Rechts-Frage, brauche dringend Hilfe!

  • hey leute


    brauche eure hilfe!


    wie ihr ja wisst habe ich meinen S2000 verkauft.
    das ganze lief so dass ich bei vertragsunterzeichnung 15000.- anzahlung bekommen habe und somit den
    wagen für den käufer überwintern werde(würde... was auch immer)
    die restzahlung muss gemäss vertrag bis spät. 15.4.2010 erfolgen (beides jeweils in bar)


    im vertrag habe ich unter "abmachungen" geschrieben:
    Bei Vertragsrücktritt durch den Käufer verfällt der Anspruch auf einen Rückzahlung der geleisteten Anzahlung


    Heute Nachmittag hat mich der Käufer angerufen und mit folgendes mitgeteilt
    -er sei gerade von seinem urlaub in thailand retour gekommen (war 1 monat dort)
    - er habe bauland (7000m2) gekauft und könne nun den S2000 nicht kaufen
    - laut seinem anwalt solle/müsse er mir nur 10% der geleisteten anzahlung überlassen


    ich habe ihm darauf hin gesagt dass ich gerade unterwegs sei mit dem auto und nicht weiter
    darauf eingehen kann momentan.


    meine frage(n) ist/sind nun:
    - kommt er damit durch mir nur 10% der anzahlung zu überlassen, da er mir ja unterschrieben hat dass die anzahlung komplett futsch-ist?
    - was kann/soll ich am besten nun machen?
    - rechtsschutz einschalten?


    bin froh über sämtliche brauchbaren infos!

  • Also wenn der schon vorab wirklich schon mit dem Anwalt geschaut hat würde ich auch sofort den Rechtsschutz einschalten... kommt mir etwas komisch vor.

  • in diesem Fall Rechtschutz sofort einschalten, besser noch falls Du bei der Versicherung "freie Anwaltswahl" dabei hast, einen guten Anwalt beauftragen - dann werden die Kosten übernommen
    erfahrungsgemäss sind die zugeteilten Rechtschutzberater nicht die erfahrensten

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Wenn du Rechtsschutz hast, dann auf jeden Fall gleich einschalten.


    Vorallem schon komisch, dass der gleich mit Anwalt daherkommt. Gut ich hätte das auch klären lassen, wenn ich von deinem Vertrag zurücktreten wollte, aber trotzdem sehr aggressives Vorgehen.


    Sollte das mit den 10% stimmen, lass abklären wieviel du zusätzlich für Unkosten und Umtriebe geltend machen kannst.

  • danke für die infos leute!


    rechtsschutz habe ich (bei der Helsana KK) und in den AVB's steht was von:
    Freie Anwaltswahl - Erfahrene Juristen der Coop Rechtsschutz beraten und betreuen Sie. Bei Bedarf haben Sie freie Anwaltswahl.


    ist das was ihr meint?


    habe vorhin noch mit einer kollegin telefoniert die als gerichtsschreiberin arbeitet, sie meinte er seie selber schuld
    wenn er 1. das unterschrieben habe und 2. das geld anderweitig ausgegeben hat...


    ich bin jedenfalls nicht bereit dem etwas zurück zu bezahlen... nicht aus dem grund (land gekauft).... ich kann doch nicht einfach
    so aus einem vertrag raus nur weil ich was anderes will....

  • ich bin auch kein experte aber wenn der vertrag nicht gegen treu und glauben verstösst und ihn zwei mündige personen unterschrieben haben, sollte das doch gelten?

  • Wenn Du Rechtsschutz hast ist der Fall ja eh klar, für solche Fälle bezahlt man doch die Prämie.
    Du kannst mir aber gerne eine Vertragskopie schicken und ich schaus mir zu Hause in Ruhe an. Falls gewünscht --> PN.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • das denke ich auch!
    2 mündige personen haben unterschrieben - ist so
    der vertrag verstosse (gem. kollegin, gerichtsschreiberin) nicht gegen das grundrecht und sei auch keine unerlaubte bereicherung.


    ich habe ihm ja die lieferung nicht vorenthalten, er wollte den wagen erst per april 2010 und solange ich nicht
    das ganze geld habe, bleibt der wagen 100% bei mir (ist doch klar...)

  • Auch mal ein paar Gedanken dazu:


    1. Verträge sind einzuhalten! (Das wussten schon die alten Römer.)


    2. Du bist in der komfortablen Lage, dass der andere etwas von Dir will (nämlich Geld zurück). Also müsste er den Rechtsweg beschreiten, wenn Du seinen Wünschen nicht einfach nachkommst. Kann sein, dass er es dann einfach mal mit einer Betreibung versucht. Davon bloss nicht einschüchtern lassen und ggf. "Rechtsvorschlag" erheben (ist eine simple Erklärung dem Betreibungsamt gegenüber, dass Du seine Forderung nicht akzeptierst). Da es ihm an einem sog. Rechtsöffnungstitel fehlt - schliesslich hat er nach Eurem Vetrag keine Zahlung von Dir zu bekommen - käme er auf dem Weg nicht mehr weiter und müsste dann den Betrag ordentlich bei einem Gericht einklagen.


    3. Der einzige Weg für ihn, aus dem Vertrag rauszukommen, wäre, wenn mit der "Ware" etwas nicht stimmt. Wenn Du ihm also Eigenschaften des 'S' versprochen hättest, die nicht der Wahrheit entsprechen. Er hat Dir aber selber gesagt, dass er einzig wegen der Kosten einer anderen Anschaffung vom Vertrag zurücktreten will. Wer weiss, ob er später (falls es mal hart auf hart kommen sollte) nicht doch etwas anderes - eben etwas den 'S' Betreffendes - behauptet. Da Du seine Erklärung nur mündlich erhalten hast, solltest Du über das heutige Telefongespräch sofort ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. So im Stil "Heute um XX Uhr hat mich Hr. Y angerufen und erklärt...". So etwas hilft vor Gericht sehr, da die Beteiligten sich bekanntermassen nicht nach längerer Zeit noch genau erinnern, wer wann was gesagt hat. Dann hat so ein Protokoll erhöhte Glaubwürdigkeit.


    4.Lösungsvorschlag
    Du willst ja nicht einfach das Geld des andern ohne Gegenleistung behalten (falls doch, nicht zugeben! :D ), sondern einfach den 'S' zum vorgesehenen Preis loswerden. Dabei spielt es Dir - soweit ich verstanden habe - keine Rolle, wenn der Wagen nicht noch bis im Frühling bei Dir bleibt.


    Also: Dein Käufer soll umgehend einen "neuen Käufer" für den 'S' suchen. Dieser kann den Wagen dann gegen Barbezahlung des vorgesehenen Restbetrages bei Dir abholen. Wieviel er darüber hinaus noch dem "alten Käufer" als Teil der Kaufsumme bezahlt, braucht Dich nicht zu kümmern. Ebensowenig, wie er diese Zahlung sicherstellt, da hier das Prinzip Geld gegen Ware nicht funktioniert. ;)


    Ergebnis: Für Dich läuft alles wie gehabt, ausser, dass der 'S' vielleicht etwas früher weg ist. Der "alte Käufer" hat als Ergebnis seines Handelns etwas Aufwand, kann so aber selber entscheiden, wie schnell und mit wieviel Minus er aus der Sache rauskommt.

    veni - vidi - vtec !

  • Tomcat


    vielen dank für deine imputs!
    das mit dem gedächtnisprotokoll ist ne super idee! hab ich soeben gemacht! danke!! :)


    den rest werde ich mal mit dem rechtsschutz anschauen und mal schauen wie es weitergeht!


    mir gehts ja nicht darum ihm die 15k ab zu nehmen und den wagen zu behalten, aber wenn er vertragsbruch
    begeht sehe ich mich nicht gezwungen ihm das geld zurück zu geben. es kann ja nicht sein, dass er nur weil
    er jetzt was anderes gekauft hat (kaufen will) er unseren vertrag nun rückgängig machen kann....oder?


    am liebsten wäre mir ja wenn er den restbetrag bringen würde und der wagen weg-wäre... wenn er ihn aber effektiv nicht
    mehr kaufen will/kann, sorry, dann muss es wohl das unterschriebene halten...
    ein vertrag kann ich ja aufsetzen wie ich will wenn er nicht gegen das gesetz ist, oder?
    wenn beide unterschreiben gillt der als akzeptiert (wurde mir so gesagt)

  • Meiner Meinung nach kannst Du Deine schriftliche Vereinbarung durchsetzen, da der Vertrag von Privat zu Privat unterzeichnet wurde.


    Ist aber eine einfache Sache und so wie schon vorgeschlagen wurde ,vorsorgehalber kurz dem Rechtschutz den Vertrag durchmailen und bestätigen lassen.

  • rechtschutz ist schon eine gute sache, die wissen was sie tun :)


    wünsch dir viel glück.... es gibt leider sooo viele idioten da draussen...


    Zitat

    wenn das ding NID verchoufsch, bringsch MI de öpä wieder zum grüble!


    dito :D

  • so, gem. dem netten herrn vom rechtsschutz soll ich dem käufer mitteilen dass ich auf den vertrag bestehe.


    der käufer habe keine handhabung um die anzahlung zurück zu fordern. er habe klar unterschriebe dass das
    geld (anzahlung) bei rücktritt hinfällig sei.


    jetzt muss ich mich entscheide ob ich telefonisch oder schriftlich mit dem käufer kommunizieren will....

  • Schriftlich, am besten per Einschreiben - lass das Schreiben vielleicht vorher kurz von deinem Rechtsschutz prüfen.
    Telefonate sind immer schlecht nachzuvollziehen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!