Wie ist die Rechtslage? Habe ich in einer Kontrolle das Recht, dass sich ein uniformierter Polizist ausweisen muss?
Danke für eure Antwort.
Wie ist die Rechtslage? Habe ich in einer Kontrolle das Recht, dass sich ein uniformierter Polizist ausweisen muss?
Danke für eure Antwort.
hab ich mich auch schon gefragt..................Mal testen bei einer Kontrolle
so à la SBB-Kondikteure die dir den Ausweis teils ins gesicht stopfen
Mhm, *muss* ist übertrieben, zumindest hat mir noch keiner seinen Ausweis gezeigt, aber auf verlangen muss er dir seinen Vollständigen Namen nennen....damit man sich auf die Person beziehen kan, wenn was wär....
mfg
Kannst du bestimmt, aber meiner Meinung nach ist das n bisschen Lächerlich wenn sie dich mit dem Polizeiauto anhalten.
Ausser die sind in Zivil oder mit einem Zivilauto unterwegs dann könnte sich das noch lohnen.
Ja, du hast ein Recht, seine Dienstausweis zu verlangen.
Denke auch, dass man das Recht dazu hat. Jedoch wirds für das Gesprächsklima sicher nicht grad förderlich sein
Kommt auf die jeweilige Polizeiverordnung an. In der Stadt Zürich hast du das Recht dazu (siehe Polizeiverordnung Stadt Zürich):
ZitatArt. 6 Ausweispflicht der Polizeibeamten
Wer polizeilich angehalten wird, ist berechtigt, vom Polizeibeamten in Dienstuniform die Nennung des Namens und der Diensteinteilung, vom Polizeibeamten in Zivil neben der Namensnennung Einsicht in dessen Dienstausweis zu verlangen.
Ich hatte gestern wegen einer Parkbusse (dabei sass ich keine drei Meter entfernt neben dem Auto und hab einen Döner gegessen) eine Diskussion mit einem Cop (er war zu Fuss unterwegs), er meinte seine Uniform legitimiert ihn, er müsse mir seinen Ausweis nicht zeigen.
Mir kam das irgendwie suspekt vor.
so ein scheiss eine uniform legitimiert doch nicht.
man muss sich ja irgendwie sicher sein dases ein echter cop ist,
sonst könnte man ja dieser betrügerbande auf den leim gehen.
zivile cops haben mir ihren ausweis auf anfrage immer bereitwilig gezeigt.(bereits 2 mal passiert)
Gemäss Art. 8 Polizeiverordnung
Wer polizeilich angehalten wird, ist berechtigt, von Polizeibeamten
in Uniform die Nennung des Namens und von Polizeiorganen in Zivilkleidung
Einsicht in den Dienstausweis zu verlangen.
ZitatOriginal von goempi
jep, ist Pflicht für den Polizisten seinen Ausweis zu zeigen
sie sorry aber ääh... lies mal die posts von mir und orca. ich zitiers gerne nochmals:
ZitatWer polizeilich angehalten wird, ist berechtigt, vom Polizeibeamten in Dienstuniform die Nennung des Namens und der Diensteinteilung, vom Polizeibeamten in Zivil neben der Namensnennung Einsicht in dessen Dienstausweis zu verlangen.
lediglich bei zivilen polizisten ist ausweis zeigen pflicht.
mann sam, ich hab dir doch erklärt, was man mit parkbussen macht, wieso der der stress?
In meinen Augen ist jede Diskusion sinnlos mit den Polizisten... Bei einer Kontrolle forderte ich den Polizisten auf, mir seine Dienstnummer und seinen Namen zu geben, da ich mich beschweren will wegen rassistischen Äusserung, kannst vergessen! Was willst du alleinge gegen 2cops machen?
ZitatOriginal von Dj_zity
In meinen Augen ist jede Diskusion sinnlos mit den Polizisten... Bei einer Kontrolle forderte ich den Polizisten auf, mir seine Dienstnummer und seinen Namen zu geben, da ich mich beschweren will wegen rassistischen Äusserung, kannst vergessen! Was willst du alleinge gegen 2cops machen?
nimmt mich Wunder was er für eine Äusserung gemacht hat
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