pädu's eigener Thread (Verhältnismässigkeit der Schweizer Gesetzgebung)


  • ich stimm dir aber in diesem fall mal zu, dass es unverhältnismässig hart ist! die frau ist mit der tatsache, dass sie ein kind getötet hat, sicherlich genug bestraft...


    Rechtlich ist es aber so, dass eine Verurteilung eben doch zu erfolgen hat, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Das weitere ist dann eine Frage des Strafmasses. Da wird natürlich auch berücksichtigt, wie sehr sie selber unter dem Geschehenen leidet.

    veni - vidi - vtec !

  • Rechtlich ist es aber so, dass eine Verurteilung eben doch zu erfolgen hat, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Das weitere ist dann eine Frage des Strafmasses. Da wird natürlich auch berücksichtigt, wie sehr sie selber unter dem Geschehenen leidet.


    meiner meinung nach nicht zwingend! wenn der "täter" durch die umstände schon genug bestraft ist, kann von einer verurteilung abgesehen werden glaub ich... (klassiker: bauer überfährt mit dem traktor sein kind...)
    in diesem fall ist's aber ein fremdes kind und da wird das kaum gegeben sein...


    aber du hast schon recht, es ist dann auch eine frage des strafmasses!

  • in diesem Fall war aber von einem 13-jährigen Mädchen die Rede
    muss man jetzt schon von weitem erkennen wie alt andere Verkehrsteilnehmer sind?
    Klar, als Autofahrer muss ja eigentlich schon hellseherische Fähigkeiten besitzen, während Velofahrer und Fussgänger praktisch zu jeder Zeit tun und lassen können was sie wollen.
    wieviele Fälle gibt es wirklich wo ein Autofahrer von jeder Schuld frei gesprochen wurde? wahrscheinlich nicht mal einen
    Vor Gericht bist als Autofahrer dran, auch wenn der velofahrer schuld war - so siehts doch aus - oder wollt ihr das jetzt auch abstreiten?
    Es stand im Artikel auch dass die Busse verhältnismässig niedrig ausgefallen war (was immer das auch bedeuten mag), jedoch steht fahrlässige Tötung im Strafregister bis in alle Ewigkeit - obwohl man nicht fahrlässig gehandelt hat - soviel zum Thema Gerechtigkeit



    Dein Zitat jones, ist doch dermassen schwammig, dass es somit immer dazu führt dass der Autofahrer schuld ist.


    Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.


    was sind genau solche Anzeichen? seh ich die immer vorher?
    nein, ich muss grundsätzlich damit rechnen dass der andere jeden Moment etwas unerwartetes und verbotenes macht
    das steht aber wieder im krassen Gegensatz zum Vertrauensprinzip und zu Euren Aussagen bez. "man muss sich drauf verlassen können, dass..."


    meine Meinung soll im übrigen nicht darüber hinwegtäuschen dass diese Fälle allesamt tragisch sind
    aber ich denke es ist egal ob man das eigene Kind oder ein anderes überfährt - ich glaube nicht dass man über irgendeinen Fall leichter hinwegkommen kann oder sich weniger Vorwürfe macht
    aber das sieht das gesetz wohl auch anders....

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • wenn du schon sachen fett markierst dann bitte auch das wort "ebenso". dieses ist nämlich in diesem satz das zünglein an der waage! ;)
    also bitte nochmals durchlesen und deine äusserungen überdenken! :rolleyes:


    und wieder einmal die wilden behauptungen ohne jegliche kenntnis von fakten! woher willst du wissen, dass noch NIE ein autofahrer vor gericht vor jeglicher schuld freigesprochen wurde? weil du das einfach noch nie im blick gelesen hast?
    (und bitte nicht gericht/urteil/strafe mit dem VERSICHERUNGSTEIL verwechseln gell? deine versicherung zahlt nämlich auch dann einen teil, wenn dich gar keine schuld trifft)


    ebenso ist die behauptung falsch, dass der strafregistereintrag ewig deinen leumund beschmutzt! auch der wird irgendwann gelöscht! (ich will damit nicht sagen, dass so ein eintrag lustig wäre aber einfach einmal mehr deine falschaussage korrigieren). und fahrlässig HAT sie eben doch gehandelt, da sie gegenüber dem kind (ja, mit 13 ist man ein kind!) die nötige vorsicht vermissen lies! sonst wär sie ja nicht verurteilt worden! ;)


    also bitte mal ein bisschen weniger stammtischgeschwafel und dafür ein wenig mehr fakten! :whistling:

  • ich les keinen Blick oder so'n Klatsch - Du hast das Medienmitteilungen Topic schliesslich eröffnet, nicht ich :D - egal


    vielleicht ist es eine wilde behauptung, aber versuch doch mal das gegenteil zu beweisen
    da würd ich mich um viel wetten trauen, dass ich zumindest damit richtig liege


    das mit der Versicherung hast Du schon mal erklärt, habs zur Kenntnis genommen aber verstanden hab ich es nicht - aber ich hab ja auch ein anderes Gerechtigkeitsempfinden als der Otto-Normal-Bünzli...ähhh...Bürger


    ja mit 13 ist man noch ein Kind - seh ich auch so
    ist es jedoch so einfach zu erkennen ob dieses Mädchen 13 oder vielleicht doch schon über 18 jahre alt ist?
    vor allem wenn man sich im Auto von hinten nähert?


    *OT an
    anderes beispiel vielleicht aus Deinem Umfeld: ca. 20 Meter von Dir entfernt zielt ein Bankräuber mit einer Pistole auf Dich. kannst Du aus dieser Entfernung eine echte von einer Schreckschusspistole unterscheiden? wenn nein, was machst Du dann? wenn du auf ihn schiesst bekommst du sehr wahrscheinlich Probleme wenn dann doch keine echte Waffe war. solche Fälle gab schon mehrmals, jedes mal stand der Polizist wie der Verbrecher da - und das ist vom Prinzip her nix anderes
    *OT aus


    Klar, Mr. Richter sieht alles im nachhinein und im nachhinein ist jeder schlauer - da liegt ja das Hauptproblem:
    Man hätte ja damit rechnen müssen (oder können) dass dies oder jenes passiert - das kann man fast immer behaupten (nicht nur fast)


    wenn Du gegenteilige Urteile mal wo findest bitte teile es uns mit.
    ich denke viele kommen mal (zwangsläufig) mal in in eine blöde Lage und dann brauchts Präzedenzfälle
    aber ich fürchte es wird keine geben.....

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • DASS ein verfahren eröffnet wird, wenn du ein bankräuber, der eine softairgun auch dich richtet, mit einer richtigen knarre über den haufen ballerst, ist logisch! dass passiert von amtes wegen und hat nix mit der schuldfrage zu tun!
    verurteilt wird deswegen jedoch keiner! es sei denn, er ist so dämlich und sagt vor dem richter aus, er habe schon gesehen, dass es keine echte knarre war aber habe den typen halt einfach gerne erschossen!


    ich such dir sicher nicht urtelie raus! da hab ich besseres zu tun!
    ich rede aus erfahrung, du nicht! so einfach ist das! ;)


    wenn du deine infos nicht aus der boulevardpresse hast, frage ich mich umso mehr ab deinen ansichten...

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

  • bist Du jetzt bei der Polizei oder bei Gericht dass Du das alles weisst?


    man braucht nur ein bissl googlen dann findet man genug gerichtsentscheide - nix boulevard-Presse
    nur findet man keine präzedenzfälle - komisch oder?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • ob dieser MV noch ganz X ist bin ich mir nicht ganz sicher


    aber coole Abkürzung, danke brauch ich nicht mehr soviel schreiben :D

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • das ist ein wort, welches DU sowieso nicht verwenden solltest! :D
    besser wärs mit: PVT (rausfinden kannst du das jetzt selber, hehe)

  • warum?
    aber ich habs schnell verstanden, ned ganz schlecht oder? :D


    in welchem zusammenhang PVT? komm, ein bissl Hilfe wäre fair :)

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Pädu's-Verschwörungs-Theorien - merci
    *with a littel help from my friend* :whistling:


    stell Dir mal vor wie laaaaaangweilig das Internet ohne uns VT wäre

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • gäu


    mir fällt gerade noch was anderes auf:
    eben sind ausser uns beiden noch 6 weitere Mitglieder in diesem Topic unterwegs
    Langweiligkeit kann man uns sicher nicht vorwerfen, weder mir noch Dir :)


    wir sind eigentlich genau gleicher Meinung nur genau 180° phasenverschoben
    halt wie Christ und Anti-Christ, das Alpha und das Omega, ...
    wobei ich lieber Alpha wäre - steh nicht so auf opel

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • gäu
    das Alpha und das Omega, ...
    wobei ich lieber Alpha wäre - steh nicht so auf opel


    ..sondern auf Romeo??? Wenn das Deine bessere Hälfte hört... <joker>

    veni - vidi - vtec !

  • Romeo klingt ja gut
    aber der war ja weitgehend mit Julia einer Meinung - nicht so wie der Jones und ich

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • naja, so ein Drama ist es ja gar nicht
    wir sollten mal zusammen ein paar Bierchen kippen - dann würden wir uns sicher ganz gut verstehen - im Lall-Dialekt


    ich bin ja nicht gläubig, aber ich wette der da oben sauft sich sicher auch ab und zu mit dem da unten einen in de Birne

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • so... meine "schwester" (zufälligerweise staatsanwältin in SVG sachen) hat mir soeben ein "muster" zukommen lassen...


    zitat:

    Zitat

    1) Das Ermittlungsverfahren gegen die Angeschuldigte wegen Verdachts einfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit einer Kollision mit dem Rad fahrenden Kind xxx, begangen am XXX um XXX Uhr auf der XXX Strasse in XXX als Lenkerin des Personenwagens "xxx", Kennzeichen xxx, wird eingestellt, da xxx grundsätzlich vortrittsberechtigt war, das Kind in die Seite ihres Wagens fuhr und es keine Anhaltspunkte für eine Verletzung genereller Sorgfaltspflichten gibt, sodass ein strafbares Verhalten nicht vorliegt.

    2) Die Kosten werden auf die Staatskasse genommen.

    soviel zum thema: der autofahrer ist IMMER schuld! :rolleyes:


    wenn dir nix nachgewiesen werden kann, wirst du auch nicht verurteilt! kommt halt auf die situation drauf an! häufig hätte man eben einen unfall vermeiden können, wenn man besser aufgepasst hätte... aber es ist nicht grundsätzlich immer der autofahrer das arsch vom dienst wie du so gerne behauptest! ;)

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