tönt doch schomau nid schlächt!

Rechts-Frage, brauche dringend Hilfe!
- paett
- Geschlossen
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wenn ich 15k plus denn wagen hätte, wär der erneute verkauf wohl mein kleinstes problem
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Ja schon klar, aber er möchte den S ja trotzdem loswerden und hat nun die ganzen Umtriebe nochmals.
Kannst ja aber danach mit den 15k schön in die Ferien, um dich davon zu erholen
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ich könnte echt gut auf die 15k verzichten wenn das ganze gliiir nicht wäre... auf sowas habe ich gerade echt null-bock... aber wenn er es so will,
dann soll er es so haben... ich werde jedenfalls kein % nachgeben wenn der herr so auffährt... -
du kannst froh sein hast du eine rechtschutzversicherung. kannst dich zurücklehnen und gemütlich zuschauen wie sie den "figgen"
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ja bis der rechtsschutz aktiv eingeschalten wird, habe ich ihm jetzt mal mit freundlichster unterstützung von nem hh-member nen brief geschrieben und warte nun seine reaktion ab... dann schaun ma mal obs zum rechtsschutz weiter geht und ob die aktiv werden müssen...
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ich würde nix selber schreiben sondern alles über den rechtschutz laufen lassen
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zu spät
habe ja von ihm noch nichts schriftliches wegen rücktritt oder so, nur fang müdlich. und mündlich ist schwer zu beweisen.
er soll jetzt schriftlich stellung beziehen oder wenn er es seinem anwalt übergiebt werde ich das selbe tunmal abwarten
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Mit Paett legt man sich besser nicht an:
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sodeli, laut post.ch ist der brief heute morgen 09.49h angekommen
... jetzt mal abwarten und gespannt sein auf seine reaktion
... oder die seines anwalts
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na gibt es schon was neues
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es geht in die nächste runde.. habe am 8.1. einen brief von seinem anwalt erhalten...
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die bisher geführte korrespondenz ist mir bekannt. ich schlage vor, dass sie das fahrzeug zum gleichen preis verkaufen, offen abrechnen und eine allfälligen verlust bzw. den aufwand für den verkauft von der geleisteten anzahlung in abzug bringen.ich ersuche sie höflich um mitteilung ob sie mit diesem unpräjudiziellen vorschlag einverstanden sind.
***ich überlege mir gerade was ich nun machen werde....
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Hmm, ich würde sagen nach dieser Formulierung musst du die Anzahlung dann so gut wie ganz zurückzahlen.
Wie willst du deine "Unkosten + Verluste" beweisen? -
Was meint dein Anwalt?
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so wie ich das jezt interpretiere hat dann ja nur der käufer ein vorteil und du den ärger das du das fahrzeu wider auschreiben musst und ihm ja auch die anzahlung retur geben musst schlussendlich
ich würde denen sagen er soll den rest der kohle bringen und die kiste selber verschärbeln oder er soll selber jezt nach einem käufer suchen und den verlust halt selber draufzahlen/ausgleichen, du hast ja ein rechtsgültigen Vertrag der auch vor gericht standhaben sollte
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Schalte deinen Rechtsschutz ein und lass den das Regeln. Wenn ich dich wäre würde ich auch selber keine Korrespondenz mit dem Anwalt der Gegenpartei führen. Ich habe meinem Rechts-Prof (spezialisiert auf Wirtschaftsrecht) nochmals deinen Fall geschildert. Sofern der Vertrag rechtskräftig zustandegekommen ist, gibts daran nichts zu rütteln.
Was dir der Anwalt vorschlagen will, ist in neuer Vertrag, welcher den alten ersetzt und nichtig macht... ich würde nicht darauf eingehen und auf Erfüllung des Vertrags bestehen. Wenn der Typ nicht bezahlt, hast du immer noch die Möglichkeit zur Betreibung.
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So schlimm ist der Vorschlag vom Gegenanwalt gar nicht.
Ich würde aber auch keine Verbindlichkeiten eingehen (bezw. den momentanen Vertrag belassen ), und vorsorgehalber das Fahrzeug aber gleichzeitig ausschreiben mit " Preis verhandelbar " . Wenn sich jemand meldet , mit dem Preis soweit entgegenkommen , bis der Interessent einverstanden wäre. Anschliessend Kontakt mit dem Gegenanwalt aufnehmen und das Einverständnis schriftlich einholen, dass die allfällige Differenz des tieferen Verkaufes mit der Anzahlung des jetztigen " Käufers " ausgeglichen/kompensiert werden darf (+ Dein erneuter Verkaufaufwand ). D.h. Du hasst letztlich das Geld, was Du anfänglich für den S2000 haben wolltest.
Und der Kerl verliert dann evtl. nicht gerade alles , was Er bereits anbezahlt hatte.
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der S wird nun wieder verkauft - die differenz zu 35000.- wird dem 1.käufer in rechnung gestellt
preis ist soweit verhandelbar.... über die differenz werde ich dann mit dem anwalt des 1.käufers verhandeln wenn ich einen verlässlichen interesseten habe!!
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gleich ne auktion bei ricardo starten am 1.-!!!! wenn der andere die diff. sowieso zahlt
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