Mal ne Frage zu Kennzeichen... mal angenommen man verliert ein Kennzeichen (also das Blech selber), muss das STVA ja ein neues ausstellen, richtig? Oder wird dann die ganze Nummer gelöscht und man bekommt ne andere? Oder ist das in jedem Kanton individuell?
Mein Stva meint folgendes:
ZitatBei Verlust des vorderen oder hinteren Schildes wird die Benützung des Fahrzeuges für höchstens 30 Tage gestattet. Diese Bewilligung stellt Ihnen das Strassen- und Schifffahrtsamt aus. Wird das Schild nicht innert dieser Frist aufgefunden und ist sichergestellt, dass innerhalb der letzten zwei Jahre kein Zweitschild (vorderes oder hinteres) mit gleicher Nummer ersetzt worden ist (somit nicht ein ganzes Paar fehlt), so wird die Anfertigung des Ersatzschildes veranlasst.
Hintergrund ist folgender: Ich hab 2 Motorräder, drauf hab ich Wechselnummer. Mich gurkts aber an, jedes Mal die Nummer zu wechseln. Drum will ich 1 Schild nachbestellen (ja ich weiss ist etwas protzig, aber ich hab so extrem stylishe Nummernrähmchen, bei denen das Wechseln ne halbe Ewigkeit dauert. Dafür sehen sie geil aus :D). Gemäss obigem Satz ginge das ja, oder? Somit müsste ich 30 Tage wie immer rumfahren und dann bekäm ich mein "Ersatzschild". Bin mir übrigens sicher, dass in den letzten 2 Jahren keine anderen Schilder angefertigt wurden, weil es seit Februar 2007 mir gehört