DE-CH-Verzollung für Dummies...

  • Hallo zusammen


    Kennt sich jemand bei der korrekten Verzollung von Waren aus?


    Leider blick ich auf der deutschen Zoll-Seite überhaupt nicht durch... <sick>


    Ich habe ein Paket in D abzuholen und würde es aufgrund des relativ hohen Werts gerne verzollen, damit ich die MwSt zurückfordern kann.


    Reicht es, wenn ich einfach den Lieferschein/Rechnung bei der Zollstelle in D abstempeln lasse und anschliessend bei der Einfuhr in die CH angebe, was ich abgeholt habe? Einfuhrzoll wird dann glaub ich auch noch fällig für mich?


    Oder brauch ich bereits ein vorgefertiges Ausfuhrdokument oder irgendwelche andere Informationen des Lieferanten?


    Wäre super, wenn jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen könnte :D


    Gruss Manu

  • ich hab das von Österreich aus schon öfter gemacht - sollte eigentlich in D gleich sein, weils ja auch EU ist


    auf der Rechnung muss die ausgewiesene Mwst. drauf stehen, die bekommst Du am ausländischen Zoll zurück
    dann bezahlst Du am schweizer Zoll die 7.6% + allfällige Zollgebühren


    wenn Du was aud D bestellst, ziehen die meisten Lieferanten auch schon die deutsche Mwst ab, dafür musst Du dann wenn Du die Ware bekommst die CH-Mwst bzw. Zollgebühren nachzahlen


    frag mal den Lieferanten mal fragen ob er Dir die Mwst direkt ausweisen kann

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Hey Pädu, merci vielmals für deine Antwort! <thumbsup>


    In dem Fall brauch ich keine speziellen Formulare auszufüllen?


    Das wusste ich nicht, dass ich die MwSt gleich zurückerhalte. Die MwSt ist auch auf den Rechnung extra vermerkt, bereits abziehen wollten sie es leider nicht gleich...

  • soweit ich weiss brauchst Du keine Formulare
    aber 100%ig bin ich mir nicht sicher - du musst einfach schauen dass Du die 19% Mwst zurückbekommst, sonst lohnt es sich für Dich ja nicht


    ich würde sicherheitshalber mal am entsprechenden deutschen Zollamt anrufen und kurz nachfragen ob eine normale Rechnung/Lieferschein ausreicht


    http://www.dasoertliche.de/Themen/Zollamt/Weil-am-Rhein.html


    wenn Du das rausbekommen hast wärs super wenn Du ein uns mitteilen könntest

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • Du bekommst am Zoll gar nichts zurück ;)
    Ein Zoll ist keine Bank <ROFL>


    Du lässt dir die Rechnung am D Zoll stempeln und zahlst dan am CH Zoll die Mwst!


    Die Rechung sendenst dann dem D Lieferanten retour und er erstattet dir das Geld zurück.
    Oder wenn dir der Lieferant vertraut macht er dir gleich ne Rechnung ohne Mwst und dann sendenst ihm den gestempeltetn Fakel zurück für seine Steuerunterlagen.


    Fertig 8)

  • stimmt, ich hab das mit den Tax Free Stationen verwechselt - da bekommt man es gleich zurück
    sorry

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Hey, besten Dank Rolf & Pädu! <lieb>


    Ich habe mich nun erkundigt und genau so ist es <wave>

  • So, war am SA in Deutschland und habe zur Abwechslung mal was richtig verzollt <holy>


    War genau so wie beschrieben, nur wollten die Zollbeamten noch dieses und jenes wissen und ich durfte nach Bezahlung der CH-MwSt wieder gehen <thumbsup>

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!