Probleme mit der Polizei

  • ja, aber der Jones springt mir deswegen immer gleich ins Gesicht von wegen "man will ja seinen Job gewissenhaft" ausüben
    das stimmt ja, mach ich ja auch
    aber es gibt Situationen da umgehe ich die üblichen "Amtswege" weils es logischer und einfacher ist
    Polizisten können das scheinbar nicht, nämlich ab und zu ein Auge zudrücken - ein bisschen mehr Pro-Mensch sein vielleicht

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • Mich würde es Interessieren, hat der Polizist das Recht, selber zu entscheiden oder gegen meinen Entscheid, eine Anzeige zu machen obwohl ich für die Barzahlung tendiere?


    Grundsätzlich kann die Polizei nur entscheiden, ob sie in Fällen, in welchen sie einen Ermessensspielraum hat (Ordnungsbussenverordnung), eine Busse aussprechen will oder nicht. In Fällen, in welchen der Tatbestand nicht in der OBV geregelt ist, muss sie zwingend Anzeige erstatten (oder selbst mit einer Anzeige wegen Begünstigung rechnen).


    Rein theoretisch könnte die Polizei aber auch bei OBV-Vergehen direkt Anzeige erstatten, nämlich dann, wenn du vor Ort auf die OBV-Bedenkfrist explizit verzichtest, weil dir bereits klar ist, dass du sowieso zwingend den Rechtsweg gehen wirst. Dabei müsste der Polizist aber ZUERST die Busse aussprechen und du dann mit Bezug auf die Busse die Bedenkfrist explizit ablehnen (und dies wohl auch noch schriftlich bestätigen, damit das alles vor einem Gericht standhalten würde. Wie gesagt: rein theoretisches Beispiel).


    Vorliegend interessiert mich aber mehr, wegen was dich der Polizist büssen wollte bzw. wegen was er Anzeige erstatten will. Denn Art. 31 Abs. 2 lit. b VRV sagt ganz klar, dass beim Fahren bei starkem Regen die Abblend- ODER Nebellichter einzuschalten sind.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!


  • Grundsätzlich kann die Polizei nur entscheiden, ob sie in Fällen, in welchen sie einen Ermessensspielraum hat (Ordnungsbussenverordnung), eine Busse aussprechen will oder nicht. In Fällen, in welchen der Tatbestand nicht in der OBV geregelt ist, muss sie zwingend Anzeige erstatten (oder selbst mit einer Anzeige wegen Begünstigung rechnen).


    Rein theoretisch könnte die Polizei aber auch bei OBV-Vergehen direkt Anzeige erstatten, nämlich dann, wenn du vor Ort auf die OBV-Bedenkfrist explizit verzichtest, weil dir bereits klar ist, dass du sowieso zwingend den Rechtsweg gehen wirst. Dabei müsste der Polizist aber ZUERST die Busse aussprechen und du dann mit Bezug auf die Busse die Bedenkfrist explizit ablehnen (und dies wohl auch noch schriftlich bestätigen, damit das alles vor einem Gericht standhalten würde. Wie gesagt: rein theoretisches Beispiel).


    Vorliegend interessiert mich aber mehr, wegen was dich der Polizist büssen wollte bzw. wegen was er Anzeige erstatten will. Denn Art. 31 Abs. 2 lit. b VRV sagt ganz klar, dass beim Fahren bei starkem Regen die Abblend- ODER Nebellichter einzuschalten sind.


    Ich habe keine ahnung wieso, mir ist bewusst gewesen das ich ihm recht bin. Ich kenne das gesetz im VRV, wie du schon aufgezeigt hast ARt. 32,1 und Art. 31,2b! Ich wollte bei meiner 2 Aussage diese Kosten und den ganzen Aufwand nicht betreieb um mein Recht zu beweisen, deswegen sagte ich, ich zahle es BAR. Er bestand dann aber sturr auf die anzeige. Ja nu... muss jetzt halt auf die Zähne beissen und da durch...

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

  • go ZITY! <hurray>


    Wenn man sich mit dem Gesetz auskennt, lohnt es sich bei solchen Fällen zu wehren. <thumbsup>


    Sollte auch mal das VRV studieren <sad> 8-)

    Einmal editiert, zuletzt von El Toro ()

  • Manche Poliziten meinen schon sie können Rambo Spielen und böser böse bulle Aber es gibt zum glück auch immer ein paar nette

  • Ich kenne das gesetz im VRV, wie du schon aufgezeigt hast ARt. 32,1 und Art. 31,2b!


    Besorg dir für das Verfahren besser noch die aktuelle Version der VRV. Art. 32 Abs. 1 VRV ist nämlich seit Juli 2007 ausser Kraft. ;)

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Besorg dir für das Verfahren besser noch die aktuelle Version der VRV. Art. 32 Abs. 1 VRV ist nämlich seit Juli 2007 ausser Kraft. ;)

    mir wäre jetzt auch nicht bekannt gewesen, das ein kaputtes abblendlicht zum fahren mit nebenscheinwerfer legitimiert...
    also rechtlich gesehen het der polizist wohl recht!
    dein erstes ablehnen der ordnungsbusse bzw. das verlangen der anzeige war natürlich dein fehler!
    der richter wird dir jedoch im nachhinein wahrscheinlich dennoch das OBV anbieten! zumindest in zürich wäre das der fall!


    ich hab ein Stück weit Verständnis dafür.
    stell Dir mal vor Du hättest in Deinem Job nie echte Herausforderungen - da fängst mit der Zeit auch an seich zu machen

    darüber kann ich nur herzhaft lachen! solche aussagen von einem typen, der einfach null ahnung von diesem beruf hat!

  • Versteh dich nicht ganz. was meinst du mit nachhinein das OBV anbiete? Ich wollte mit ihm das freundlich regeln, jedoch lehnte er das sturr ab. Ich würde es verstehen, wenn ich unfreundlich wäre oder er schlecht gelaunt ist. Abner so habe ich den Anschiss und beisse voll durch.

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

  • Versteh dich nicht ganz. was meinst du mit nachhinein das OBV anbiete? Ich wollte mit ihm das freundlich regeln, jedoch lehnte er das sturr ab. Ich würde es verstehen, wenn ich unfreundlich wäre oder er schlecht gelaunt ist. Abner so habe ich den Anschiss und beisse voll durch.


    ich würd es so machen:


    den polizisten nochmals anrufen und das OBV (ordnungsbussenverfahren) verlangen. sag ihm halt, dass du den unterschied Anzeige/OBV vor ort nicht geschnallt hättest oder so!


    wenn er dann immer noch auf der Anzeige beharrt (seh ich zwar nicht ein, gibt nur mehr zu tun als die OB und kommt aufs gleiche raus) wartest du, bis du vom richter bescheid hast und sagst dann, du willst es im OBV erledigt haben! kenne fälle (wie gesagt in ZH) wo der stadtrichter dem verzeigten dann im nachhinein das OBV angeboten hat und somit die gerichtskosten wegfielen!


    alle unklarheiten beseitigt jetzt? :-D


    aber nochmals: deine VRV-Kenntnisse waren leider falsch! die anzeige/OB an sich ist schon korrekt!

  • ich hab ein Stück weit Verständnis dafür.

    darüber kann ich nur herzhaft lachen! solche aussagen von einem typen, der einfach null ahnung von diesem beruf hat!

    vielleicht kenn ich mehr Polizisten als DU dir vorstellen kannst ;)

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • <rofl> zum Glück ist Pädu in diesem Forum aktiv, mit deinen Beiträgen hast du zity sicherlich doch sehr geholfen :rolleyes:<sabberlappen>


    Dafür ist ein Forum ja da, man kann eine Frage stellen und irgendwelche Bekloppten (meine natürlich niemanden persönlich hier) geben irgendwelches unwichtiges Gedöns von sich, das 1. keine Sau interessiert und 2. auf dämlichem Hörensagen beruht


    Ich kenne auch viele Ärzte, würde mir aber trotzdem nie erdreisten, deren Arbeit zu kritisieren....


    @ zity: nimm dir mal Jones Tipp zu Herzen, Beschwerde bringt dich vorerst nicht weiter, versuchs noch zu deinem Nutzen zu lenken, bevor du einen auf Haudrauf machst.

  • Dafür ist ein Forum ja da, man kann eine Frage stellen und irgendwelche Bekloppten (meine natürlich niemanden persönlich hier) geben irgendwelches unwichtiges Gedöns von sich, das 1. keine Sau interessiert und 2. auf dämlichem Hörensagen beruht

    das Gefühl habe ich in diesem Forum auch, deswegen kann man hier getrost so etwas posten.
    immer zuerst vor der eigenen Türe kehren..

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

  • das Gefühl habe ich in diesem Forum auch, deswegen kann man hier getrost so etwas posten.
    immer zuerst vor der eigenen Türe kehren..

    nu dass das, was chefe sagt, auch hand und fuss hat im gegensatz zu deinem gelaber! ;)
    aber ich diskutier mit dir genausowenig darüber, wie interessant (oder langweilig :rolleyes: ) dieser job ist, wie ich mit einem 5 jährigen über's autofahren rede! weil beide davon schlichtwegs keinen plan haben! kannst deien meinung also gerne behalten und von mir aus auch weiterverbreiten!


  • Ich habe im ebe vor Ort dann gesagt, das ich bezahlen will, um keinen Aufwand zu betreiben, sehr höfflich. Er wollte wie schon geschrieben die Ànzeige machen. Ich bin dann zur KAPO Luzern, am Schalter habe ich die ganze Situation erklärt und der polizist hat gelacht und wollte mir nicht glauben, bis ich ihm sagte, er solle es Abklären, da ich Dienstnummer und Name angegeben habe. Er erreichte zum glück diesen Polizisten und merkte dann doch, das an meiner Geschichte was dran war, jedoch wolllte er keine Aussage machen, was ich ja auch verstehe. Er gab mir seine private Handynummer, ich rief ihn an, jedoch genau das gleiche.


    Die aussage des Polizisten am telefon war, Ihre erste Aussage war: machen Sie anzeige und das nehme ich so an. Ich liess es sein und wünschte ihm einen schönen abend. Bringt ja nichts, wenn der Mann so sturr ist. :)


    Ich habe heute gemerkt das ich das Strassenverkehrsrecht 2006 habe :D Ich warte mal ab, bis der Amtstadthalter mir das schreiben zusendet, da habe ich ja 20 Tage zeit einspruch einzuleiten und Den Raport des Polizisten einzusehen, was ich auch machen werde.

    GT Werkstatt Neuenkirch Luzern

  • Und auf was lautet die Anzeige nun?

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Er erreichte zum glück diesen Polizisten und merkte dann doch, das an meiner Geschichte was dran war, jedoch wolllte er keine Aussage machen, was ich ja auch verstehe. Er gab mir seine private Handynummer, ich rief ihn an, jedoch genau das gleiche.

    der eine cop hat die die private handynummer des anderen gegeben? das ist jetzt aber nicht dein ernst oder? ;(

  • missbr. verwendung der nebenlichter, CHF 40.00


    Es regnete heute stark


    Zitat

    Art. 31 Abs. 2 VRV:
    Beim Fahren sind zu verwenden [... ] bei [...] starkem Regen die Nebel- oder Abblendlichter


    <amkopfkratz>

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

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