Ab wann giltet ein Fahrzeug als Unfallwagen?

  • Hallo Community


    Keine Angst, meinem STi gehts noch gut ;)


    Habe schon ein bisschen im Internet geforscht, allerdings bin ich nicht 100%ig schlau geworden.


    Eine Kollegin ist mit ihrem Yaris in einen anderen Verkehrsteilnehmer gedonnert --> neue Haube und neue Stossstange für den Yaris


    Muss dieser Schaden nun vor dem Verkauf rein theoretisch auch bereits angegeben werden? Wurde alles durch eine Toyota-Vertretung perfekt repariert und sieht man von blossem Auge auch nicht.


    Weiss jemand, wie man da vorgehen sollte?


    Edith fragt sich, ob dies ein sogenanner Bagatellschaden ist, welcher nicht erwähnt werden muss?


    Merci und Gruss


    Manu

    Einmal editiert, zuletzt von SpoonN1 ()

  • Also soweit ich weiss - solang am Chassis nichts war ist es kein Unfallwagen.

  • als unfallwagen gilt ein auto sobald es bei der reperatur auf die richtbank musste ;)
    bei uns in fribourg wirds dann auch in den fahrzeugausweis eingetragen :)


    gruss marco s.

  • Allerdings darfst Du meines Wissens das Fahrzeug so nicht mehr als unfallfrei verkaufen.
    Sobald an der Karrosseire gearbeitet wurde, ist es zwar noch kein Unfallwagen, aber auch nicht mehr unfallfrei.
    Dies gilt rein theoretisch sogar schon bei ausgebsserten Parkschäden o. ä.
    Bin mir da aber auch nicht mehr ganz sicher. Meine Autoverkäuferkarriere ist jetzt doch schon ein paar Jahre zurück <sleeping>

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  • OK, in dem Fall ist er "nicht unfallfrei"...


    Besten Dank, gebe das so weiter!


    Gruss Manu

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