Autoversicherung..

  • Ja wenn Du Banden beschädigst ist das eine Haftpflicht angelegenheit, das ist wieder was anderes...die sind "eigendlich" gedeckt. Wir haben nur von der Kasko (also eigene Schäden) geschrieben vorher.


    Haftschäden:
    04.3 Rennen und ähnliche Fahrten
    Ansprüche Geschädigter aus Unfällen,
    die bei Rennen, Rallyes und ähnlichen
    Wettfahrten sowie allen Fahrten auf
    Rennstrecken inkl. dazugehörende
    Nebenstrecken eintreten. Bei Veranstaltungen
    dieser Art in der Schweiz und
    im Fürstentum Liechtenstein sind
    Ansprüche Dritter im Sinne von Art. 72
    Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes
    (SVG) jedoch nur ausgeschlossen, wenn
    für die betreffende Veranstaltung die
    gesetzlich vorgeschriebene Versicherung
    besteht;

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