pädu's eigener Thread (Verhältnismässigkeit der Schweizer Gesetzgebung)

  • ich bin ja beruhigt dass es doch solche Fälle gibt :)
    die meisten Fälle die man hört oder liest verlaufen halt anders
    ich denke es kommt schon stark auf den Richter an oder?

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • die meisten Fälle die man hört oder liest verlaufen halt anders

    das sagt ja schon alles! :rolleyes:


    "man" hört und liest eben nur einen bruchteil dessen, was passiert! darum gebe ich nix auf medien und leute, die ihre meinung nur aus den medien haben...
    obwohls zugegeben natürlich nicht einfach ist, sich auf andere weise eine meinung zu bilden, wenn man "weit weg" ist vom thema...


    das war eine einstellungsverfügung.
    es kann auch sein, dass gar nicht erst ein verfahren eröffnet wird, wenn von anfang an klar ist, dass der autofahrer nix falsches gemacht hat! ;)

  • ich versuche schon immer mir meine eigene meinung zu bilden und nicht nur 1:1 die Medien zu zitieren
    wie Du vielleicht aus meinen früheren beiträgen weisst hinterfrage ich schon das meiste
    aber wie du sagtest: wie soll man sich eine Meinung denn bilden? bei den meisten Themen ist keiner von uns "vom Fach"
    ich bin wirklich erleichtert dass es scheinbar doch solche Fälle gibt, wo nicht sofort die Schuldsvermutung angewandt wird, auch wenn ich glaube dass das die ganz kleine Minderheit ist


    alle Fälle die ich näher kenn bzw. miterlebt habe sind aber immer gleich verlaufen:
    zuerst bekommst Du mal das absoulte Höchstmass an Strafe aufgebrummt - v.a vom STVA.
    einen Kollegen wurden z.B. 2 mittelschwere vergehen vorgeworfen (von STVA) - Nichtbeherrschen mit Unfallfolge und zu schnell (obwohl im Polizeirapport nix von zu schnell geschrieben war!) - Ausweis wäre mind. 1 monat weg gewesen - nach seinem Einspruch wurde das ganze dann auf ein leichtes vergehen runtergesetzt (ich glaub nur nichtbeherrschen) und eine Busse von 300 Fr. ohne Entzug


    das schaut schon so aus als ob man mal das Strafmass viel höher ansetzt als nötig und wenn einer den Mund hält dann hat er Pech gehabt
    sorry, aber das kanns auch nicht sein

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

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