Honda Sticker für die Frontscheibe

  • Hallo Holics


    Ich suche jemanden der mir einen Honda Sticker für die Frontscheibe machen kann.
    Kennt Ihr eventuell jemand?


    Mit freundlichen Grüssen:


    Dominik Schüpbach

  • Ich möchte den Hondaschriftzug auf die Frontscheibe kleben. Von der Schrift möchte ich jedoch nur die Umrandung, also nicht die ausgefüllten Buchstaben.


    Gruss:
    Civic91

  • Der Schriftzug sollte etwa so breit sein wie die Frontscheibe. Die Farbe wäre weiss.
    Ich messe aber morgen noch nach wie gross die Schrift in etwa sein sollte.


    Gruss:
    Civic 91

  • Bedenke dass die Schrift nicht zu gross sein darf, da du ansonsten einen unfreiwilligen MFK-Termin erhälst und evtl. eine Busse von den Herren und Damen in blau ;).

  • Ja das habe ich mir auch schon gedacht. Darum ist mir die Variante mit den nicht ausgefüllten Buchsatben in den Sinn gekommen. Denke diese ist weniger schlimm denn mann sieht ja quasi durch die Buchstaben hindurch. ;)

  • Das ist den Damen und Herren in blau egal, die Umradung der Buchstaben stellt immer noch eine Sichtbehinderung dar ;).

  • der kleber darf von oben her nicht mehr als 8cm der frontscheibe bedecken ;)

  • das ist quatsch, alles ausser der vignette ist nicht erlaubt. fertig. allerdings wird es oft toleriert. ich habe immer darauf geachtet, dass alles ausserhalb des bereichs vom scheibenwischer ist, so hat man ein einigermassen nachvollziehbares argument ;)

  • hatte bei mir eine kleber auf dem Blendstreifen der frontscheibe....
    kriegte eine busse...


    darum würde ich es sein lassen <nono>

    Het en Integra Type R GT3 *sold*

  • Scheisse.... Wie teuer war denn die Busse?




    Gruss

  • habe 100fr bezahlt....


    argumente von sonnenblende unten, schrift lichtdurchläsig etc hat nichts gebracht

    Het en Integra Type R GT3 *sold*

  • Im Gesetzt steht eben nix betreffend Höhe des Sichtfeldes, man müsste das mal irgendwo abklären/nachfragen. In der Breite des Sichtfeldes ist dies jedoch anders.


    Gesetzestext:
    Art. 71, Absatz 5, VTS
    Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. Die Zulassungsbehörde verfügt die erforderlichen Auflagen (zusätzliche Spiegel, Mitfahrer, Begleitfahrzeug), wenn diese Bedingung bei Arbeitsmotorwagen nicht erfüllt ist.



    Die Stadt-Polizei Zürich zitiert diesen Artikel auch für Navis:
    Link

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  • Zitat

    Original von Tee
    Die Stadt-Polizei Zürich zitiert diesen Artikel auch für Navis:
    Link


    isch vorem bundesgericht hängig! solang das nid entschiede het, sie alli verzeigige nichtig wäg de navis! ;)

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