Vereinsauflösung

  • Bin gerade in der Situation dass ich in einem Verein bin/war der aufgelöst wird/wurde.
    Nach Statuten konnte der Verein durch eine 3/4 Mehrheit an einer GV oder durch einen der Gründer aufgelöst werden.
    letzteres ist nun geschehen, jedoch frage ich mich ob auch in diesem Falle eine ausserordentliche GV stattfinden muss oder ob dass einfach so geht.
    Letztlich bleibt ja auch noch das Vereinsvermögen das gemäss Statuten an einen Wohltätigen Zweck gehen muss. Hier nähme es mich eben auch wunder ob das nicht durch den Vorstand oder Mitglieder festgelegt werden muss....
    Falls sich jemand mit der Materie etwas auskennt wäre ich froh um eine kleine klarstellung....

    <baetsch>

  • meine zeit aufm handelsregisteramt ist leider zu lange her sorry :D


    ruf doch dort an, auch wenns halt n paar räppli kostet ;)

  • ich weiss ehrlich gesagt nicht mal obs da eingetragen ist, oder ist das Pflicht?

    <baetsch>

  • jep


    Bei bestimmten Rechtsformen (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Stiftung) ist der Eintrag in das Handelsregister Entstehungsvoraussetzung. Andere Unternehmensformen (z.B. Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Verein, Institute des öffentlichen Rechts) bestehen grundsätzlich unabhängig vom Handelsregistereintrag, sind jedoch ab Eröffnung des Betriebes verpflichtet, sich eintragen zu lassen, wenn sie ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben (Art. 934 Abs. 1 OR).


    schick mir doch mal die statuten (wenn du willst): jerry_agard ät hotmail.com

  • Ok, danke. Ich schick sie dir sowie ich die bekomme. Bisher waren die Online abrufbar, seit der schliessung leider nicht mehr...

    <baetsch>

  • Die Eintragung eines Verein ins HR ist nur bei zusätzlichem kaufmännischem Gewerbe nötig (z.B. falls ihr ne Würstchenbude betrieben habt oder ein Vereinsrestaurant oder sowas). Dies ist aber bei kleinen Vereinen selten der Fall. Du wüsstest wohl, wenn ihr kaufmännisch tätig gewesen wärt.


    Der Verein kann nach ZGB76 jederzeit durch Vereinsbeschluss aufgelöst werden. Wenn in den Statuten einem Gründer dieses Recht eingeräumt wird, kann er dies folglich jederzeit tun.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Brauchts da nicht ne Sitzung für die auflösung um schon das finanzielle und evtl. andere Dinge zu klären?
    Also im HR waren wir nicht drin...

    <baetsch>

  • GV oder ausserordentliche GV machen, alle Stimmberechtigten geben Ihre Stimmen ab was mit dem Verein und dem Vermögen passiert und anahand dem Ergebniss wirds dann gemacht fertig.


    So wie ich dich verstanden habe wurde dies ja an einer GV schon beschlossen? Wo ist den nun Deine Frage oder Problem genau?

  • es gab eben keine gv sondern nur die mitteilung übers Forum das der Gründer den Verein auflöst.
    Gemäss Statuten hat er auch dieses recht...
    Ich bin eben der Meinung dass es denoch eine gv braucht um eben alles restliche zu klären....

    <baetsch>

  • schlag dem vereinsvorstand vor, dass du ne vereinsversammlung zur klärung der auflösungsfolgen willst.
    falls dieser dies nicht will, schreib mir ne pn.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!