheinend haben die sonst nicht viel zu tun...


    so wie es scheint, könnte man grad in den bereichen einen grossen personal abbau machen ja [MSIE_newline_end ]

  • der Punkt ist doch dass dass solche Lächerlichkeiten überhaupt vor Gericht kommen müssen
    anscheinend haben die sonst nicht viel zu tun...


    also hier gehts doch um eine netto 43 km/h überschreitung in der baustelle? also tacho 50-60 zu viel!


    ich würd das jetzt mal nicht mehr als lächerlichkeit abtun... würdest du in einer baustelle arbeiten, wärst du vielleicht auch froh, wenn nicht jeder "freier bürger" so schnell 2m an dir vorbeirasen darf, wie es ihm sein eigenes rechtsverständnis gerade erlaubt... :rolleyes:

  • Aber auch du musst zugeben, dass es Fälle gibt, in welchen 43km/h zu schnell keinen Ausweisentzug rechtfertigen. Auch bei Baustellen. Auch innerorts. Auch vor Schulen (wobei diese Fälle natürlich einiges seltener sind als diejenigen auf der Autobahn).

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Pädus Lächerlichkeiten beziehen sich doch sicher nicht auf den Anfangspost Jones ;)


    Aber auf die durchzogenen Linien und die Geschichte mit der Tankstelle.


  • also hier gehts doch um eine netto 43 km/h überschreitung in der baustelle? also tacho 50-60 zu viel!


    ich würd das jetzt mal nicht mehr als lächerlichkeit abtun... würdest du in einer baustelle arbeiten, wärst du vielleicht auch froh, wenn nicht jeder "freier bürger" so schnell 2m an dir vorbeirasen darf, wie es ihm sein eigenes rechtsverständnis gerade erlaubt... :rolleyes:


    +1 :thumbsup:<baetsch><cheers>

    Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende. <nono>

  • Pädus Lächerlichkeiten beziehen sich doch sicher nicht auf den Anfangspost Jones ;)



    Aber auf die durchzogenen Linien und die Geschichte mit der Tankstelle.


    word![MSIE_newline_end ]

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