Alles anzeigenein Autofahrer kommt in einem solchen Fall ohne Bestrafung davon?
sieht die Praxis dann nicht eher etwa so aus?:
1. er hätte langsamer fahren können
2. er hätte sich ja denken können dass da ein Kind kommen könnte
3. er hätte langsamer fahren können
4. er hätte besser schauen müssen
5. er hätte langsamer fahren können
Zitat von CIVIC EK4Wäre mir ebenfalls neu, dass man da völlig straffrei davon kommt.
Mein Stand war immer, dass man als Autofahrer bei Unfällen Mit Fussgänger, Radfahrer.... fast immer mind. eine Teilschuld hat.
Korrekte Geschwindigkeit heisst natürlich nicht nur innerhalb der Begrenzung, sondern auch den konkreten Verhältnissen angepasst. Wenn man dann noch selber im fahrfähigen Zustand und am Auto technisch alles Wesentliche in Ordnung ist, so kann einem strafrechtlich kein Vorwurf gemacht werden.
Davon zu unterscheiden ist die haftpflichtrechtliche Frage. Durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges unterliegt man automatisch - wie andernorts schon ausgeführt - einer Gefährdungshaftung. Besonders bei Unfällen mit unmotorisierten Verkehrsteilnehmern kann es durchaus sein, dass man (bzw. die eigene Haftpflichtversicherung) einen prozentualen Anteil des Schadens tragen muss, auch wenn kein strafrechtlich relevantes Verschulden vorliegt.