ZitatAlles anzeigenOriginal von Jones
püh... hier wird alles wild durcheinander gebracht...
het er dich bei der POLIZEI angezeigt? wegen was genau?
hat er dich betrieben?
anzeigen (polizeilich) kann man ganz klar nicht einfach so! sonst hat man dann sehr schnell einmal selber ein verfahren am hals wegen "irreführung der rechtspflege" (wenn man etwas anzeigt, obwohl man weiss, dass es nicht passiert ist)
du hast dem garagisten geld gegeben... bar? einbezahlt? bar gegen quittung hoffentlich! einzahlung kannst du ja auch belegen... also keine panik wegen betreibung!
ich würd so sachen sowieso besser der versicherung melden, dann können so "dubiose" leute einem nicht unter druck setzen oder verarschen!
hoi adi, der punkt von Jones und S-treetfïghter ist wichtig.
hatte mal einen ändlichen fall, aber bei der vorlegung der überweisung drehte sich das ganze spiel mit der anzeigen, wie es Jones bereits geschrieben hat. habe seit damals nie mehr was gehört..
hast Du irgend einen beweis, dass Du die bezahlung belegen kannst?
gruss