ich stimm dir aber in diesem fall mal zu, dass es unverhältnismässig hart ist! die frau ist mit der tatsache, dass sie ein kind getötet hat, sicherlich genug bestraft...
Rechtlich ist es aber so, dass eine Verurteilung eben doch zu erfolgen hat, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Das weitere ist dann eine Frage des Strafmasses. Da wird natürlich auch berücksichtigt, wie sehr sie selber unter dem Geschehenen leidet.