So, lieber pädu, ich hab dir als Geschenk einen eigenen Thread erstellt. Ist das nicht nett?
Da drin kann jetzt diskutiert werden, bis die Finger glühen. Falls der Titel geändert werden soll lass es mich wissen.
Um schlau zu starten möchte ich nochmals einen Beitrag von dir kommentieren. Du hast angegeben, dass 75% der Strafverfahren (im Kanton Aargau) das SVG betreffen sollen. Das kann ich mir so vorstellen.
Es gibt aber hierbei zu bedenken, dass SVG-Delikte in der Regel nur einen Bruchteil der Arbeit an einer durchschnittlichen Strafuntersuchung des StGB bedeuten.
Also kann man deine Aussage, dass es viel weniger Arbeit gäbe mit einem lascheren SVG und dass die SU's herbeigeführt werden, um Arbeit zu schaffen nicht ganz ernst nehmen. So leid es mir tut, aber nur weil du mal mit ein paar Leuten aus diesem Bereich gequatscht hast und das aufgegriffen hast, was du aufgreifen willst, heisst es noch lange nicht, dass deine Einschätzungen richtig sind.
Du bist, so schätze ich dich ein, ein "Normalbürger" der die Polizei nur im Bezug auf SVG-Angelegenheiten kennt. Du hast keine Ahnung, was in dieser Welt, in diesem Land, sonst noch abgeht. Dass die Strafbestimmungen, bzw. die Urteile im Zusammenhang mit dem SVG teils in einem krassen Missverhältnis zu "echten" Delikten stehen, stmme ich dir zu. Aber nur weil du von ein paar Urteilen im Bezug auf den Eventualvorsatz gehört hast, heisst das bei weitem nicht, dass das normal ist. Aber so sind die normalen Erdenbürger (wie auch ich). Man bekommt ein paar Diskussionsstoff treibende Informationen und schliesst deshalb grad auf das Ganze.
Das Ganze kennen aber nur wenige und es grenzt wirklich an Hohn, was in diesem Forum teils diskutiert wird.
Frag mal einen Polizisten (nicht nur von der Verkehrspolizei) wieviel der Arbeitszeit wirklich für das SVG draufgeht....Es ist nur ein Bruchteil. Wenn man mal die verschiedenen Abteilungen und deren Grösse genauer betrachtet, fällt einem auf, dass die Verkehrsabteilung in der Regel nur einen verblüffend kleinen Teil betrifft. Wie gesagt, ein Normalbürger kennt die Polizei nur im Strassenverkehr, hat sonst glücklicherweise nicht viel mit ihr zu tun, da kommst selbstverständlich schnell der Gedanke auf, dass die Schmier nur zum Geld eintreiben da ist. Aber da ist eben das Scheuklappenöffnen des Normalbürgers gefragt, was hier doch teilweise nicht der Fall ist.
Betrachte die Fälle, in denen nach dem Prinzip des Eventualvorsatzes geurteilt wurde einmal genauer, setz dich mal ein bisschen tiefer in die einzelnen Sachlagen, sofern möglich, bevor du dich wieder als tiefgründig darstellst. Denn was du machst, ist teils - mit Verlaub - reines in-einen-Topf-werfen und drüber referieren, ohne eine geringste Ahnung von den Einzelnen Fällen zu haben.
So, auf in den Kampf Torero