Codiertes Arbeitszeugnis: explizit erwähnen lassen?

  • Guten Morgen Holics


    Wie ich das Offtopic liebe :D


    Habe vor den Ferien ein Arbeitszeugnis verlangt und nun auch abholen können.


    Mit dem Zeugnis selber bin ich sehr zufrieden und ich weiss, dass in der CH Zeugnis nicht codiert sein "dürfen".


    Darf man nun vom HR verlangen, dass explizit erwähnt wird, ob ein Zeugnis nun codiert ist oder nicht?


    Möchte nicht, dass es vielleicht bei einer anderen Bude zu Missverständnissen führt! Oder geht man einfach immer davon aus und braucht das nicht zu erwähnen?


    Wäre cool, wenn sich da jemand auskennt!


    Merci und Gruss


    Manu

  • Hi


    Frag doch einfach nach, ob sie die Klausel "Wir bekennen uns zu uncodierten Arbeitszeugnissen." in der Fusszeile einfügen können. Wobei auch wenn sie das machen, anhand der Formulierungen in den Zeugnissen kann man sehr subtil Anmerkungen zwischen die Zeilen schreiben.


    Ist es ein Zwischenzeugnis oder machst du dich auf die Suche nach einem neuen Job? Bei ersterem würde ich es auf sich beruhen lassen.


    Gruss,
    Fabian

  • Zitat

    Original von Fabian
    Frag doch einfach nach, ob sie die Klausel "Wir bekennen uns zu uncodierten Arbeitszeugnissen." in der Fusszeile einfügen können. Wobei auch wenn sie das machen, anhand der Formulierungen in den Zeugnissen kann man sehr subtil Anmerkungen zwischen die Zeilen schreiben.


    <thumbsup>


    diese klausel schreib ich eigentlich immer unten rein :)

  • Ist doch so, dass auf einem Arbeitszeugnis vermerkt sein muss, wenn dieses codiert erstellt ist.
    Sobald nichts steht, ist es uncodiert. (bin aber nicht 100% sicher)


    Aber du darfst deinen AG sicher bitten, dies auf dem Zeugnis zu vermerken.


    Codiert / Uncodiert, das ist sowieso so eine Grauzone finde ich.
    Kommt natürlich immer noch drauf an, wie es dann der Leser interpretiert, und ob der Ersteller nicht doch aus gewohnheit oder so unbeabsichtigt solche codierte Wörter verwendet, die wiederum beim Leser als Codierung erachtet werden.


    Hauptsache ist doch einfach, dass du mit dem Arbeitszeugnis zufrieden bist und es deine Leistung wiederspiegelt.


    Ob deine Leistung nun sehr sehr sehr Gut oder nur sehr Gut ist, spielt ja keine Rolle ;)


    Ich persönlich würde nur bei so genügenden Leistungen (uncodiert) auf den Vermerk ob Codiert / Uncodiert bestehen.


    Aber das kommt natürlich immer noch etwas auf die Berufsbranche an

  • Hey, schon mal danke für die Antworten!


    Also diese Klauses sicherheitshalber lieber erwähnen lassen <thumbsup>

    Einmal editiert, zuletzt von SpoonN1 ()

  • Zitat

    Ist doch so, dass auf einem Arbeitszeugnis vermerkt sein muss, wenn dieses codiert erstellt ist.
    Sobald nichts steht, ist es uncodiert. (bin aber nicht 100% sicher)


    Codierte Zeugnisse sind in der Schweiz - wenn auch z.T. noch verbreitet - gesetzlich nicht zulässig. Das mit der Grauzone stimmt, hat aber auch einen guten Grund: So können sich die HR gegenseitig über Mitarbeiter Informationen zuschaufeln, welche sie offen nicht ins Zeugnis schreiben dürfen. Rechtlich gesehen ist der Rahmen, was alles in ein Arbeitszeugnis darf, recht eng. Negative Formulierungen z.B. sind ebenfalls nicht zulässig - Wie will also ein Unternehmen im Zeugnis vermerken, dass ein Mitarbeiter eine Faule S... ist? Immerhin sind die Unternehmen bei der Ausstellung der Zeugnisse ebenfalls rechtlich an die Wahrheitspflicht gebunden...

  • Zitat

    Original von Jery


    <thumbsup>


    diese klausel schreib ich eigentlich immer unten rein :)


    würd ich auch so machen. Und wenn dir das Zeugniss nicht passt einfach selber eins schreiben und unterzeichnen lassen !

  • Zitat

    Original von SpoonN1
    Also diese Klauses sicherheitshalber lieber erwähnen lassen <thumbsup>


    Zitat

    Original von Lagoom
    Und wenn dir das Zeugniss nicht passt einfach selber eins schreiben und unterzeichnen lassen


    Du kannst auf freundschaftlicher Basis deinen Arbeitgeber darum bitten, rechtlich gesehen hast du aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung im Arbeitszeugnis, geschweige denn darauf dieses selbst zu verfassen. Dein Arbeitgeber ist nur verpflichtet, deine Tätigkeit wahrheitsgemäss und ganzheitlich zu beschrieben, an deine Vorschläge, Anregungen, Zusätze und Formulierungen ist er nicht gebunden.


    In der Praxis ist dies bei einem guten Verhältnis mit dem Chef aber selten ein Problem.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Wunderschön hast du das ausgedrückt. <thumbsup>
    Wie du sagst geht das natürlich nur wenn er das auch will.


    Falls du aber ein Zeugniss bekommst das dir überhaupt nicht passt und vorallem das nich korrekt ist dann kannst du da schon was anfangen mit irgendwelchen Gesetzen und Rechten.


    Wenns aber soweit ist dass die dein Arbeitgeber sowas reindrücken will ists schon ganz schlecht.

  • Thx für s'cleane Sam ;)


    Werde in dem Fall heute nach Möglichkeit bei der HR-Abteilung vorbeischauen und meinen Wunsch äussern.


    Gebe wieder Bescheid und schon mal merci an alle <thumbsup>

  • So, hatte heute morgen kurz Zeit für die Personalabteilung.


    Codiert wird nix und laut der Personalchefin wird auch diese Klausel bei keinen Zeugnis erwähnt. Auch von Kollegen aus der gleichen Branche habe ich das gleiche gehört, dass dies nicht mehr gemacht wird.


    Wir haben es nun nochmals genau angeschaut und ich kann eigentlich wirklich zufrieden sein <thumbsup>

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