Probleme mit der Polizei

  • der eine cop hat die die private handynummer des anderen gegeben? das ist jetzt aber nicht dein ernst oder? ;(


    jep voll. Ich wartete im Warteraum als der Cop mit ihm telefonierte. Er kam dan zu mir und sagte, Herr ... hat gesagt sie sollen ihn um .... anrufen. Drückte mir einen Zettel in die hand, mit seiner nummer und Zeit ab wann er erreichbar ist. Ich und mein Cousin waren erstaut und mussten auch lachen, verstehen tue ich es auch nicht aus welchem Grund er seine Nummer raus gab und wieso er dann auch beim Telefonat die Gleiche meinung hatte. Es brachte mir ja nichts, ihn anzurufen, wenn er im vorhinein weis, das er diese anzeige machen will. bööö


    fahren mit Nebellicht, standlich 80.00 CHF!!!

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

  • viellecht ein dienstnatel! ich hoffs jetzt einfach mal!


    Bubi: bei sichtweite über 50m ist's verboten (egal ob wegen nebel, schneetreiben oder starkem regen)! lies den artikel 32! ;)
    und 50m ist verdammt (!!!!) wenig! so gesehen sind die nebellampen eigentlech unnütz hoch 10!

  • so gesehen sind die nebellampen eigentlech unnütz hoch 10!


    <nono> ---> <blingbling>

    Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
    Franziska Teuscher (Grüne/BE)


    <luke>

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte das mit den 50 Metern gilt nur für die hintere Nebelschlussleuchte? Dürfend die vorderen Nebelscheinwerfer nicht auch bei starkem Regen, Schnee oder Nachts auf kurvigen Strecken eingesetzt werden auch wenn die Sichtweite mehr als 50 Meter beträgt?


    Zudem dachte ich, dass man Nebellampen nur in Verbindung mit dem Abblendlicht einschalten darf? Was gilt denn?

  • Uff... zum Glück kostets "nur" 40.- wenn man die Dinger fälschlicherweise drin hat <sick> so wie ich das jetzt hier grade erfahre, hab ich wohl in den letzten 8 Jahren meine Nebellampen praktisch nur "missbraucht" wenns nach dem Gesetz geht... Würd mich mal wundernehmen wieviele Autofahrer dieses Gesetz richtig deuten können, weil die Nebellampen an sich sind ja noch was recht wichtiges bzw. nerviges, wenn sie jemand eingeschaltet hat -> Blendeffekt für den Gegenverkehr

  • Die Nebellampen werden nach meiner Erfahrung fast nur falsche eingesetzt, der Blendeffekt finde ich allerdings hats nur wenn die Strassen nass sind. Da blenden manche Xenon-Lampen oder LED-Streifen mehr als die Nebellichter .

    <baetsch>

  • Ich dachte eben auch, das mann bei starkem Regen die Nebellampen nutze darf und ausserdem ging bei mir das Abblendlicht nicht, so dachte ich, bin ich besser sichtbar wenn ich zusätzlich die Nebelscheinwerfer anmache.


    Tja.. was soll man da machen, entweder die busse bezahlen oder halt Durchgreifen. Ich meine ein Auge zudrücken, in diesem falle wäre fair gewesen. Ich hätte an Stelle des Polizisten es so gemacht und das ganze halt erklärt, und nicht so sturr durchgegriffen... vorallem unfreundlich :(

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

  • tja wie gut dass ich gar keine nebler habe.. ist doch eh nur gewicht..! @ zity; you have mail! ;)

  • Hmm... möchte dir ja nicht zu nahe treten weil ich dich nicht kenn, aber du schreibst, du hättest den Polizisten unterbrochen als er was aufzählen wollte.. evtl. hat er dies persönlich genommen und darum so reagiert? Kenn wie gesagt weder dich noch den Cop, nur weiss ich wies bei mir selber ist. Ich werd überhaupt nicht gern unterbrochen, und evtl. hatte er von dir den Eindruck, dass es etwas "besserwisserisch" rüberkommt, wenn du ihn während der "ach so wichtigen" Aufzähung unterbrichst :D


    Also wenn der Typ so einer war, dem seine Dienstmarke wichtiger ist als sein Penis, dann kanns gut sein dass er dir das übel genommen hat ;)

  • Ich dachte das mit den 50 Metern gilt nur für die hintere Nebelschlussleuchte? Dürfend die vorderen Nebelscheinwerfer nicht auch bei starkem Regen, Schnee oder Nachts auf kurvigen Strecken eingesetzt werden auch wenn die Sichtweite mehr als 50 Meter beträgt?


    Der Beat hat schon Recht:


    Zitat

    Art. 32 Abs. 2 VRV
    Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt.


    Das steht so seit Mitte 2007 im Gesetz.


    Nur hätte ich jetzt gesagt, dass bei starkem Regen die Sicht schnell mal unter 50m fällt, bei Nebel sowieso.


    Der Knackpunkt ist meines Erachtens, wie scharf man auf 50m noch sehen muss. Bei starkem Regen sieht man nämlich schnell mal nicht mehr genügend detailliert auf 50m. Wenn man zur Erfüllung der Sichtweite nur Umrisse auf 50m erkennen muss, dann sind Nebellampen wirklich unnütz hoch 10, weil man sie ja eh nie einschalten darf. Der Art. 31 Abs. 2 lit. b VRV könnte man dann aber auch gleich aus dem Gesetz streichen. Der Gesetzgeber muss sich also (hoffentlich) etwas dabei überlegt haben.


    Rein theoretisch würde ich deshalb sagen, dass Aufgrund des Verhältnisses von Art. 31 und Art. 32 VRV die Nebellampen bei schlechter Witterung eingeschaltet werden dürfen, so lange die Sicht auf 50m ausreichend schlecht ist, dass man entgegenkommende Fahrzeuge nicht übermässig blendet. Gerichtsurteile bzgl. dem Verhältnis von Art. 31 und Art. 32 VRV gibt es meines Wissens keine, weshalb die Ahndung schlussendlich Ermessenssache der Polizei ist.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Abblendlicht nicht geht, dann ist das Fahrzeug ja nicht in betriebssicherem Zustand und es kann so oder so eine Busse ausgesprochen werden, von daher kann man wohl nicht viel machen. Tagsüber bei Regen die vorderen Nebellampen einschalten bringt ja auch nichts, da ja die Sicht damit nicht verbessert wird, und sichtbar ist man ja bereits mit dem Abblendlicht ausreichend.


    Ich denke, dass die Reaktion des Polzisten (ich wage jetzt einmal diese kontroverse Aussage) sicher auch mit der "Ausgangslage" zu tun hat: 22jährieger Mann aus dem Balkan in einem Mercedes - da wrid der Gesetzestext gerne einmal sehr exakt eingehalten und kein Auge zugedrückt.

  • ich sags ja: die dinger sind unnütz! hab beim accord weder die vorderen noch die hinteren jemals gebraucht in 4 jahren!
    die sicht ist eigentlich fast immer über 50m! da muss der neben schon verdammt dicht sein!

  • Hmm... möchte dir ja nicht zu nahe treten weil ich dich nicht kenn, aber du schreibst, du hättest den Polizisten unterbrochen als er was aufzählen wollte.. evtl. hat er dies persönlich genommen und darum so reagiert? Kenn wie gesagt weder dich noch den Cop, nur weiss ich wies bei mir selber ist. Ich werd überhaupt nicht gern unterbrochen, und evtl. hatte er von dir den Eindruck, dass es etwas "besserwisserisch" rüberkommt, wenn du ihn während der "ach so wichtigen" Aufzähung unterbrichst :D


    Also wenn der Typ so einer war, dem seine Dienstmarke wichtiger ist als sein Penis, dann kanns gut sein dass er dir das übel genommen hat ;)


    Ja ich hab in unterbrochen, er war mir sehr unhöflich.


    Kein guten Tag, die ganze Zeit dumm geguckt und ich jedesmal so höfflich wie möglich... hab einfach kei bock mit den Polizisten zu diskutieren. Deswegen unterbrach ich ihn auch, ich kenne meine Möglichkeiten bestens. Ausserdem hat es mich auch geärgert, mich nicht mal gefragt was der Grund ist, für meine Fahrweise mit den Nebellampen und standlicht.


    Scheissdrauf, werde die Nebellampen ausbauen und 2 schilder anstelle der Lampen montieren mit der Aufschrift: '' Die nebellampen sind als option zu teuer, das sie in der Schweiz eh unnütz sind und ausserdem nur ärger bringen!'' <rofl>


    Ich denke, dass die Reaktion des Polzisten (ich wage jetzt einmal diese kontroverse Aussage) sicher auch mit der "Ausgangslage" zu tun hat: 22jährieger Mann aus dem Balkan in einem Mercedes - da wrid der Gesetzestext gerne einmal sehr exakt eingehalten und kein Auge zugedrückt.


    24jähriger mann aus dem balkan :)

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

  • Sam, das mit Nebellampen auf "kurviger Strecke" wurde aus dem Gesetz gestrichen. Hatten wir glaub' schon mal eine Diskussion.


    Wie Jones sagt, 50m sind extreeeem wenig. Ich prüf' bei Nebel auch immer die Distanz mit den weissen Begrenzungspfosten am Strassenrand. Hab noch nie solch dichten Nebel erlebt, dass ich nur noch einen Pfosten sah.


    Ebenso der Regen, da muss es schon aus allen Kübeln schütten, so dass der Fullspeed Scheibenwischer nicht mehr mitkommt, dass Nebellampen etwas nützen. Vorher drosselt man massiv die Geschwindigkeit weil man einfach nichts mehr sieht.

  • Ja ich hab in unterbrochen, er war mir sehr unhöflich.


    Kein guten Tag, die ganze Zeit dumm geguckt und ich jedesmal so höfflich wie möglich... hab einfach kei bock mit den Polizisten zu diskutieren. Deswegen unterbrach ich ihn auch, ich kenne meine Möglichkeiten bestens. Ausserdem hat es mich auch geärgert, mich nicht mal gefragt was der Grund ist, für meine Fahrweise mit den Nebellampen und standlicht.


    24jähriger mann aus dem balkan :)


    also ich bin jetzt grad ehrlich und direkt:


    wenn mich so einer (ich kenn ihn ja nicht persönlich und verlass mich aufs äussere) unterbricht, da er keinen "bock" hat, meinen vorhalt anzuhören und meint, er sei im recht (obwohl dies ja erwiesenenmassen nicht der fall ist) würd ich wohl auch eher auf eher stur schalten anstatt ein auge zudrücken... :rolleyes:

  • jetzt können wir diskutieren wer auf sturr schalten würde und wer nicht, in dieser Situation hätte jeder anders Reagiert als ich, an meiner stelle. Ich habe ihn unterbrochen, und zwar im normalen ton und dazu erwähnt, das ich meine möglichkeiten weis. Wir sind beide nur menschen, ich finde freundlichen Umgang hat jeder Mensch verdient, egal jetzt ob er es mit einem Polizisten oder Bäcker zu tun hat.


    Wie gesagt, scheissdrauf... Mich nimmts wunder was dann im Polizeiraport stehen wird.

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

  • Ich brauche meine NSW regelmässig, bei starkem Regen, Schnee und Nebel (wir haben morgens sehr oft nebel), habe aber weder gewusst, dass dies was kostet, noch bin ich jemals rausgenommen worden deswegen...
    Glück gehabt in dem sinne... Jetzt frage ich mich aber was anderes, es gibt ja teilweise moderne autos, die die nebelleuchten als kurvenfahrlicht aschalten, sieht witzig aus, wenn dir nachts so einer entgegenkommt... warum sind nebellampen über 50m sicht verboten, sowas unnötiges wie kurvenfahrlicht dann aber erlaubt... da haben wir wiedermal schweizer strassenverkehrsunordnug...
    ich weiss, dass der Seat Leon Cupra das auf jeden fall hat, und leuchten tun beim kurven fahren... die Nebellampen...
    zity: kann deinen ärger verstehen, auch wenn ich schweizer bin, haben sie mich auch schon ziemlich genau überprüft (fahrzeug und meine einträge im strassenverkehrsleumund), die polizisten, die dann suchen um was zu finden und dann doch nicht fündig werden finde ich einfach nur lächerliche kreaturen. In deinem Fall: Hör dir das nächste mal die Predigt an und denk im hintergrund "Lächeln, winken, sonst was denken"

  • warum sind nebellampen über 50m sicht verboten, sowas unnötiges wie kurvenfahrlicht dann aber erlaubt...


    das ist jetzt nicht wirklich eine ernst gemeinte Frage, oder? <amkopfkratz>


    also mit den Nebellampen siehts du keinen Meter mehr als ohne ;) und ich bin zwar noch nie mit Kurvenlicht gefahren aber ich denke die Kurve wird um einiges besser ausgeleuchtet


    also ich find eher die Nebler unnötig <aetsch>

  • es geht ja nicht um das, sondern das die nebler die anderen verkehrsteilnehmer ablenken.. und genau das gleiche ist beim kurvenlicht auch der fall, bin ich der meinung. desshalb hat die aussage von blackraven iwie schon etwas.. aber zity hats auf den punkt gebracht : scheiss drauf !

  • das ist jetzt nicht wirklich eine ernst gemeinte Frage, oder? <amkopfkratz>


    also mit den Nebellampen siehts du keinen Meter mehr als ohne ;) und ich bin zwar noch nie mit Kurvenlicht gefahren aber ich denke die Kurve wird um einiges besser ausgeleuchtet


    also ich find eher die Nebler unnötig <aetsch>

    hätt ich jetzt genau so geschrieben! die nebler leuchten ja nur ein wenig besser den strassenrand aus! genau das richtige für die kurve. weiter sehen tut man mit denen nicht!

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