Sticker auf Windschutzscheibe

  • mal ne kurze frage. kann mir jemand sagen was das stva eigentlich zu stickern auf der Windschutzscheibe meint? also wenn es nur so was wie bei dem hier ist:



    einfach das I <heart> my Honda oben in der ecke. so keilbänder wie z.B. von sparco angeboten werden sind ja so viel ich weiss verboten gemäss stva. ist es aber allgemein verboten überhaupt was auf die windschutzscheibe zu kleben, oder würde sowas jetzt durchgehen?


    danke schon mal für die antworten

  • Das wird kein Problem sein.


    Schränkt dein Sichtfeld ja nicht wirklich ein, ausser du beobechtest den Flugverkehr. :D


    Fahre seit 5 Jahren mit einem schwarzen Blendstreifebn auf der Frontscheibe herum und hatte noch nie Probleme.
    Nur auf dem STVA sehen sie das nicht so gerne, bin aber trotzdem durchgekommen :D


    Aber einen so kleinen Kleber werden die nicht bemängeln.
    Sonst könten sie ja uch bemängeln, wenn einige leute die Autobahnvignietten sezt 2000 drauf haben.


    Oder wird das bemängelt?

  • Zitat

    Original von Matador
    gemäss stva. ist es aber allgemein verboten überhaupt was auf die windschutzscheibe zu kleben


    alles andere ist im Ermessen des einzelnen Experten ;)


    Nur die Vignette ist erlaubt :D

  • du kannst draufpappen was du willst, solange das sichtfeld nicht eingeschränkt wird. das sichtfeld ist aber kleiner, als man denkt. gab gerade letztens wieder einen fall vor gericht, der gewonnen wurde (wurde vom polizist angezeigt, ging vor gericht, hat gewonnen und sogar vergütung gekriegt), ging um nen blendstreifen.
    die meisten polizisten wissen das nur nicht und hängen den nörgler raus.


    edit: wenn das sichtfeld so gross wäre, dürfte mein m3 niemals sonen riesen rückspiegel haben^^

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  • Haha ja...können Sie bemängeln, ernsthaft! Es dürfen meines Wissens maximal 3 Vignetten kleben...alle älteren MÜSSEN weg!


    10 Vignetten auf der Windschutzscheibe haben <sabberlappen>

  • Denke, sollte kein Problem darstellen! Ausser einer stellt sich Quer!


    MFK hat mir gesagt, in Prinzip darf man nur Autobahnvignette haben!


    Aber bei einen Cabrio hab ich immer alles vorne verklebt <holy>

  • habe einen originalen blendstreifen in der frontscheibe. hatte einen kleinen schriftzug darauf.


    musste eine busse von 100fr bezahlen.


    ist ansicht des polizisten. meiner war ein richtiges....... naja

    Het en Integra Type R GT3 *sold*

  • die antwort ist ganz einfach: es ist verboten.


    wird aber meistens toleriert, wenns nicht übertrieben ist. in olten z.b. weisen sie einfach darauf hin, dass es eine busse gibt wenn man kontrolliert wird.

  • es ist nur verboten, wenns das sichtfeld einschränkt, sonst wäre der fall vor gericht wohl abgeblitzt. aber eben, definier mal einer das sichtfeld.

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  • gings da wirklich um einen sticker und nicht um ein navi oder so? weil ich bin der meinung mal die entpsrechende vorschrift gelesen zu haben, und da stand dass auf der frontscheibe nichts aufgeklebt sein darf <amkopfkratz>

  • nein, ging um nen blendstreifen von so 8cm oder so.

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  • ok, dann um so besser <thumbsup>


    ich hatte beim EK die sticker einfach ausserhalb des bereichs, der vom scheibenwischer abgedeckt wird, da hat man im fall der fälle ein einigermassen vernünftiges argument :)

  • bei einem blendstreifen glaub ich das noch, aber alles was schriften anbelangt ist es verboten, ohne wenn und aber.
    im gesetz soll gemäss angaben polizei SG stehen, alles was auf die windschutzscheibe geklebt wird ist verboten, ausser die pflichtige viniette..
    ob werbung oder anderes... könne die anderen verkehsteilnehmer ablenken...


    ps: ich hatte auch schon ne busse gekriegt...
    bei uns kommst Du nicht mal durch die mfk, wenn Du was an der scheibe hast...

    :D

  • danke jedenfalls schon für die zahlreichen antworten :)


    finde das argument das importtuner jetzt gebracht hat noch eigentlich ziemlich gut. wegen dem ausserhalb des bereiches wo der scheibenwischer wischt. ich nehme an dieser sticker wäre bei seiner grösse auch ausserhalb des scheibenwischerbereiches. finde es sowieso irgendwie schon fast idiotisch einen sticker der auf der beifahrerseite dort oben in der ecke versteckt ist, zu bemängeln. wüsste nicht wann ich dort oben durch schaue während der fahrt. aber beim schweizer strassenreglement weiss man nie <rotaeye>

  • Zitat

    Original von ImportTuner
    gings da wirklich um einen sticker und nicht um ein navi oder so?


    Gibts denn da auch spezielle Auflagen oder so wo das Navi kleben darf? <amkopfkratz>

  • wurde soviel ich weiss eben schon mal diskutiert wegen dem navi. weiss nicht ob es sogar auch mal einen gerichtsfall gab. aber bin mir nicht sicher. würde mich irgendwie auch interessieren was denn da genau los ist. ob man darf oder nicht

  • Zitat

    Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. Die Zulassungsbehörde verfügt die erforderlichen Auflagen (zusätzliche Spiegel, Mitfahrer, Begleitfahrzeug), wenn diese Bedingung bei Arbeitsmotorwagen nicht erfüllt ist.

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  • <rotaeye> <rotaeye> <rotaeye> <rotaeye>


    sieht ja ganz danach aus, als ob das DTC nichts unversucht lässt, um jegliche veränderungen an einem fahrzeug als unzulässig hinzustellen. negative auswirkungen einer domstrebe auf einen kopfaufschlag auf der motorhaube <what>

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