Hi Jungs
Sorry, so einiges halte ich mehr für eine Legende! Der Grund ist einfach, sobald eine Typengenehmigung (ECE/EWG/EG, siehe Gesetz techn. Handelshemmnisse etc.) vorliegt, hat der Prüfer nichts(!) mehr zu melden (vorausgesetzt, sämtl .Auflagen etc. sind eingehalten!)
siehe hier bez. Anlage, Kat etc.
http://www.stva.sg.ch/home/str…0und%20-katalysatoren.pdf
Ich habe eine Tarox 6 kolben Anlage unter meinem ITR - inkl. MFK-Marathon!
Nach dem 2. Versuch hatte ich die Schnauze voll und beim Astra angerufen - da werden sie geholfen! :-)
Als es nach dem 3. run immer noch nicht klappen wollte (Prüfer wollte "weiterführende Blätter sehen, dass z.B. die Anlage auch unter nen BMW passt) habe ich nochmals mit dem Astra telefoniert, bekam den Prüfingeniuer ans telefon (1x weiterverbunden), Problem erörtert, sein "sich aufregen" genossen (dass ein MFKler seine Prüfung infrage stellte), er hat ein Mail verfasst - und 3 Tage später lag der neue FRZ.-Ausweis kommentarlos im Briefkasten - inkl. Rechnung für 1x Vorführen (70) und 1x Nachkontrolle (40). :-)
Habe mir gerade eine komplette Supersprint Anlage mit Fächer bestellt! Gem. KBA (Kraftfahrbundesamt in DE) kein Problem, gem Astra kein Problem und gem. Supersprint liegt eine ECE / EWG Teilegenemigung nach "70/157/EWG Anhang II, ECE-R 59" vor, also auch kein Problem.
Logischerweise gehen ich trotzdem davon aus, dass die MFK dies so eher nicht tolerieren wird und es Diskussionen geben wird. Lärmempfindliche / tuningfeindliche Prüfer schüchtern gerne ein + nutzen die Ahnungslosigkeit schamlos aus. Hat man aber die entspr. EWG Gesetzte, das THG usw. in Papierform dabei und verlangt den "Hallenchef" werden diese plötzlich etwas kleinlaut! :-) Achtung, nur tun, wenn man absolut auf der sicheren Seite ist!
Sobald Anlage verbaut + "eingetragen" ist melde ich mich wieder mit einem Erfahrungsbericht.
Gruss
Martin